Hallo,
ein Freund arbeitet vollzeit bei einem Reiseunternehmen. Er arbeitet eine Woche, hat dann ein ganzes Wochenende (d.h. von Freitag Abend durchgehend bis Sonntag früh) Bereitschaftsdienst für das Notruftelefon, und geht dann wieder von Montag bis Freitag vollzeit arbeiten. Er hat also 12 Tage am Stück keinen freien Tag und arbeitet das Wochenende 24/7 - inklusive Anrufe um 3-4 Uhr morgens.
Meine Frage betrifft sowohl die Entlohnung der Wochenendarbeit (Zuschlag) als auch die gesetzlichen Regelungen zu Erholungsphasen und zum Freizeitausgleich.
Die Entlohnung erfolgt pauschal auf der Basis der eingehenden Anrufe (etwa 12 € pro Anruf) und beläuft sich für das gesamte Wochenende auf ungefähr 500€. Davon gehen am Ende wieder ca. 50% Steuern ab. Auf Wikipedia habe ich gelesen, dass der dieser "Zuschlag" steuerfrei bleiben müsste, solange er 25% bzw. 50% des Grundgehalts nicht übersteigt (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Zuschl..._des_Zuschlags). Ist das korrekt? Einen Freizeitausgleich macht er im Laufe der nächsten 14 Tage ebenfalls nicht geltend, weil sonst nicht genug Personal anwesend sei, um das Arbeitspensum zu bewältigen.
Mir scheint diese als selbstverständlich hingenommene Überbeanspruchung der eigenen Arbeitskraft (12 Tage ohne freien Tag inkl. 24/7 Wochenendeinsatz) die gesetzlichen Bestimmungen arg zu strapazieren. Ist das tatsächlich der Fall? Und ist eine Pauschalregelung für Wochenendarbeit/Bereitschaftsdienst so überhaupt üblich? Ferner: Müsste der Zuschlag nicht steuerfrei bleiben, solange er 25/50% des Grundgehalts nicht übersteigt?
Ich möchte einfach nicht, dass sich mein Freund für seinen Arbeitgeber versklavt und das damit rechtfertigt, dass das bei ihm "alle so machen" :-)
Vielen Dank und Gruß
Jens
ein Freund arbeitet vollzeit bei einem Reiseunternehmen. Er arbeitet eine Woche, hat dann ein ganzes Wochenende (d.h. von Freitag Abend durchgehend bis Sonntag früh) Bereitschaftsdienst für das Notruftelefon, und geht dann wieder von Montag bis Freitag vollzeit arbeiten. Er hat also 12 Tage am Stück keinen freien Tag und arbeitet das Wochenende 24/7 - inklusive Anrufe um 3-4 Uhr morgens.
Meine Frage betrifft sowohl die Entlohnung der Wochenendarbeit (Zuschlag) als auch die gesetzlichen Regelungen zu Erholungsphasen und zum Freizeitausgleich.
Die Entlohnung erfolgt pauschal auf der Basis der eingehenden Anrufe (etwa 12 € pro Anruf) und beläuft sich für das gesamte Wochenende auf ungefähr 500€. Davon gehen am Ende wieder ca. 50% Steuern ab. Auf Wikipedia habe ich gelesen, dass der dieser "Zuschlag" steuerfrei bleiben müsste, solange er 25% bzw. 50% des Grundgehalts nicht übersteigt (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Zuschl..._des_Zuschlags). Ist das korrekt? Einen Freizeitausgleich macht er im Laufe der nächsten 14 Tage ebenfalls nicht geltend, weil sonst nicht genug Personal anwesend sei, um das Arbeitspensum zu bewältigen.
Mir scheint diese als selbstverständlich hingenommene Überbeanspruchung der eigenen Arbeitskraft (12 Tage ohne freien Tag inkl. 24/7 Wochenendeinsatz) die gesetzlichen Bestimmungen arg zu strapazieren. Ist das tatsächlich der Fall? Und ist eine Pauschalregelung für Wochenendarbeit/Bereitschaftsdienst so überhaupt üblich? Ferner: Müsste der Zuschlag nicht steuerfrei bleiben, solange er 25/50% des Grundgehalts nicht übersteigt?
Ich möchte einfach nicht, dass sich mein Freund für seinen Arbeitgeber versklavt und das damit rechtfertigt, dass das bei ihm "alle so machen" :-)
Vielen Dank und Gruß
Jens
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