Hallo Zusammen,
kann mir vielleicht jemand sagen wie das hier mit der Kündigung läuft? Wann darf die Kündigung ausgesprochen werden? Bzw. wann kann die Kündigung überreicht werden?
§...
Aufgrund der Betriebsschließung zum 30.06.2015 richten sich deren Kündigungen allesamt nach der Bestimmungen des §15IV KSchG. Danach können Mitglieder des Betriebsrates bei Stillegung des betriebs ordentlich , frühestens zum Zeitpunkt der Stillegung gekündigt werden. Das ist hier der Fall.
Wenn jetzt gekündigt wird, haben gewisse BR-Mitglieder eine Kündigungsfrisst und würden am 30.06 ausscheiden. Kann das Kündigungsdokument nach diesem § erst ab dem 30.06 ausgehändigt werden, oder kann zuvor gekündigt werden sodas auch die Betriebsratsmitglieder ab dem 30.06 nicht mehr der Firma angehören?
Besten Dank!
kann mir vielleicht jemand sagen wie das hier mit der Kündigung läuft? Wann darf die Kündigung ausgesprochen werden? Bzw. wann kann die Kündigung überreicht werden?
§...
Aufgrund der Betriebsschließung zum 30.06.2015 richten sich deren Kündigungen allesamt nach der Bestimmungen des §15IV KSchG. Danach können Mitglieder des Betriebsrates bei Stillegung des betriebs ordentlich , frühestens zum Zeitpunkt der Stillegung gekündigt werden. Das ist hier der Fall.
Wenn jetzt gekündigt wird, haben gewisse BR-Mitglieder eine Kündigungsfrisst und würden am 30.06 ausscheiden. Kann das Kündigungsdokument nach diesem § erst ab dem 30.06 ausgehändigt werden, oder kann zuvor gekündigt werden sodas auch die Betriebsratsmitglieder ab dem 30.06 nicht mehr der Firma angehören?
Besten Dank!
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