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7 Jahre lang 5x die Woche 15-30 min. unvergütet gearbeitet

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  • 7 Jahre lang 5x die Woche 15-30 min. unvergütet gearbeitet

    Hallo ihr Lieben,
    ich habe vor 2 Wochen meinen Job wegen Alkoholkonsum am Arbeitsplatz verloren. Statt einer außerordentlichen Kündigung habe ich aber einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Ich habe in diesem Unternehmen rund 7 Jahre lang als Vollzeitkraft gearbeitet und mein Arbeitgeber hat von allen Arbeitnehmern verlangt, täglich 15 vor Arbeitsbeginn umgezogen am Arbeitsplatz zu sein und auch mit der Arbeit zu beginnen, damit die Schichtübergabe flüssiger läuft.

    Nun habe ich schon mehrfach gelesen, dass es immer wieder Leute gibt, die ihren Arbeitgeber für solche Dinge um Nachzahlung gebeten haben und es auch ab und zu funktioniert. Bei mit wären das hochgerechnet ca. 5000€, die mein Arbeitgeber nachzuzahlen hätte. Laut Manteltarifvertrag müsste sogar die Zeit fürs Umziehen bezahlt werden.

    Ist es möglich, seinen ehem. Arbeitgeber deshalb zu verklagen? Und wenn ja, ist dies dann auch in meinem Fall (wg. dem Aufhebungsvertrag) möglich?

    Schon mal Dankeschön für die Antworten.
    Liebe Grüße

  • #2
    AW: 7 Jahre lang 5x die Woche 15-30 min. unvergütet gearbeitet

    Könnte man ja fast schon als "betriebliche Übung" sehen, dann gäbe es gar nichts.

    Ansonsten: wenn ein Mantel-TV gilt, wie lautet (wortwörtlich) die Klausel zur Ausschlussfrist darin?

    Steht im Aufhebungsvertrag eine Ausgleichsklausel? falls ja: Wortlaut?

    E.D.

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    • #3
      AW: 7 Jahre lang 5x die Woche 15-30 min. unvergütet gearbeitet

      Kommt auf den Inhalt des Aufhebungsvertrags an. Oft werden dort weitere Ansprüche ausgeschlossen. Ob wirksam müsste man sehen.

      Daneben wird man nicht für 7 Jahre rückwirkend die Forderung durchsetzen können. Gibt es tarifliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen (dann meist nur einige Monate)? Ansonsten gilt die Verjährung nach BGB (3 Jahre).

      Kommentar


      • #4
        AW: 7 Jahre lang 5x die Woche 15-30 min. unvergütet gearbeitet

        Zitat von E.D. Beitrag anzeigen
        Könnte man ja fast schon als "betriebliche Übung" sehen, dann gäbe es gar nichts.

        .
        Ist das als Witz gemeint?

        Kommentar

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