Hallo, über eine kurze schnelle Antwort würde ich mich freuen.....Danke
Man ist in einem größeren Unternehmen im öffentlichen Dienst beschäftigt, in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit der dazugehörigen älteren Tätigkeitsbeschreibung. Auch wenn diese Tätigkeitsbeschreibung schon sehr alt ist, hat diese auch ohne zwischenzeitlich, das etwas daran geändert wurde noch ihre Gültigkeit? Meine Frage zielt darauf ab, dass Aufgrund von wegnahme von Berechtigungen (unterschwellig und weiß auch noch nicht von wem) meine Tätigkeit nach der Tätigkeitsbeschreibung nicht mehr in der Sorgfältigkeit ausgeführt werden kann, wie vor der Wegnahme dieser notwendigen Berechtigungen.
Herzlichen Dank und freundlichen Grüßen
Man ist in einem größeren Unternehmen im öffentlichen Dienst beschäftigt, in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit der dazugehörigen älteren Tätigkeitsbeschreibung. Auch wenn diese Tätigkeitsbeschreibung schon sehr alt ist, hat diese auch ohne zwischenzeitlich, das etwas daran geändert wurde noch ihre Gültigkeit? Meine Frage zielt darauf ab, dass Aufgrund von wegnahme von Berechtigungen (unterschwellig und weiß auch noch nicht von wem) meine Tätigkeit nach der Tätigkeitsbeschreibung nicht mehr in der Sorgfältigkeit ausgeführt werden kann, wie vor der Wegnahme dieser notwendigen Berechtigungen.
Herzlichen Dank und freundlichen Grüßen
Kommentar