Hallo in die Runde,
Ich arbeite auf Stundenlohn-Basis.
Vertraglich vereinbart ist 38,5 Std pro Woche mit Bereitschaft zu Mehrarbeit.
Ich arbeite eine Woche 6 Tage a` 10 Std. die Woche darauf dann 3 Tage a` 10 Std , immer im Wechsel.
Meine Überstunden werden bislang monatlich berechnet - d.h. SollStunden z.B. 171 / IstStunden 182 = 11 Überstunden die mir zusätzlich mit 25% Überstundenzuschlag vergütet werden.
Jetzt meine Überlegung ---
In meiner 6 Tage Woche mache ich ja schon rein rechnerisch zur vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit 22 Überstunden. Dementsprechend in der kurzen Woche natürlich Minusstunden.
Ist es nun zulässig die Überstunden tatsächlich nur monatlich zubetrachten und zu vergüten, oder muss jede Woche, oder sogar jeder Tag für sich gesondert betrachtet und berechnet werden?
Ich arbeite auf Stundenlohn-Basis.
Vertraglich vereinbart ist 38,5 Std pro Woche mit Bereitschaft zu Mehrarbeit.
Ich arbeite eine Woche 6 Tage a` 10 Std. die Woche darauf dann 3 Tage a` 10 Std , immer im Wechsel.
Meine Überstunden werden bislang monatlich berechnet - d.h. SollStunden z.B. 171 / IstStunden 182 = 11 Überstunden die mir zusätzlich mit 25% Überstundenzuschlag vergütet werden.
Jetzt meine Überlegung ---
In meiner 6 Tage Woche mache ich ja schon rein rechnerisch zur vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit 22 Überstunden. Dementsprechend in der kurzen Woche natürlich Minusstunden.
Ist es nun zulässig die Überstunden tatsächlich nur monatlich zubetrachten und zu vergüten, oder muss jede Woche, oder sogar jeder Tag für sich gesondert betrachtet und berechnet werden?
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