Hallo, ich wurde am 10.11.14, nach absprache, in eine andere Abteilung "ausgeliehen".
Da ich mich dort sehr gut eingearbeitet habe und mir auch das kollegiale Umfeld gefällt, habe ich einen Antrag auf Versetzung gestellt. Bisher allerdings ohne Reaktion ausser einer Kenntnisnahme.
Nun meine Frage:
Giebt es eine offizielle Frist ab der man als versetzt gilt?
Ich habe die Befürchtung dass mein AG mich nur solange dort beschäftigen möchte, bis er einen neuen MA eingestellt hat.
MfG
der ausgeliehene MA
Da ich mich dort sehr gut eingearbeitet habe und mir auch das kollegiale Umfeld gefällt, habe ich einen Antrag auf Versetzung gestellt. Bisher allerdings ohne Reaktion ausser einer Kenntnisnahme.
Nun meine Frage:
Giebt es eine offizielle Frist ab der man als versetzt gilt?
Ich habe die Befürchtung dass mein AG mich nur solange dort beschäftigen möchte, bis er einen neuen MA eingestellt hat.
MfG
der ausgeliehene MA
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