ich arbeite seit 3 jahren als 87b betreuungskraft.
seit dem 1.1 2015 hat sich das gesetz geändert zu diesem beruf.
die stellenbeschreibung habe ich aber von 2012.
1. darf mein arbeitgeber nun nur einseitig die stellenbeschreibung ändern wegen dem neuem gesetz?
2. darf er es grundsätzlich, auch wenn kein neues gesetz erlassen wäre?
kein betriebsrat. kein tarifvertrag
seit dem 1.1 2015 hat sich das gesetz geändert zu diesem beruf.
die stellenbeschreibung habe ich aber von 2012.
1. darf mein arbeitgeber nun nur einseitig die stellenbeschreibung ändern wegen dem neuem gesetz?
2. darf er es grundsätzlich, auch wenn kein neues gesetz erlassen wäre?
kein betriebsrat. kein tarifvertrag
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