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Berechnung von Equal Pay

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  • Berechnung von Equal Pay

    Hallo!

    Ich bin neu hier und habe auch schon versucht über die Suchfunktion meine Frage zu beantworten. Leider erfolglos...

    Daher nun als eigener Beitrag.

    Ich arbeite als Leiharbeiterin in einer recht großen Firma (> 300 Mitarbeiter). Die Firma gehört zum Chemietarif.
    Im Chemietarif ist es so, dass ein Facharbeiter zB den Entwert E10 hat. Diese E10 ist nochmals in 4 Stufen unterteilt.

    In meiner Abteilung haben alle Mitarbeiter der Firma diesen Entwert bereits erreicht. Die anderen Leiharbeiter und ich sind jetzt schon länger da und wir haben alle die gleichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

    Nur das mit dem Equal Pay passt, meiner Meinung nach, nicht...
    Wir werden alle nach der Stufe E6 (Anfang) bezahlt bzw werden gerade dahin entwickelt.
    Die Differenz zwischen E6 und E10 kann ich nicht genau beziffern, aber es sind nicht nur 50€.

    Gibt es eine Regel/ein Gesetz, für/das genau beziffert, wie hoch das Equal Pay sein muss?
    Ich hab ja Verständnis dafür, dass wir nicht das bekommen, was die anderen sich seit Jahren erarbeitet haben, aber darf die Differenz mehrere hundert Euro betragen, wenn es heißt "gleiche Arbeit - gleicher Lohn"?

    Danke für die Antworten.

  • #2
    AW: Berechnung von Equal Pay

    Hallo lady_vauxhall

    Gib mal bei Wikipetia "EqualPlay" ein, da findest du die Erlärung warum das so ist.

    Hast du nicht den Beitrag von Torben gelesen ?
    "Lohnunterschiede bei gleicher Arbeit"

    Ich findes das auch nicht gut wenn Leiharbeiter als billige Arbeitskräfte benutzt werden.
    Die Leiharbeiter sollten eigendlich für Arbeitsspitzen eingesetzt werden, aber das beachtet heute keiner mehr.

    Gruß ROJO
    Zuletzt geändert von ROJO; 24.09.2015, 22:14.

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    • #3
      AW: Berechnung von Equal Pay

      Hallo!

      Danke, den Artikel kenne ich.

      Der beantwortet aber meine Frage auch nicht.
      Dass es ein Gefälle gibt, ist mir klar.
      Und ich hab auch kein Problem damit die E10 nicht zu bekommen. Es wäre ja auch nicht fair den anderen gegenüber. Die brauchen mehrere Jahre um dahin zu kommen. Wenn ich das nach nem Jahr kriegen würde, wäre das zwar geil für mich, aber nicht ok.

      Aber wenn jemand bei der Firma intern auf die Stelle wechselt, dann steigt er vom Grundgehalt höher ein als ich nach einem Jahr.
      Und das ist nicht ok aus meiner Sicht.

      Kommentar


      • #4
        AW: Berechnung von Equal Pay

        Leider wird das in vielen Unternehmen so gehandhabt, dass Zeitarbeitnehmer deutlich schlechter eingestuft werden als die fest angestellten Mitarbeiter. Das ist eine gängige Methode und Equal Pay zu unterwandern. Ich denke, es wird schwierig für dich sein, eine höhere Einstufung durchzusetzen. Du kannst mit dem Betriebsrat der Entleiherfirma sprechen und das Problem dort schildern. Aber erwarte
        nicht zuviel.

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        • #5
          AW: Berechnung von Equal Pay

          Hallo

          Du hast das warscheinlich nicht richtig verstanden.

          Ein Beispiel das vermutlich etwas hinkt.
          Ein Fussballnationalspieler spielt in der 3. Liga.
          Er kann nun nicht den gleichen Gehalt wie einer in der 1. Liga verlangen, auch wenn er nur auf der Ersatzbank sitzt.
          So ist es leider auch im Verhältnis zwischen Festangestellten und Leiharbeitern.
          Dein Mindestlohn wird zwischen Leiharbeitsfirma und Gewerkschaft ausgehandelt.
          Die Leiharbeitsfirma handelt deinen Lohn nun mit der Entleiherfirma aus.

          Gruß ROJO

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