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Übertragung von disziplinarischen Aufgaben an Sachbearbeiter

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  • Übertragung von disziplinarischen Aufgaben an Sachbearbeiter

    Hallo zusammen,

    ich benötige ein paar sachdienliche Hinweise zu folgendem Sachverhalt:

    Ich bin als Disponent (einfacher Sachbearbeiter) in einem großen, tarifvertraglich organisierten Betrieb beschäftigt. Meine Aufgabe ist es, unseren Außendienst zu planen (Kundenaufträge annehmen, bearbeiten, nachfassen; den Außendienst entsprechend planen).

    Allerdings wurden mir und meinen Kollegen Aufgaben übertragen, die nach meinem Verständnis über die Befugnisse eines Sachbearbeiters hinausgehen.
    So genehmige ich z.B. Urlaub oder lehne ihn ab; ferner habe ich auf die Einhaltung der arbeitszeitgesetzlichen Vorschriften zu achten oder weise unseren Außendienst an, dass er gewisse Aufgaben zu übernehmen hat (simples Beispiel: Ich stelle einem Kollegen des Außendienstes auch am Nachmittag noch einen Auftrag zur Verfügung, den er dann zu erledigen hat, auch wenn er sagt, er will nicht.).

    Grundsätzlich sind das alles Aufgaben eines disziplinarisch Vorgesetzten, so meine Auffassung. – Mein Arbeitgeber ist anderer Meinung mit folgender Begründung: Wenn sich nun ein Außendienstkollege weigert, meiner „Anweisung“ zu folgen, liegt es nicht an mir, für disziplinarische Konsequenzen zu sorgen, sonder ich hätte dann den fachlich Vorgesetzten des entsprechenden Kollegen zu informieren und dieser kümmere sich um alles Weitere. Diese Argumentation gilt so für sämtliche mir übertragenen Aufgaben (Urlaubsverwaltung, Zuteilen von Arbeiten etc.): Wenn ein Außendienstkollege nicht das macht, was ich sage, habe ich zum Chef zu laufen und der sagt dem Mitarbeiter dann, dass er eben doch das macht, was ich ihm gesagt habe.

    Zwei Probleme habe ich mit diesem Zustand:
    Der eine Grund ist ganz profan: Ich werde als Sachbearbeiter bezahlt und in meiner Arbeitsplatzbeschreibung ist keine Führungskomopetenz angeführt. Wäre dies der Fall, würde ich höher entlohnt werden.
    Der zweite Grund: Ich habe keine Ahnung, ob ich bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften (z.B. Arbeitszeitgesetz) selbst dafür belangt werden kann. Schließlich bin ich derjenige, der die Entscheidungen trifft, wie lange jemand der Außendienstler arbeitet, wann und wie er Urlaub macht oder nicht etc.

    Meine Frage ist nun: Ist es meinem Arbeitgeber möglich, mir im Rahmen seiner Direktionsbefugnisse solche Aufgaben zu übertragen, mir aber keine Führungsverantwortung zu geben?

    Ich danke ganz herzlich für jede Hilfe!

    Alexander
    Zuletzt geändert von alexander31; 12.02.2015, 13:49.

  • #2
    AW: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Oder: Übertragung von disziplinarischen Aufgaben an Sachbearbeiter

    Zitat von alexander31 Beitrag anzeigen
    Ich bin als Disponent (einfacher Sachbearbeiter) in einem großen, tarifvertraglich organisierten Betrieb beschäftigt. Meine Aufgabe ist es, unseren Außendienst zu planen (Kundenaufträge annehmen, bearbeiten, nachfassen; den Außendienst entsprechend planen).

    Allerdings wurden mir und meinen Kollegen Aufgaben übertragen, die nach meinem Verständnis über die Befugnisse eines Sachbearbeiters hinausgehen.
    So genehmige ich z.B. Urlaub oder lehne ihn ab; ferner habe ich auf die Einhaltung der arbeitszeitgesetzlichen Vorschriften zu achten oder weise unseren Außendienst an, dass er gewisse Aufgaben zu übernehmen hat ...

    Grundsätzlich sind das alles Aufgaben eines disziplinarisch Vorgesetzten, so meine Auffassung.
    Hallo,

    dieser Auffassung bin ich nicht. Was soll ein Disponent denn sonst tun, außer die Arbeit zu disponieren? Dazu hat dein Chef dich doch als Disponenten, oder?

    Mein Arbeitgeber ist anderer Meinung mit folgender Begründung: Wenn sich nun ein Außendienstkollege weigert, meiner „Anweisung“ zu folgen, liegt es nicht an mir, für disziplinarische Konsequenzen zu sorgen, sonder ich hätte dann den fachlich Vorgesetzten des entsprechenden Kollegen zu informieren und dieser kümmere sich um alles Weitere.
    Eben. So sehe ich das auch.

    Wenn ein Außendienstkollege nicht das macht, was ich sage, habe ich zum Chef zu laufen und der sagt dem Mitarbeiter dann, dass er eben doch das macht, was ich ihm gesagt habe.
    Genau. Der Chef muss das ganze dann klären und du bist aus dem Schneider. Darüber musst du mit dem Außendienstler nicht diskutieren. Du bist dann auch keine "Petze", sondern das ist eben dein Job.

    Ich werde als Sachbearbeiter bezahlt und in meiner Arbeitsplatzbeschreibung ist keine Führungskomopetenz angeführt.
    Das ist in meinen Augen keine Führungsaufgabe, die dir da aufgetragen wird. Du hast lediglich zu disponieren.

    Ich habe keine Ahnung, ob ich bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften (z.B. Arbeitszeitgesetz) selbst dafür belangt werden kann. Schließlich bin ich derjenige, der die Entscheidungen trifft, wie lange jemand der Außendienstler arbeitet, wann und wie er Urlaub macht oder nicht etc.
    Die Kenntnis der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften setze ich bei einem Disponenten voraus.

    Meine Frage ist nun: Ist es meinem Arbeitgeber möglich, mir im Rahmen seiner Direktionsbefugnisse solche Aufgaben zu übertragen, mir aber keine Führungsverantwortung zu geben?
    Du ahnst es wahrscheinlich schon: Meiner Meinung nach "Ja".

    Gruß,
    werner
    Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
    Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

    Kommentar


    • #3
      AW: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Oder: Übertragung von disziplinarischen Aufgaben an Sachbearbeiter

      Servus Werner,

      vielen Dank für deine Antwort auf meine Frage!

      In den ersten Wochen, in denen ich diesen Job gemacht habe, musste ich tatsächlich häufig meinen Chef dazu holen, der dann meine Anweisung an die Außendienstkollegen durchgeboxt hat.
      Im Laufe der Zeit kommt es natürlich sehr viel seltener dazu, dass ich meine "Anweisungen" mit Hilfe meines Chefs durchsetzen muss; wenn ein Außendienstler drei, vier Mal einen Anruf vom Chef bekommen hat ("Du machst jetzt bitte das, was dir dein Disponent gesagt hat!"), stellt sich eine gewisse Hörigkeit bei den Kollegen ein. Die Außendienstler machen dann eben doch direkt das, was ich denen sage, weil sie wissen, dass wenn sie's nicht tun, der Chef wieder anruft und der dann sagt, dass sie's tun sollen.

      Faktisch bestimme ich also doch in Eigenverantwortung, was meine Außendienstler so treiben und ob sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegen. Mein Chef weiß von 99% meiner Entscheidungen nichts.

      Was passiert aber nun, wenn ein Außendienstler z.B. einen Unfall baut, er mehr gearbeitet hat, als es das ArbZG erlaubt, und es im Zweifel um Haftungsfragen nach §§22 ff. Arbeitszeitgesetz geht?
      Wer ist dann gm. §22 ArbZG derjenige, der ordnungswidrig handelt? - Sollte ich jede meiner Entscheidungen vom Chef absegnen lassen, ist die Sache klar: dann trifft die Verantwortung ihn. - Aber wie stellt es sich in meinem Fall bei dieser rein faktischen Verantwortung dar, die mir durch meinen Chef übertragen wurde? Ich fühle mich so ein bisschen zwischen den Stühlen.

      Und meine Überlegung ist nun die, dass jemand, der im Zweifel persönlich haftbar für solche Fehler ist, auch mit der entsprechenden Verantwortung versehen sein muss. Damit einhergehend sollte sich dann aber auch die Bezahlung an der höhren faktischen Verantwortung (die ja tatsächlich der eines Vorgesetzten entspricht) orientieren.

      Sollte es so sein, dass mich auch in dieser Konstellation keine persönliche Verantwortung trifft, sind meine Überlegungen dazu natürlich hinfällig.

      Besten Gruß,

      Alexander

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      • #4
        AW: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Oder: Übertragung von disziplinarischen Aufgaben an Sachbearbeiter

        Planst du denn die Kollegen bewusst (auf Anordnung des AGs oder von dir aus?) über die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes hinweg?


        Zur Strafbarkeit nach Arbeitszeitgesetz gehört dass man das vorsetzlich unter Hinnahme einer Gefährdung der Kollgen oder beharrlich wiederholt so plant.

        Ein Bußgeld ginge auch bei Fahrlässigkeit.

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        • #5
          AW: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Oder: Übertragung von disziplinarischen Aufgaben an Sachbearbeiter

          Ich plane die Kollegen von mir aus, nicht auf Anordnung des AGs. Mein AG drückt es immer wieder so aus, dass ich (und meine Kollegen in der Dispo), die "Herrscher des Verfahrens" seien. Wenn wir also bestimmen, dass der Außendienstler das so oder so zu machen hat, dann ist das auch so vom Außendienstler so durchzuführen.

          Natürlich plane weder ich noch einer meiner Kollegen das vorsätzlich, wenn's mal über die Vorgaben des ArbZG hinausgeht. Trotzdem passiert es immer mal wieder (z.B. dauert ein Einsatz beim ersten Kunden länger als geplant, der Außendienstler fährt aber trotzdem seine Tour so, wie von mir geplant und ist dann vielleicht erst nach 11 Stunden wieder daheim).

          Über ein fahrlässiges Verhalten, was zu einer Ordnungswidrigkeit führen würde, könnte man lange diskutieren. Fahrlässigkeit ist das außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt; ich lege meine Hand nicht ins Feuer, dass soetwas nicht tatsächlich mal bei uns im Innendienst vorkommt (hoher Termindruck, hoher Kostendruck etc. und daraus folgend ein Inkaufnehmen von längeren Touren).

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          • #6
            AW: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Oder: Übertragung von disziplinarischen Aufgaben an Sachbearbeiter

            Was da noch steht:

            § 22 (1) ArbZG Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber
            Arbeitgeber bist du meiner Meinung nach nicht.

            Blieben also die Strafrechtsvorschriften. Beim Bußgeld bist du raus.

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            • #7
              AW: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Oder: Übertragung von disziplinarischen Aufgaben an Sachbearbeiter

              Stimmt, danke!

              Und bei den Stafnormen im ArbZG könnte es gefährlich werden:

              §23 ArbZG sagt, dass ich mich strafbar mache, wenn ich entgegen §3 ArbZG einen Außendienstler länger als 8h/d beschäftige (und im Schnitt der letzten Moante.... etc. pp.) und das ganze beharrlich wiederhole.

              Durch meinen AG wird mir z.B. keine Statistik zu den Arbeitszeiten der Außendienstler zur Verfügung gestellt aus denen ich ersehen könnte, ob sich die Außendienstler im Schnitt der letzten sechs Monate unterhalb von >8h bewegen.

              Ich will also nicht ausschließen, dass die Strafnorm für mein Verhalten einschlägig sein könnte; schließlich wiederhole ich ein solches Verhalten (Kostendruck, auch Erwartungshaltung des AG). Natürlich habe ich keinen Vorsatz bzgl. der Gefährdung der Gesundheit durch mein Verhalten, wohl aber Vorsatz (=Wissen und Wollen) bzgl. des tatsächlichen Tuns des Außendienstlers (=Fahre jetzt noch diesen Auftrag!).

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              • #8
                AW: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Oder: Übertragung von disziplinarischen Aufgaben an Sachbearbeiter

                Du könntest den AG darauf hinweisen, dass es aufgrund der Daten die du hast, nicht auszuschließen ist, dass du gegen das ArbZG verstösst und er da bitte Abhilfe schaffen soll.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Oder: Übertragung von disziplinarischen Aufgaben an Sachbearbeiter

                  Ich werde direkt am Montag um einen Termin mit meinem Chef bitten. Das muss jedenfalls dringend geklärt werden.

                  Die andere Sache ist die mit der faktischen Verantwortung: offenbar kann ich also durch meine Tätigkeit für ein Verhalten haftbar gemacht werden.
                  Ist meine Überlegung, dass eine Tätigkeit entsprechend der Verantwortung entlohnt werden muss, abwegig? Selbst wenn ich kein disziplinarisch Vorgesetzter bin, setze ich mich durch meine Tätigkeit einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung aus. Und dieser Umstand wird meinem AG sicher nicht bewusst sein.

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                  • #10
                    AW: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Oder: Übertragung von disziplinarischen Aufgaben an Sachbearbeiter

                    Bezahlt wirst du doch nach Tarifvertrag, wenn ich das richtig verstand.

                    Da muss man sich halt die Eingruppierungsmerkmale des Tarifvertrages anschauen.

                    Im übrigen auch jeder LKW Fahrer kann sich strafbar machen. Dem hilft es auch nichts wenn er unter Zeitdruck über Rote Ampeln fährt, das hat er persönlich auszubaden.

                    Die Tätigkeit ablehnen kannst du auch meiner Meinung nach nicht.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Oder: Übertragung von disziplinarischen Aufgaben an Sachbearbeiter

                      Genau das haben meine Kollege und ich schon einmal sehr genau gemacht und versucht, eine Höhergruppierung durchzusetzen.

                      Unsere Arbeitsplatzbeschreibung enthält so z.B. null Punkte beim Komplex "Führung".
                      Unsere Argumentation, dass wir sehr wohl Führungsaufgaben wahrnehmen (s.o.) konnte nicht überzeugen; eingedenk der Überlegungen zu der möglichen Haftung würde ich das Thema aber noch einmal aufrollen.
                      Wie ist deine persönliche Meinung? Wo sollte eine solche Verantwortung und mögl. Verfolgbarkeit in einer Aufgabenbeschreibung berücksichtigt werden?
                      Die Beschreibung ist gegliedert in die Punkte

                      1. Können
                      2. Handlungs- und Entscheidungsspielraum
                      3. Kooperation
                      4. Mitarbeiterführung

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                      • #12
                        AW: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Oder: Übertragung von disziplinarischen Aufgaben an Sachbearbeiter

                        Wenn du der Meinung bist, dass du durch deine Tätigkeit für ein Verhalten haftbar gemacht werden kannst, dann wird diese Haftbarkeit nicht durch eine höhere Eingruppierung aufgehoben. ;-)

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                        • #13
                          AW: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Oder: Übertragung von disziplinarischen Aufgaben an Sachbearbeiter

                          Das ist natürlich richtig; allerdings wird höhere Verantwortung doch üblicherweise mit einem höheren Gehalt entlohnt.
                          Eine Putzfrau würde für 1.000 EUR nicht disponieren und ich mich für mein Gehalt ungern in eine Lage bringen, wo ich ob meiner Arbeit Gefahr laufe, in persönliche Verantwortung gezogen zu werden, von der ich (und mein AG genausowenig) etwas wussten.

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