Hallo zusammen,
ich benötige ein paar sachdienliche Hinweise zu folgendem Sachverhalt:
Ich bin als Disponent (einfacher Sachbearbeiter) in einem großen, tarifvertraglich organisierten Betrieb beschäftigt. Meine Aufgabe ist es, unseren Außendienst zu planen (Kundenaufträge annehmen, bearbeiten, nachfassen; den Außendienst entsprechend planen).
Allerdings wurden mir und meinen Kollegen Aufgaben übertragen, die nach meinem Verständnis über die Befugnisse eines Sachbearbeiters hinausgehen.
So genehmige ich z.B. Urlaub oder lehne ihn ab; ferner habe ich auf die Einhaltung der arbeitszeitgesetzlichen Vorschriften zu achten oder weise unseren Außendienst an, dass er gewisse Aufgaben zu übernehmen hat (simples Beispiel: Ich stelle einem Kollegen des Außendienstes auch am Nachmittag noch einen Auftrag zur Verfügung, den er dann zu erledigen hat, auch wenn er sagt, er will nicht.).
Grundsätzlich sind das alles Aufgaben eines disziplinarisch Vorgesetzten, so meine Auffassung. – Mein Arbeitgeber ist anderer Meinung mit folgender Begründung: Wenn sich nun ein Außendienstkollege weigert, meiner „Anweisung“ zu folgen, liegt es nicht an mir, für disziplinarische Konsequenzen zu sorgen, sonder ich hätte dann den fachlich Vorgesetzten des entsprechenden Kollegen zu informieren und dieser kümmere sich um alles Weitere. Diese Argumentation gilt so für sämtliche mir übertragenen Aufgaben (Urlaubsverwaltung, Zuteilen von Arbeiten etc.): Wenn ein Außendienstkollege nicht das macht, was ich sage, habe ich zum Chef zu laufen und der sagt dem Mitarbeiter dann, dass er eben doch das macht, was ich ihm gesagt habe.
Zwei Probleme habe ich mit diesem Zustand:
Der eine Grund ist ganz profan: Ich werde als Sachbearbeiter bezahlt und in meiner Arbeitsplatzbeschreibung ist keine Führungskomopetenz angeführt. Wäre dies der Fall, würde ich höher entlohnt werden.
Der zweite Grund: Ich habe keine Ahnung, ob ich bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften (z.B. Arbeitszeitgesetz) selbst dafür belangt werden kann. Schließlich bin ich derjenige, der die Entscheidungen trifft, wie lange jemand der Außendienstler arbeitet, wann und wie er Urlaub macht oder nicht etc.
Meine Frage ist nun: Ist es meinem Arbeitgeber möglich, mir im Rahmen seiner Direktionsbefugnisse solche Aufgaben zu übertragen, mir aber keine Führungsverantwortung zu geben?
Ich danke ganz herzlich für jede Hilfe!
Alexander
ich benötige ein paar sachdienliche Hinweise zu folgendem Sachverhalt:
Ich bin als Disponent (einfacher Sachbearbeiter) in einem großen, tarifvertraglich organisierten Betrieb beschäftigt. Meine Aufgabe ist es, unseren Außendienst zu planen (Kundenaufträge annehmen, bearbeiten, nachfassen; den Außendienst entsprechend planen).
Allerdings wurden mir und meinen Kollegen Aufgaben übertragen, die nach meinem Verständnis über die Befugnisse eines Sachbearbeiters hinausgehen.
So genehmige ich z.B. Urlaub oder lehne ihn ab; ferner habe ich auf die Einhaltung der arbeitszeitgesetzlichen Vorschriften zu achten oder weise unseren Außendienst an, dass er gewisse Aufgaben zu übernehmen hat (simples Beispiel: Ich stelle einem Kollegen des Außendienstes auch am Nachmittag noch einen Auftrag zur Verfügung, den er dann zu erledigen hat, auch wenn er sagt, er will nicht.).
Grundsätzlich sind das alles Aufgaben eines disziplinarisch Vorgesetzten, so meine Auffassung. – Mein Arbeitgeber ist anderer Meinung mit folgender Begründung: Wenn sich nun ein Außendienstkollege weigert, meiner „Anweisung“ zu folgen, liegt es nicht an mir, für disziplinarische Konsequenzen zu sorgen, sonder ich hätte dann den fachlich Vorgesetzten des entsprechenden Kollegen zu informieren und dieser kümmere sich um alles Weitere. Diese Argumentation gilt so für sämtliche mir übertragenen Aufgaben (Urlaubsverwaltung, Zuteilen von Arbeiten etc.): Wenn ein Außendienstkollege nicht das macht, was ich sage, habe ich zum Chef zu laufen und der sagt dem Mitarbeiter dann, dass er eben doch das macht, was ich ihm gesagt habe.
Zwei Probleme habe ich mit diesem Zustand:
Der eine Grund ist ganz profan: Ich werde als Sachbearbeiter bezahlt und in meiner Arbeitsplatzbeschreibung ist keine Führungskomopetenz angeführt. Wäre dies der Fall, würde ich höher entlohnt werden.
Der zweite Grund: Ich habe keine Ahnung, ob ich bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften (z.B. Arbeitszeitgesetz) selbst dafür belangt werden kann. Schließlich bin ich derjenige, der die Entscheidungen trifft, wie lange jemand der Außendienstler arbeitet, wann und wie er Urlaub macht oder nicht etc.
Meine Frage ist nun: Ist es meinem Arbeitgeber möglich, mir im Rahmen seiner Direktionsbefugnisse solche Aufgaben zu übertragen, mir aber keine Führungsverantwortung zu geben?
Ich danke ganz herzlich für jede Hilfe!
Alexander
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