Hi,
ich bin erst seit wenigen Monaten im meiner Firma beschäftigt und bin über so manche Gepflogenheiten noch etwas verwundert.
Ich habe gestern in ein mein Zeitkonto geschaut, und da ist mir aufgefallen dass bei uns Messe- und Eventauftritte wohl immer pauschal mit der Sollarbeitszeit verrechnet werden. Das steht so auch in der Reisekostenrichtlinie, dass „aus Gründen der Vereinfachung“ „ganztägige Messe-/Eventeinsätze“ immer mit der eben genannten Sollarbeitszeit verrechnet werden „auch wenn die Sollzeit nicht erreicht wird“. Das gilt sowohl werktags als auch für Samstage und Sonntage.
Aufbau/Abbau wird die Arbeitszeit für das Event wird allerdings „vollumfänglich erstattet“. Zu dem Zweck macht jeder Mitarbeiter eine Reisekosten/Zeitabrechnung (auch wenn das oftmals unnötig ist, wenn ohnehin nur 8h zählen werden) und gibt diese dann unterschrieben ab. (Übrigens bei uns werden Überstunden nicht bezahlt, sondern als Zeitausgleich abgegolten)
Das Problem ist aber, dass die Sollzeit bei den 3 Messen, die ich bisher betreut habe, tendenziell eher überschritten als unterschritten wurde. Bei einem der Events hatte ich Glück, da war‘s eher ein bisschen weniger als die Sollarbeitszeit und ich habe sozusagen jeden Tag eine halbe Stunde profitiert. Beim den beiden anderen Events wichen die tatsächlichen Arbeitszeiten täglich deutlich zwischen 1,5 und bis zu 3h von dieser Sollarbeitszeit ab. Ich habe mir dazu immer Notizen gemacht, damit ich zumindest für mich etwas in der Hand habe. Also liegen die tatsächlichen Arbeitszeiten weit über dem, was ich hätte arbeiten müssen. Insgesamt habe ich dadurch, dass immer nur die Sollzeit angerechnet wird, etwas mehr als 25 Stunden an die Firma „verschenkt“.
1) Ist eine Regelung in der Form rechtlich zulässig? Ich meine ich kann verstehen, dass man dann als Mitarbeiter theoretisch alles beliebig in die Reisekosten/Zeitabrechnung eintragen und den Arbeitgeber dadurch bescheißen könnte.
2) Wenn 1) mit Ja beantwortet werden kann, hätte ich dann das Recht nach den 8h, also häufig vor dem Ende des Events, die Arbeit niederzulegen und die Hallen zu verlassen bzw. zwischendurch mehrere Stunden Pause machen? Schließlich wird man ja auch nicht bezahlt, beziehungsweise bekommt man die Überstunden nicht gut geschrieben - warum also Leistung erbringen? Gegen eine halbe Stunde mehr hätte ich ja nichts, aber so eine Messer ist an Wochenenden gerne zwischen 9 und 20 Uhr geöffnet. Da kommt man mit 8h nicht hin.
3) Kann ich aus einem solchen Grund auch dem einen oder anderen Messeauftritt verweigern, wenn ich im Voraus schon weiß, dass ich mir bis zu 3h „umsonst“ die Füße wund stehen muss. Habe ich da rechtlich etwas in der Hand? Ich b in zwar noch jung, fit und kann einiges verkraften, aber zugegebenermaßen nach den Erkenntnissen bisher nicht mehr sonderlich motiviert.
4) Wie wird das denn bei anderen Arbeitgebern gehandhabt. Berichtet mir doch gerne mal, vielleicht ergibt sich ja ein Lösung, die ich den Verantwortlichen vorschlagen könnte (z.B. Arbeitszeit = Messeöffnungszeit)
Beste Grüße!
ich bin erst seit wenigen Monaten im meiner Firma beschäftigt und bin über so manche Gepflogenheiten noch etwas verwundert.
Ich habe gestern in ein mein Zeitkonto geschaut, und da ist mir aufgefallen dass bei uns Messe- und Eventauftritte wohl immer pauschal mit der Sollarbeitszeit verrechnet werden. Das steht so auch in der Reisekostenrichtlinie, dass „aus Gründen der Vereinfachung“ „ganztägige Messe-/Eventeinsätze“ immer mit der eben genannten Sollarbeitszeit verrechnet werden „auch wenn die Sollzeit nicht erreicht wird“. Das gilt sowohl werktags als auch für Samstage und Sonntage.
Aufbau/Abbau wird die Arbeitszeit für das Event wird allerdings „vollumfänglich erstattet“. Zu dem Zweck macht jeder Mitarbeiter eine Reisekosten/Zeitabrechnung (auch wenn das oftmals unnötig ist, wenn ohnehin nur 8h zählen werden) und gibt diese dann unterschrieben ab. (Übrigens bei uns werden Überstunden nicht bezahlt, sondern als Zeitausgleich abgegolten)
Das Problem ist aber, dass die Sollzeit bei den 3 Messen, die ich bisher betreut habe, tendenziell eher überschritten als unterschritten wurde. Bei einem der Events hatte ich Glück, da war‘s eher ein bisschen weniger als die Sollarbeitszeit und ich habe sozusagen jeden Tag eine halbe Stunde profitiert. Beim den beiden anderen Events wichen die tatsächlichen Arbeitszeiten täglich deutlich zwischen 1,5 und bis zu 3h von dieser Sollarbeitszeit ab. Ich habe mir dazu immer Notizen gemacht, damit ich zumindest für mich etwas in der Hand habe. Also liegen die tatsächlichen Arbeitszeiten weit über dem, was ich hätte arbeiten müssen. Insgesamt habe ich dadurch, dass immer nur die Sollzeit angerechnet wird, etwas mehr als 25 Stunden an die Firma „verschenkt“.
1) Ist eine Regelung in der Form rechtlich zulässig? Ich meine ich kann verstehen, dass man dann als Mitarbeiter theoretisch alles beliebig in die Reisekosten/Zeitabrechnung eintragen und den Arbeitgeber dadurch bescheißen könnte.
2) Wenn 1) mit Ja beantwortet werden kann, hätte ich dann das Recht nach den 8h, also häufig vor dem Ende des Events, die Arbeit niederzulegen und die Hallen zu verlassen bzw. zwischendurch mehrere Stunden Pause machen? Schließlich wird man ja auch nicht bezahlt, beziehungsweise bekommt man die Überstunden nicht gut geschrieben - warum also Leistung erbringen? Gegen eine halbe Stunde mehr hätte ich ja nichts, aber so eine Messer ist an Wochenenden gerne zwischen 9 und 20 Uhr geöffnet. Da kommt man mit 8h nicht hin.
3) Kann ich aus einem solchen Grund auch dem einen oder anderen Messeauftritt verweigern, wenn ich im Voraus schon weiß, dass ich mir bis zu 3h „umsonst“ die Füße wund stehen muss. Habe ich da rechtlich etwas in der Hand? Ich b in zwar noch jung, fit und kann einiges verkraften, aber zugegebenermaßen nach den Erkenntnissen bisher nicht mehr sonderlich motiviert.
4) Wie wird das denn bei anderen Arbeitgebern gehandhabt. Berichtet mir doch gerne mal, vielleicht ergibt sich ja ein Lösung, die ich den Verantwortlichen vorschlagen könnte (z.B. Arbeitszeit = Messeöffnungszeit)
Beste Grüße!
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