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Von 5 auf 6 Arbeitstage Urlaub

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  • Von 5 auf 6 Arbeitstage Urlaub

    Hallo liebe Forumsgemeine, ich habe mich gerade hier angemeldet um folgendes Problem zu besprechen:

    Ich bin seit knapp zehn Jahren bei einer Hilfsorganisation als Fahrer im Behindertenfahrdienst in Vollzeit angestellt. Ich arbeite 5 Tage in der Woche, selten samstags, bekomme jedoch gleich einen Ausgleichstag in der gleichen Woche.
    Ich habe 27 Urlaubstage, diese wurden bislang mit fünf Tagen die Woche berechnet, so komme ich auf fünf Wochen und zwei Tage.
    Nun kommt mein Arbeitgeber auf die Idee, ich müsste 6 Tage Urlaub pro Woche einreichen und habe somit nur noch vier Wochen und drei Tage. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit konkreten Angaben liegt leider nicht vor.

    Nun endlich zu meiner Frage: Kann mein Arbeitgeber dies einfach so machen? Habe ich eine Möglichkeit/rechtliche Grundlage dagegen vorzugehen?

    Mit freundlichen grüßen
    Thorsten

  • #2
    AW: Von 5 auf 6 Arbeitstage Urlaub

    Zitat von Thorst Beitrag anzeigen
    ... Ich arbeite 5 Tage in der Woche, selten samstags, bekomme jedoch gleich einen Ausgleichstag in der gleichen Woche.
    Ich habe 27 Urlaubstage, diese wurden bislang mit fünf Tagen die Woche berechnet, ...
    Nun kommt mein Arbeitgeber auf die Idee, ich müsste 6 Tage Urlaub pro Woche einreichen ... Ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit konkreten Angaben liegt leider nicht vor.

    Nun endlich zu meiner Frage: Kann mein Arbeitgeber dies einfach so machen? Habe ich eine Möglichkeit/rechtliche Grundlage dagegen vorzugehen?
    Hallo,

    beim mündlichen Arbeitsvertrag ist immer die Frage, was letztendlich beweisbar ist. Allerdings ist bei dieser langjährigen Zugehörigkeit und der bisher geübten Praxis sehr eindeutig, dass eine Fünf-Tage-Woche gilt.

    Eine Reduzierung des (mündlich) vertraglich vereinbarten Urlaubs geht also nur mit einer (schriftlichen) Änderungskündigung unter Wahrung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Dazu müssen Gründe vorliegen, die den Arbeitgeber zu dieser Kündigung berechtigen. Das kann vom Arbeitsgericht geprüft werden.

    Falls allerdings ein Tarifvertrag in deinem Unternehmen gilt (was bei einer Hilfsorganisation durchaus möglich ist), müsstest du vorab nachschauen, was dort geregelt ist.

    Gibt es eigentlich einen Betriebsrat oder eine Mitarbeitervertretung?

    Gruß,
    werner
    Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
    Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

    Kommentar


    • #3
      AW: Von 5 auf 6 Arbeitstage Urlaub

      Hallo,

      vielen Dank für die rasche Antwort.
      Soweit mir bekannt ist, gibt es für uns keinen Tarifvertrag, auch einen Betriebsrat oder eine mitarbeitervertretung gibt es nicht.

      Grüße

      Kommentar


      • #4
        AW: Von 5 auf 6 Arbeitstage Urlaub

        Zitat von matthias Beitrag anzeigen
        Wie werner schon sagt, ist die einseitige Kürzung so wohl nicht zulässig.

        Was praktisch passieren wird ist, dass dir der AG ab sofort pro Woche Urlaub 6 Tage abzieht. D.h.irgendwann ist dein Urlaub alle, obwohl du nach alter Rechnung noch welchen übrig hättest. Wenn du diese restlichen Tage dann auch noch haben willst, wirst du die beim Arbeitsgericht einklagen müssen.


        Was sagen den die Kollegen dazu? Wäre das nicht mal ein Anlass einen Betriebsrat zu gründen?
        sehe ich das gerade richtig? 656 Betrachter?
        Gruß FS
        In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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        • #5
          AW: Von 5 auf 6 Arbeitstage Urlaub

          Hallo FS,

          ich glaube da ist ein Fehler im System, ich konnte jetzt auch 2 Tage keine Verbindung zu Arbeitsrecht.de aufbauen.

          Gruß
          Hubertus

          Kommentar


          • #6
            AW: Von 5 auf 6 Arbeitstage Urlaub

            Zitat von Thorst Beitrag anzeigen
            Nun endlich zu meiner Frage: Kann mein Arbeitgeber dies einfach so machen? Habe ich eine Möglichkeit/rechtliche Grundlage dagegen vorzugehen?

            Mit freundlichen grüßen
            Thorsten

            Wie werner schon sagt, ist die einseitige Kürzung so wohl nicht zulässig.

            Was praktisch passieren wird ist, dass dir der AG ab sofort pro Woche Urlaub 6 Tage abzieht. D.h.irgendwann ist dein Urlaub alle, obwohl du nach alter Rechnung noch welchen übrig hättest. Wenn du diese restlichen Tage dann auch noch haben willst, wirst du die beim Arbeitsgericht einklagen müssen.


            Was sagen den die Kollegen dazu? Wäre das nicht mal ein Anlass einen Betriebsrat zu gründen?

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