Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Prüfer IHK - Bezahlte Freistellung von der Arbeit ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Prüfer IHK - Bezahlte Freistellung von der Arbeit ?

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wurde von der Industrie- und Handelskammer als stellvertretendes Mitglied (Beauftragter der Arbeitgeber) in einen Prüfungsausschuss für Bürokaufleute und Kaufleute für Büromanagement berufen. Nach Rücksprache mit meinem Vorgesetzen und der Personalabteilung hat man mir angeboten mich unbezahlt von der Arbeit freizustellen. Alternativ könnte ich auch Überstunden abfeiern oder mir Urlaub nehmen. Auf einem Seminar für neue IHK Prüfer habe ich erfahren, dass alle anderen Teilnehmer von Ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden, nur ich nicht. Für dieses Seminar habe ich mir bereits einen Tag Urlaub genommen. Im Unternehmen wird nicht ausgebildet. Des Weiteren ist der Anteil an Akademikern sehr hoch, was auch der Grund ist, weshalb die duale Berufsausbildung vor allem bei den Personalverantwortlichen leider so gut wie kaum bekannt ist.

    Auf der Internetseite der IHK steht bezüglich der Freistellung folgendes: "Für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem IHK – Prüfungsausschuss werden Sie - nach Absprache mit Ihrem Arbeitgeber - frei gestellt."

    Es wird aber nicht erwähnt ob es sich hierbei um eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung handeln soll.

    Bei meiner Recherche im Internet bin ich auf folgendes gestoßen: "Ein Prüfungsausschussmitglied ist grundsätzlich für die Prüfertätigkeit vom Arbeitgeber freizustellen, und zwar gem. § 616 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch unter Fortzahlung der Bezüge." (BBiG Kommentar für die Praxis, Wohlgemuth, 2.Auflage, Köln 1995)

    Ist mein Arbeitgeber demnach verpflichtet mich bezahlt von der Arbeit freizustellen?

    Gibt es weitere gesetzliche Regelungen hierzu?

    Wie kann ich meinen Arbeitgeber noch davon überzeugen mich bezahlt freizustellen?

    Vielen Dank für Ihre Antworten und freundliche Grüße

    wfw_007

  • #2
    AW: Prüfer IHK - Bezahlte Freistellung von der Arbeit ?

    Zitat von wfw_007 Beitrag anzeigen
    Bei meiner Recherche im Internet bin ich auf folgendes gestoßen: "Ein Prüfungsausschussmitglied ist grundsätzlich für die Prüfertätigkeit vom Arbeitgeber freizustellen, und zwar gem. § 616 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch unter Fortzahlung der Bezüge." (BBiG Kommentar für die Praxis, Wohlgemuth, 2.Auflage, Köln 1995)

    Ist mein Arbeitgeber demnach verpflichtet mich bezahlt von der Arbeit freizustellen?
    Das trifft wohl nicht zu, da die Teilnahme an einem Prüfungsausschuss keine "Verhinderung" ist wie z.B. die Ladung als Zeuge zu einer Gerichtsverhandlung - denn die Teilnahme ist freiwillig, die IHK zwingt niemand dazu.

    Es gibt gelegentlich tarifvertragliche Regelungen dazu, z.B. in § 29 Abs. 5 TVöD - auch dort aber nur "kann". Ob der für das eigene Arbeitsverhältnis geltende TV so etwas enthält, muss man nachsehen.

    E.D.

    Kommentar


    • #3
      AW: Prüfer IHK - Bezahlte Freistellung von der Arbeit ?

      Zitat von wfw_007 Beitrag anzeigen
      ... (Beauftragter der Arbeitgeber) ...
      Hallo,

      gibt es in dem Gremium Vertreter der AG- und der AN-Seite? Wurdest du von deinem AG für diese Position benannt oder hast du dich selbst darum beworben?

      Gruß,
      werner
      Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
      Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

      Kommentar


      • #4
        AW: Prüfer IHK - Bezahlte Freistellung von der Arbeit ?

        Hallo,

        ich habe mich bei der IHK als ehrenamtlicher Prüfer beworben. Mein Arbeitgeber hat mich dafür nicht vorgeschlagen. Von der Kammer wurde ich als Beauftrager der Arbeitgeber berufen.

        Viele Grüße

        Kommentar


        • #5
          AW: Prüfer IHK - Bezahlte Freistellung von der Arbeit ?

          Zitat von wfw_007 Beitrag anzeigen
          ich habe mich bei der IHK als ehrenamtlicher Prüfer beworben. Mein Arbeitgeber hat mich dafür nicht vorgeschlagen. Von der Kammer wurde ich als Beauftrager der Arbeitgeber berufen.
          Das, was du da tust, machst du also auch im Namen deines Arbeitgebers. Hast du ihn vor Abgabe deiner Bewerbung darüber informiert und die Konditionen der Freistellung mit ihm besprochen?

          Vielleicht ist es möglich, deinen Personalverantwortlichen deutlich zu machen, welche Vorteile der Betrieb von diesem Ehrenamt hat (z.B. Vernetzung, Wissenserweiterung, positive Außendarstellung?).

          Gilt für dein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag? In machen Tarifverträgen ist die (bezahlte) Freistellung für solche Tätigkeiten ausdrücklich geregelt.
          Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
          Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

          Kommentar


          • #6
            AW: Prüfer IHK - Bezahlte Freistellung von der Arbeit ?

            Ich habe meinen AG erst davon in Kenntnis gesetzt, als ich die Zusage von der IHK bekommen habe. Dazu habe ich mich an den Betriebsrat gewendet. Dieser verwies mich auf die Personalabteilung. Dort hat man mir angeboten mich unbezahlt freizustellen. Alternativ könnte ich auch Urlaub nehmen oder Überstunden abfeiern.

            Ich glaube mal gelesen zu haben, dass man ein Ehrenamt nicht im Urlaub oder beim Abfeiern von Überstunden ausüben darf, weil dadurch der Erholungscharakter verloren geht. Ist Ihnen dazu etwas bekannt?

            Ich habe der Personalabteilung den Link von der Internetseite der IHK geschickt. Dort steht folgendes: „Für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem IHK-Prüfungsausschuss werden Sie - nach Absprache mit Ihrem Arbeitgeber - frei gestellt.“

            Leider geht daraus nicht hervor, ob es sich um eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung handelt.

            Einen Tarifvertrag gibt es bei uns nicht.

            Ich gehe davon aus, dass mich die Firma nur unbezahlt freistellen will, weil der AG keine Vorteile durch meine Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss hat. Vor allem deshalb, weil es keine Auszubildenden im Unternehmen gibt. Ich habe jedoch die Ausbilder-Eignungsprüfung abgelegt.

            Also sehe ich das richtig, dass wenn es keine ausdrückliche tarifvertragliche Regelung dies bezüglich gibt, es im Ermessen des AG ist, ob er mich freistellen will und ich somit einen Rechtsanspruch auf eine Freistellung für die Prüfungstage und / oder Sitzungen des Ausschusses habe?

            Vielen Dank und freundliche Grüße

            Kommentar


            • #7
              AW: Prüfer IHK - Bezahlte Freistellung von der Arbeit ?

              Zitat von werner h. Beitrag anzeigen
              gibt es in dem Gremium Vertreter der AG- und der AN-Seite? Wurdest du von deinem AG für diese Position benannt oder hast du dich selbst darum beworben?
              Man wird dafür in der Regel nicht von einem einzelnen Arbeitgeber vorgeschlagen, sondern von den Arbeitgeberverbänden. Wenn sich jemand selbst meldet, fragt die IHK den Verband (oder auf der anderen Seite die Gewerkschaften), ob sie den Kandidaten vorschlagen wollen, und die stimmen dann auch meist zu wenn sie nicht schon genügend andere Interessenten haben.

              E.D.

              Kommentar


              • #8
                AW: Prüfer IHK - Bezahlte Freistellung von der Arbeit ?

                Zitat von wfw_007 Beitrag anzeigen
                Ich habe meinen AG erst davon in Kenntnis gesetzt, als ich die Zusage von der IHK bekommen habe.
                Das war vielleicht ein Fehler. Wenn sich einer meiner Mitarbeiter im Namen meiner Firma - als Vertreter der Arbeitgeber - für eine solche Tätigkeit bewirbt, würde ich als Chef das vorher wissen wollen. Außerdem hättest du dann frühzeitig die Konditionen besprechen können, statt hinterher nachzuverhandeln.

                Ich glaube mal gelesen zu haben, dass man ein Ehrenamt nicht im Urlaub oder beim Abfeiern von Überstunden ausüben darf, weil dadurch der Erholungscharakter verloren geht.
                Das halte ich für ein Gerücht. "Ehrenamt" ist auch eine Tätigkeit als Wanderwart im Kanuclub oder als Schriftführer im Fußballverein. Mach' da deinem Chef 'mal klar, dass du dafür eine bezahlte Freistellung erwartest ...

                ..., weil der AG keine Vorteile durch meine Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss hat.
                Tja, dann kann ich das verstehen. Welches betriebliche Interesse sollte der AG an einer Freistellung haben?

                Vor allem deshalb, weil es keine Auszubildenden im Unternehmen gibt.
                Es könnte ja noch andere, eher "weiche" Faktoren geben. Ein paar davon habe ich bereits genannt.

                Also sehe ich das richtig, dass wenn es keine ausdrückliche tarifvertragliche Regelung dies bezüglich gibt, es im Ermessen des AG ist, ob er mich freistellen will
                So würde ich das sagen.

                und ich somit einen Rechtsanspruch auf eine Freistellung für die Prüfungstage und / oder Sitzungen des Ausschusses habe
                Ist das ein Schreibfehler? Sollte das "keinen" statt "einen" heißen? Dann würde ich dieser Aussage zustimmen.

                An dieser Stelle ein vorsorglicher Hinweis: Hier im Forum tummeln sich interessierte Laien mit mehr oder weniger ausgeprägten Fachkenntnissen. Eine verbindliche Rechtsmeinung gibt es bei der Rechtsberatung der Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt.
                Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
                Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Prüfer IHK - Bezahlte Freistellung von der Arbeit ?

                  Zitat von wfw_007 Beitrag anzeigen
                  Einen Tarifvertrag gibt es bei uns nicht.
                  Dann besteht sehr wahrscheinlich kein Anspruch. Eine vergleichbare Regelung in Einzelarbeitsverträgen ist nicht üblich.

                  In begrenztem Umfang trägt dann die Kammer den Verdienstausfall, siehe z.B. für Hamburg:
                  https://www.hk24.de/aus_und_weiterbi...saetze/1154312
                  Die Regelungen sind aber je nach Kammer unterschiedlich.

                  E.D.
                  (auch seit über 10 Jahren IHK-Prüfer)

                  Kommentar

                  Ad Widget rechts

                  Einklappen

                  Google

                  Einklappen
                  Lädt...
                  X