Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Was passiert bei Krankheit in der freistellung mit den urlaubstagen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Was passiert bei Krankheit in der freistellung mit den urlaubstagen?

    Hallo,*

    ich habe folgende Frage:
    Mir würde nach der Elternzeit zum 28.02.2015 gekündigt. Nachdem mir noch Urlaub zusteht hat mein Chef gemeint er stellt mich vom 9.02.2015 bis 28.02.2015 frei und nimmt dafür meine Urlaubstage. Ich bin aber zurzeit wegen einer Erkrankung Krank geschrieben. Wenn ich bis zum Ablauf meiner Kündigung noch immer Krank geschrieben bin, was passiert dann mit meinen Urlaubstagen? Sind diese trotzdem weg oder muss er Sie mir dann ausbezahlen?*

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen
    Vielen Dank
    Liebe Grüße Bella
    Zuletzt geändert von bella25; 06.02.2015, 14:02.

  • #2
    AW: Krank während der freistellung was ist mit den urlaubstagen?

    Wenn ich bis zum Ablauf meiner Kündigung noch immer Krank geschrieben bin, was passiert dann mit meinen Urlaubstagen? Sind diese trotzdem weg oder muss er Sie mir dann ausbezahlen?*
    In diesem Fall müsste der Urlaub abgegolten werden.

    Gruß
    AZ


    Kommentar


    • #3
      AW: Krank während der freistellung was ist mit den urlaubstagen?

      Zitat von Arbeits-Zorro Beitrag anzeigen
      In diesem Fall müsste der Urlaub abgegolten werden.

      Gruß
      AZ

      Also muss er mir die 10 Tage Urlaub ausbezahlen? Ich will mir wirklich sicher sein bevor ich ihm dann schreibe.

      Danke lg

      Kommentar


      • #4
        AW: Krank während der freistellung was ist mit den urlaubstagen?

        Ja, wenn du bis zum Ende der Beschäftigung arbeitsunfähig erkrankt bist, müssen die restlichen Urlaubstage vom Arbeitgeber ausbezahlt werden.

        Während der Arbeitsunfähigkeit kann kein Urlaub gewährt werden. Das ist expliziz im Bundesurlaubsgesetz geregelt.

        siehe hier:
        § 9 BUrlG Erkrankung während des Urlaubs - dejure.org

        Der Anspruch auf Abgeltung von Urlaubstagen, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden konnten, ist ebenfalls geregelt.

        §7 Abs. 4 BurlG
        § 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs - dejure.org


        Kommentar


        • #5
          AW: Krank während der freistellung was ist mit den urlaubstagen?

          Wenn er Dich unwiderruflich unter Anrechnung offener Urlaubsansprüche freigestellt hat und Du zu diesem Zeitpunkt noch nicht arbeitsunfähig warst, sondern es erst später geworden bist, dann hast Du kein Anspurch auf Auszahlung des Urlaubs.

          Wenn Du bereits bei Ausspruch der Freistellung AU warst, dann hat Du einen Anspruch.

          Kommentar


          • #6
            AW: Krank während der freistellung was ist mit den urlaubstagen?

            Zitat von Matrose Beitrag anzeigen
            Wenn er Dich unwiderruflich unter Anrechnung offener Urlaubsansprüche freigestellt hat und Du zu diesem Zeitpunkt noch nicht arbeitsunfähig warst, sondern es erst später geworden bist, dann hast Du kein Anspurch auf Auszahlung des Urlaubs.

            Wenn Du bereits bei Ausspruch der Freistellung AU warst, dann hat Du einen Anspruch.
            Kann es sein, das Du hier die Problematik Freizeitausgleich und Urlaub bei Freistellung verwechselst? Die Aussage ist nämlich nicht korrekt.

            Kommentar

            Ad Widget rechts

            Einklappen

            Google

            Einklappen
            Lädt...
            X