Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde von der Industrie- und Handelskammer als stellvertretendes Mitglied (Beauftragter der Arbeitgeber) in einen Prüfungsausschuss für Bürokaufleute und Kaufleute für Büromanagement berufen. Nach Rücksprache mit meinem Vorgesetzen und der Personalabteilung hat man mir angeboten mich unbezahlt von der Arbeit freizustellen. Alternativ könnte ich auch Überstunden abfeiern oder mir Urlaub nehmen. Auf einem Seminar für neue IHK Prüfer habe ich erfahren, dass alle anderen Teilnehmer von Ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden, nur ich nicht. Für dieses Seminar habe ich mir bereits einen Tag Urlaub genommen. Im Unternehmen wird nicht ausgebildet. Des Weiteren ist der Anteil an Akademikern sehr hoch, was auch der Grund ist, weshalb die duale Berufsausbildung vor allem bei den Personalverantwortlichen leider so gut wie kaum bekannt ist.
Auf der Internetseite der IHK steht bezüglich der Freistellung folgendes: "Für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem IHK – Prüfungsausschuss werden Sie - nach Absprache mit Ihrem Arbeitgeber - frei gestellt."
Es wird aber nicht erwähnt ob es sich hierbei um eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung handeln soll.
Bei meiner Recherche im Internet bin ich auf folgendes gestoßen: "Ein Prüfungsausschussmitglied ist grundsätzlich für die Prüfertätigkeit vom Arbeitgeber freizustellen, und zwar gem. § 616 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch unter Fortzahlung der Bezüge." (BBiG Kommentar für die Praxis, Wohlgemuth, 2.Auflage, Köln 1995)
Ist mein Arbeitgeber demnach verpflichtet mich bezahlt von der Arbeit freizustellen?
Gibt es weitere gesetzliche Regelungen hierzu?
Wie kann ich meinen Arbeitgeber noch davon überzeugen mich bezahlt freizustellen?
Vielen Dank für Ihre Antworten und freundliche Grüße
wfw_007
ich wurde von der Industrie- und Handelskammer als stellvertretendes Mitglied (Beauftragter der Arbeitgeber) in einen Prüfungsausschuss für Bürokaufleute und Kaufleute für Büromanagement berufen. Nach Rücksprache mit meinem Vorgesetzen und der Personalabteilung hat man mir angeboten mich unbezahlt von der Arbeit freizustellen. Alternativ könnte ich auch Überstunden abfeiern oder mir Urlaub nehmen. Auf einem Seminar für neue IHK Prüfer habe ich erfahren, dass alle anderen Teilnehmer von Ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden, nur ich nicht. Für dieses Seminar habe ich mir bereits einen Tag Urlaub genommen. Im Unternehmen wird nicht ausgebildet. Des Weiteren ist der Anteil an Akademikern sehr hoch, was auch der Grund ist, weshalb die duale Berufsausbildung vor allem bei den Personalverantwortlichen leider so gut wie kaum bekannt ist.
Auf der Internetseite der IHK steht bezüglich der Freistellung folgendes: "Für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem IHK – Prüfungsausschuss werden Sie - nach Absprache mit Ihrem Arbeitgeber - frei gestellt."
Es wird aber nicht erwähnt ob es sich hierbei um eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung handeln soll.
Bei meiner Recherche im Internet bin ich auf folgendes gestoßen: "Ein Prüfungsausschussmitglied ist grundsätzlich für die Prüfertätigkeit vom Arbeitgeber freizustellen, und zwar gem. § 616 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch unter Fortzahlung der Bezüge." (BBiG Kommentar für die Praxis, Wohlgemuth, 2.Auflage, Köln 1995)
Ist mein Arbeitgeber demnach verpflichtet mich bezahlt von der Arbeit freizustellen?
Gibt es weitere gesetzliche Regelungen hierzu?
Wie kann ich meinen Arbeitgeber noch davon überzeugen mich bezahlt freizustellen?
Vielen Dank für Ihre Antworten und freundliche Grüße
wfw_007
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