"Zumutbare" Tätigkeit/Versetzung im Einzelhandelsbetrieb
Hallo zusammen,
folgendes Szenario beschäftigt derzeit einige meiner Kollegen und mich:
Ein Angestellter (A) eines Supermarktes wird aufgrund berechtigter Eingaben bei der Geschäftsführung (GF) selbiger zu unbequem und in der Folge von seiner Verkaufs- und Kassiertätigkeit in ein abgeschiedenes Lager auf dem Betriebsgelände versetzt. Seine Aufgaben bestehen fortan nur noch darin, Leergut (Flaschen, Kästen, Einwegmüll) zu sortieren und Mülleimer im Außenbereich des Unternehmens zu entleeren.
Der Arbeitsvertrag des A spricht von "Verkäufer mit Kassiertätigkeit", die übliche, einschlägige Klausel "(...) GF ist berechtigt, dem A unter Wahrung seiner Interessen (...) eine gleichwertige Tätigkeit (...) zu übertragen." ist enthalten, das Arbeitsverhältnis ist unbefristet und es besteht keine Probezeit.
Für Einschätzungen/Meinungen wäre ich Euch dankbar.
Hallo zusammen,
folgendes Szenario beschäftigt derzeit einige meiner Kollegen und mich:
Ein Angestellter (A) eines Supermarktes wird aufgrund berechtigter Eingaben bei der Geschäftsführung (GF) selbiger zu unbequem und in der Folge von seiner Verkaufs- und Kassiertätigkeit in ein abgeschiedenes Lager auf dem Betriebsgelände versetzt. Seine Aufgaben bestehen fortan nur noch darin, Leergut (Flaschen, Kästen, Einwegmüll) zu sortieren und Mülleimer im Außenbereich des Unternehmens zu entleeren.
Der Arbeitsvertrag des A spricht von "Verkäufer mit Kassiertätigkeit", die übliche, einschlägige Klausel "(...) GF ist berechtigt, dem A unter Wahrung seiner Interessen (...) eine gleichwertige Tätigkeit (...) zu übertragen." ist enthalten, das Arbeitsverhältnis ist unbefristet und es besteht keine Probezeit.
Für Einschätzungen/Meinungen wäre ich Euch dankbar.
Kommentar