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Überstunden bei Messeauftritten

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  • Überstunden bei Messeauftritten

    Hi,

    ich bin erst seit wenigen Monaten im meiner Firma beschäftigt und bin über so manche Gepflogenheiten noch etwas verwundert.

    Ich habe gestern in ein mein Zeitkonto geschaut, und da ist mir aufgefallen dass bei uns Messe- und Eventauftritte wohl immer pauschal mit der Sollarbeitszeit verrechnet werden. Das steht so auch in der Reisekostenrichtlinie, dass „aus Gründen der Vereinfachung“ „ganztägige Messe-/Eventeinsätze“ immer mit der eben genannten Sollarbeitszeit verrechnet werden „auch wenn die Sollzeit nicht erreicht wird“. Das gilt sowohl werktags als auch für Samstage und Sonntage.
    Aufbau/Abbau wird die Arbeitszeit für das Event wird allerdings „vollumfänglich erstattet“. Zu dem Zweck macht jeder Mitarbeiter eine Reisekosten/Zeitabrechnung (auch wenn das oftmals unnötig ist, wenn ohnehin nur 8h zählen werden) und gibt diese dann unterschrieben ab. (Übrigens bei uns werden Überstunden nicht bezahlt, sondern als Zeitausgleich abgegolten)

    Das Problem ist aber, dass die Sollzeit bei den 3 Messen, die ich bisher betreut habe, tendenziell eher überschritten als unterschritten wurde. Bei einem der Events hatte ich Glück, da war‘s eher ein bisschen weniger als die Sollarbeitszeit und ich habe sozusagen jeden Tag eine halbe Stunde profitiert. Beim den beiden anderen Events wichen die tatsächlichen Arbeitszeiten täglich deutlich zwischen 1,5 und bis zu 3h von dieser Sollarbeitszeit ab. Ich habe mir dazu immer Notizen gemacht, damit ich zumindest für mich etwas in der Hand habe. Also liegen die tatsächlichen Arbeitszeiten weit über dem, was ich hätte arbeiten müssen. Insgesamt habe ich dadurch, dass immer nur die Sollzeit angerechnet wird, etwas mehr als 25 Stunden an die Firma „verschenkt“.

    1) Ist eine Regelung in der Form rechtlich zulässig? Ich meine ich kann verstehen, dass man dann als Mitarbeiter theoretisch alles beliebig in die Reisekosten/Zeitabrechnung eintragen und den Arbeitgeber dadurch bescheißen könnte.

    2) Wenn 1) mit Ja beantwortet werden kann, hätte ich dann das Recht nach den 8h, also häufig vor dem Ende des Events, die Arbeit niederzulegen und die Hallen zu verlassen bzw. zwischendurch mehrere Stunden Pause machen? Schließlich wird man ja auch nicht bezahlt, beziehungsweise bekommt man die Überstunden nicht gut geschrieben - warum also Leistung erbringen? Gegen eine halbe Stunde mehr hätte ich ja nichts, aber so eine Messer ist an Wochenenden gerne zwischen 9 und 20 Uhr geöffnet. Da kommt man mit 8h nicht hin.

    3) Kann ich aus einem solchen Grund auch dem einen oder anderen Messeauftritt verweigern, wenn ich im Voraus schon weiß, dass ich mir bis zu 3h „umsonst“ die Füße wund stehen muss. Habe ich da rechtlich etwas in der Hand? Ich b in zwar noch jung, fit und kann einiges verkraften, aber zugegebenermaßen nach den Erkenntnissen bisher nicht mehr sonderlich motiviert.

    4) Wie wird das denn bei anderen Arbeitgebern gehandhabt. Berichtet mir doch gerne mal, vielleicht ergibt sich ja ein Lösung, die ich den Verantwortlichen vorschlagen könnte (z.B. Arbeitszeit = Messeöffnungszeit)

    Beste Grüße!

  • #2
    AW: Überstunden bei Messeauftritten

    Dies
    Zitat von Illmaticator Beitrag anzeigen
    Hi,

    ich bin erst seit wenigen Monaten im meiner Firma beschäftigt
    in Verbindung mit

    Zitat von Illmaticator Beitrag anzeigen
    Habe ich da rechtlich etwas in der Hand? Ich b in zwar noch jung, fit und kann einiges verkraften, aber zugegebenermaßen nach den Erkenntnissen bisher nicht mehr sonderlich motiviert.
    führt zu der Empfehlung, sich eher - aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus - auf andere Stellen zu bewerben, anstatt den Arbeitgeber zu verklagen.

    Kommentar


    • #3
      AW: Überstunden bei Messeauftritten

      Nun ja, ich hatte mir dann doch eine fachlich versiertere Antwort gewünscht. Auf eine Klage gegen den Arbeitgeber wollte ich eigentlich nicht heraus. Grundsätzlich interessiert mich eben der rechtliche Rahmen in solchen Fällen und ob dieser in diesem Fall eingehalten wird.

      Kommentar


      • #4
        AW: Überstunden bei Messeauftritten

        1) Ist nicht zulässig. Bzw. wenn du Leistungen for den AG erbringst sind die auch zu zahlen. Oder du verlässt die Messe halt nach 8h. (Weitere ausnahme im Vertrag steht was von: Mehrarbeit bis X h sind mit dem Gehalt abgegolten)

        2) s. 1 :-)

        3) Nein, s.o. du gehst ja nach 8h. Die musst du aber erbringen, du bist ja vertraglich verpflichtet.

        4) Bei uns gibt es auch die Pauschalregelung wenn es weniger ist. Ist es mehr muss man das nachweisen, z.b. durch Tagesprgramme mit Zeitplan oder ein Vorgesetzter zeichnet die Stundenliste aber oder man macht es sonst wie glaubhaft.
        Ich meine spätestens wenn du nach 8h gehst, merkt der AG oder ein Verantwortlicher vor Ort ja, dass der Stand unbesetzt ist.

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