AW: Änderungskündigung wie geht es weiter
Hallo filter,
danke für die Glückwünsche.
Ich habe ein Schreiben vom Gremium (BR)bekommen, wie bereits oben weil ich ab sofort wieder an den BR-Sitzungen teilnehmen wollte und unbedingt auch "MUSS". Denn wie mein "Buschfunk" mir steckte sind sie am umhertaktieren was gemachtr werden kann. Ich soll eben da nicht mehr "auftreten können"!!!!!
Nein, ich bin noch nicht arbeiten, der AG hat mich noch "Freigestellt" und muss ab sofort alles zahlen und nachzahlen. Die Betriebszugehörigkeit hat per Urteil somit nie geendet.
Mal sehen was noch kommt.
Habe den DGB über diese FIESEN MACHENSCHAFTEN des BR gleich heute informiert.
Es wird hoffe ich auf eine einstweilige Verfühgung hinauslaufen müssen.
So ist der Sachstand von heute 10:24 Uhr.
Gruß Vossibaer
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Änderungskündigung wie geht es weiter
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AW: Änderungskündigung wie geht es weiter
Herzlichen Glückwunsch und ganz lieben Dank für die Rückmeldung. Typischerweise erfährt man leider nur extrem selten, wie eine Geschichte weiter gegangen ist.
Der BR (das Gremium im Ganzen oder der BRV?) hat Dir verboten die BR-Tätigkeit wieder aufzunehmen? Wie denn das? Der AG lässt Dich jedoch bereits wieder arbeiten?
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AW: Änderungskündigung wie geht es weiter
Zitat von Vossibaer Beitrag anzeigenHallo filter,
ja das war bereits meine 2.Änderungskündigung in den letzten 4 Jahren.
2011 versuchte es der AG in 4 Gerichtsverhandlungen alles "durchzusetzen" 4 mal unterlag er.
Jetzt ist wieder ein "Angriff" erfolgt.
Für eine außerordentlche Änderungskündigung, welche ja mein BR zugestimmt hat, ist es aus meiner Sicht auch bereits wieder mal zu spät.
Wir werden es am Montag 18.05.2015 in der "Güteverhandlung" vorm AG sehen.
Danke
Vossibaer
habe am 01.03.2016 endlich meinen LAG Termin in Berlin gehabt.
Alle Urteile sind durch das LAG Berlin bestätigt wurden. Die erteilte Kündigung durch den AG zum 01.05.2015 ist auch wieder ungültig. Die sofortige weiterbeschäftigung ist auch gegeben.
Das LAG Berlin bestätigt auch meinen Status als Küchenleiter in meinem laut AV festgeschriebenen Arbeitsort und ich bin ab sofort wieder "Angestellter" im Betrieb.
Wollte auch gleich meine Arbeit als ordentliches Betriebsratsmitglied wieder aufnehmen. Dies ist mir heute durch den BR verboten wurden.Dem BR liegt noch keine schriftliche Info des AG vor.
Ich soll einfach noch
"das Urteil in Schriftform erst in 4- 6 Wochen abwarten". Antwort vom BR.
Werde das sofort über Ver.di/DGB klären lassen.
Vossibaer
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AW: Änderungskündigung wie geht es weiter
Hallo Fussballsend,
ja ich habe dieses mal eine außerordentliche Änderungskündigung erhalten.
Was ich zu tun habe weiß ich genau.
Danke
Vossibaer
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AW: Änderungskündigung wie geht es weiter
Hallo filter,
ja das war bereits meine 2.Änderungskündigung in den letzten 4 Jahren.
2011 versuchte es der AG in 4 Gerichtsverhandlungen alles "durchzusetzen" 4 mal unterlag er.
Jetzt ist wieder ein "Angriff" erfolgt.
Für eine außerordentlche Änderungskündigung, welche ja mein BR zugestimmt hat, ist es aus meiner Sicht auch bereits wieder mal zu spät.
Wir werden es am Montag 18.05.2015 in der "Güteverhandlung" vorm AG sehen.
Danke
Vossibaer
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AW: Änderungskündigung wie geht es weiter
Das ist doch mindestens die 2. Änderungskündigung, die Du erhalten hast. Wie ist das damals ausgegangen? Wurde da ebenfalls ohne vorbehaltliche Annahme der neue Vertrag nicht angenommen?
Wenn von Bossing und Mobbing die Rede ist, wird ein entsprechendes Mobbingtagebuch geführt?
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AW: Änderungskündigung wie geht es weiter
Zitat von Vossibaer Beitrag anzeigenHallo ROJO,
nein ich selbst habe keinen Grad der Behinderung. Bin aber gewählter stellvertreter Vorsitzender der SBV im Betrieb.
Danke
Gruß FS
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AW: Änderungskündigung wie geht es weiter
Hallo ROJO,
nein ich selbst habe keinen Grad der Behinderung. Bin aber gewählter stellvertreter Vorsitzender der SBV im Betrieb.
Danke
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AW: Änderungskündigung wie geht es weiter
Hallo Vossibaer
Aus deinem Vortrag geht nicht eindeutig hervor ob du auch schwerbehindert bist oder nur Stellvertreter das SchwbV.
Da du die Änderungskündigung nicht unterschrieben hast, wäre im ersten Fall auch das Integrationsamt eindeutig mit im Boot. Auch im zweiten Fall, wenn du auch eingesetzt wirst.
Mit dem letzten Satz von Filter wird darauf hingewiesen, das es auch die Möglichkeit gibt die Änderungskündigung mit Vorbehalt anzunehmen, und dann vom Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. (Aber das weisst du sicher)
Gruß ROJO
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AW: Änderungskündigung wie geht es weiter
Das liest sich ja gar nicht gut. Ich hoffe, Du hast einen Spitzenanwalt, der Dich berät.
Von den eigenen BR-Kollegen verkauft - was oll man dazu sagen.
Dürfen AG denn in Deutschland, ALLES?????
und nach der nicht Annahme der Änderungskündigung erst mal "Arbeitslos".
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Änderungskündigung wie geht es weiter
Hallo,
lange Zeit war ich nur Mitleser hier im Forum, aber jetzt brauche ich dringend selbst einen Rat. Meine Situation ist derzeit folgende:
Ich bin 55 J. alt und arbeite im Unternehmen seit 1998, in einem Unternehmen, als Angestellter, damals öffentlicher Dienst.
Wir wurden vor über 10 Jahren in in eine 100% Tochtergesellschaft ausgegliedert. Bin seit vielen Jahren Mitglied im BR und auch in der SBV als Stellvertreter tätig.
Seit über 8 Jahren werde ich durch meinen AG / GF und seit neusten auch von meinen Mitarbeitern wieder "gemobbt". War auch schon in mehreren Behandlungen, auch krank geschrieben und zur 5 Wochen zur Reha.
2011 habe ich bereits gegen meinen Arbeitgeber 4 Arbeitsgerichtsverfahren erfolgreich geführt. Feststellung der Tätigkeit, Arbeitsort und so weiter, eben alles gewonnen. Danach unter Androhung von "Zwangsgeld", Weiterbeschäftigung laut Arbeitsvertrag von 1998. Fast zwei Jahre "Ruhe" außer den Anfeindungen des AG und seit 2013 auch durch einige meiner Mitarbeiter. Einige MA wollen "nicht mehr mit mir zusammen arbeiten".
Es erfolgten mehrere sogenannte "Personalgespräche". Jetzt habe ich durch den AG eine Änderungskündigung erhalten. Umsetzung und neuen Arbeitsvertrag mit weniger "Gehalt" jetzt Lohn und anderer Tätigkeit. Meine BR-Mitglieder haben der "außerordentlichen Änderungskündigung" zugestimmt.
Dürfen AG denn in Deutschland, ALLES?????
Bin wieder in Behandlung und nach der nicht Annahme der Änderungskündigung erst mal "Arbeitslos".
Habe bereits Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht.
Wie soll das alles bloß weitergehen. Ich kann auch bald nicht mehr.
Danke für eine Antwort.
Gruß Vossibaer
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