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Überstunden wöchentlich od. monatlich berechnen

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  • Überstunden wöchentlich od. monatlich berechnen

    Hallo in die Runde,

    Ich arbeite auf Stundenlohn-Basis.
    Vertraglich vereinbart ist 38,5 Std pro Woche mit Bereitschaft zu Mehrarbeit.
    Ich arbeite eine Woche 6 Tage a` 10 Std. die Woche darauf dann 3 Tage a` 10 Std , immer im Wechsel.

    Meine Überstunden werden bislang monatlich berechnet - d.h. SollStunden z.B. 171 / IstStunden 182 = 11 Überstunden die mir zusätzlich mit 25% Überstundenzuschlag vergütet werden.

    Jetzt meine Überlegung ---

    In meiner 6 Tage Woche mache ich ja schon rein rechnerisch zur vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit 22 Überstunden. Dementsprechend in der kurzen Woche natürlich Minusstunden.

    Ist es nun zulässig die Überstunden tatsächlich nur monatlich zubetrachten und zu vergüten, oder muss jede Woche, oder sogar jeder Tag für sich gesondert betrachtet und berechnet werden?

  • #2
    AW: Überstunden wöchentlich od. monatlich berechnen

    Das kommt meiner Ansicht nach darauf an was zu den Überstundenzuschlägen vereinbart ist, die ja nicht gesetzlich verpflichtend sind.

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    • #3
      AW: Überstunden wöchentlich od. monatlich berechnen

      Im AV steht nur die wöchentliche Arbeitszeit mit 38,5 Std pro Woche und das anfallende Überstunden mit 25% Zuschlag vergütet werden.

      Kommentar


      • #4
        AW: Überstunden wöchentlich od. monatlich berechnen

        Ich gehe davon aus, dass du eine monatliche Gehaltsabrechnung und -zahlung erhältst. Und nicht wöchentlich. Von daher....

        Kommentar


        • #5
          AW: Überstunden wöchentlich od. monatlich berechnen

          Es gibt kein vereinbartes Arbeitszeitkonto?
          Es gibt keinen Betriebsrat?

          Kommentar


          • #6
            AW: Überstunden wöchentlich od. monatlich berechnen

            Nein, kein Zeitkonto. Überstunden werden gleich ausbezahlt.

            Kommentar


            • #7
              AW: Überstunden wöchentlich od. monatlich berechnen

              Zitat von Jajagenau01 Beitrag anzeigen
              Nein, kein Zeitkonto. Überstunden werden gleich ausbezahlt.

              Als gewiefter Anwalt könnte man sich schon auf den Standpunkt stellen, dass wenn nur eine Wochenarbeitszeit vereinbart ist, dann auch wöchentlich die Überstunden anfallen.

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              • #8
                AW: Überstunden wöchentlich od. monatlich berechnen

                Genau das ist ja auch mein Standpunkt :-)
                Es wäre halt schön, wenn ein Arbeitnehmer diesen Kampf bereits erfolgreich vor einem Arbeitsgericht ausgefochten hätte und es diesbezüglich eine eindeutige Rechtsprechung geben würde.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Überstunden wöchentlich od. monatlich berechnen

                  Zitat von Jajagenau01 Beitrag anzeigen
                  Im AV steht nur die wöchentliche Arbeitszeit mit 38,5 Std pro Woche und das anfallende Überstunden mit 25% Zuschlag vergütet werden.
                  Und wie ist das wörtlcih im AV geregelt?

                  Gerichtsurteile zu diesem Thema finden, dürfte mittlerweile nicht einfach werden. Schliesslich geht der Trend aller Unwirksamkeitsurteile zum Trotz eher in Richtung unbezahlte Mehrarbeit. Von Zuschlägen kann man da nur träumen. es wäre schon nicht schlecht, wenn wenigstens Freizeitausgleich oder normale Bezahlung der Stunden erfolgen würde.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Überstunden wöchentlich od. monatlich berechnen

                    Hallo matthias

                    Solche Überlegung habe ich schon lange nicht mehr gelesen, und dann findest du noch jemand der das glaubt.

                    In jedem AV wird die Arbeitszeit in Stunden und Tage pro Woche oder im Monat festgelegt, egal ob Stundenlohn oder Monatslohn sowie Gehalt.
                    Nach deiner Überlegung könnten dann natürlich auch 25% abgezogen werden wenn die 38.5 Std nicht erreicht werden.

                    Gruß ROJO

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