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Zwickmühle - Aufhebungsvertrag unterzeichnen oder nicht?

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  • mirfälltkeinnameein
    antwortet
    AW: Zwickmühle - Aufhebungsvertrag unterzeichnen oder nicht?

    @meistermacher

    Danke für deine Antwort. Ich hatte diese Woche einen Termin beim Integrationsamt aber leider können die hier auch nichts machen. Ich hätte die auch schon früher eingeschaltet aber leider habe ich die Gleichstellung erst seit Kurzem :/

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  • meistermacher
    antwortet
    AW: Zwickmühle - Aufhebungsvertrag unterzeichnen oder nicht?

    Nun, ich weis nicht wieso dein Arbeitgeber so handelt wie er handelt.
    Ich würde auch nicht den Auflösungsvertrag unterzeichen sondern zum Integrationsamt gehen und um Unterstützung bitten.
    Der Arbeitgeber kann dich nicht so einfach Kündigen.
    Wenn er dich nicht weiter beschäftigen kann, aber nach einer Umschulung weiter beschäftigen könnte, so würde ggf. das Integrationsamt auf die Umschulung bestehen.

    Für die Zukunft: bevor ich mich um neuen Job und Umschulung etc. Kümmer, das Integrationaamt einbeziehen. Die Unterstüzen bei der Erstellung von Verträgen zwischen den Behinderten MA und den Arbeitgeber.

    Das möglich ruhen wäre dann in diesem Gespräch dort vereinbart worden. Ich denke auch jetzt noch kann das Amt einbezogen werden.

    Gruß
    Meistermacher

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  • Betsy
    antwortet
    AW: Zwickmühle - Aufhebungsvertrag unterzeichnen oder nicht?

    Zitat von mirfälltkeinnameein Beitrag anzeigen
    Ich arbeite seit 2009 im öffentlichen Dienst und habe zuvor auch meine Ausbildung dort abgeschlossen. Ende 2013 erkrankte ich und war für 15 Monate Arbeitsunfähig. Inzwischen habe ich einen GdB 30 und eine Gleichstellung. (...)

    Nun wurde mir plötzlich ein Aufhebungsvertrag vorgelegt und ein ruhendes Arbeitsverhältnis kommt nicht mehr in Frage.
    ich würde mit einer Erkrankung/Behinderung
    AUF GAR KEINEN FALL den öffentlichen Dienst verlassen!!!!
    Da muss es andere Möglichkeiten geben.
    Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es nicht möglich sein sollte, umzuschulen und beim bisherigen AG im ÖD zu bleiben.

    Personalrat/Schwerbehindertenvertretu ng/SB-Beauftragten der Behörde/des Landes/der Kommune ansprechen,
    und am besten auch einen RA für ein Beratungsgespräch nehmen.
    Da kann viel dranhängen, also nimm das Geld in die Hand für einen RA.

    .
    Zuletzt geändert von Betsy; 23.07.2015, 11:14.

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  • Zwickmühle - Aufhebungsvertrag unterzeichnen oder nicht?

    Ich arbeite seit 2009 im öffentlichen Dienst und habe zuvor auch meine Ausbildung dort abgeschlossen. Ende 2013 erkrankte ich und war für 15 Monate Arbeitsunfähig. Inzwischen habe ich einen GdB 30 und eine Gleichstellung. Mein Arbeitgeber hat mir Anfang des Jahres einen Büroarbeitsplatz in einer anderen Abteilung angeboten da ich meinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann. Nachdem ich zwei-drei Monate in diesem Bereich tätig war wurde mir nahe gelegt mich um eine Umschulung für den neuen Bereich, und auch um eine Finanzierung über die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung zu kümmern. Dies habe ich getan und werde ab September eine Umschulung/Ausbildung in einem externen Betrieb beginnen. Seitens Arbeitgeber war immer die rede davon dass mein Arbeitsvertrag über die Zeit der Umschulungsmaßnahme ruht.

    BIS HIER HIN HABE ICH NICHTS SCHRIFTLICHES SEITENS ARBEITGEBER!

    Nun wurde mir plötzlich ein Aufhebungsvertrag vorgelegt und ein ruhendes Arbeitsverhältnis kommt nicht mehr in Frage. Sollte ich den Vertrag nicht unterschreiben so kann ich die Ausbildung nicht antreten und laut aussage meines Arbeitgebers nicht zu den jetzigen Konditionen in diesem Bereich weiterbeschäftigt werden.

    Habe ich einen Anspruch auf einen ruhendes Arbeitsverhältnis da ja schließlich mein Arbeitgeber mir nahe gelegt hat diese Umschulung zu machen und mir auch bedingungslos diesen Arbeitsplatz angeboten hat?

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