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32/40/45 Std. Arbeitszeitflexibilitat

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  • 32/40/45 Std. Arbeitszeitflexibilitat

    Muss mein Arbeitgeber Deutlich erkennbar machen wann er die 45 Std. anwendet oder muss ich davon ausgehen das er sie immer anwendet ?

    Es geht wegen die Minus/Plus Stunden Monats / Jahresende.

    Habe ein Festlohn !
    und sind ein Kleinbetrieb unter 10 leute.
    5 Monteure und 4 (inkl.Chef & Chefin) im Büro.
    Einige im Büro davon in Teilzeit.

    Es gibt kein Betriebsrat / Gewerkschaft oder ähnliches... .

    Auszug aus den Vertrag:

    2. Der Arbeiter arbeitet wie vereinbart. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt, ausschließlich der Pausen 40 Stunden . Die individuelle Aufstellung richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen und Regelungen. Die Regelarbeitszeit von 40 Stunden kann auf Arbeitgeberanordnung auf bis zu 32 Stunden verkürzt und bis auf 45 Stunden verlängert werden (Arbeitszeitflexibilitat)

    3. Faktoren, die die individuelle Arbeitszeit beeinflussen können, sind: - Schulungstermine - Messen, Ausstellungen und anderen Veranstaltungen - Abbau von Mehrarbeitszeiten und Urlaubsplanung - Persönliche und private Erfordernisse

    1. muss der Chef uns die 45 std. anmelden, bekanntgeben oder Sichtbar machen wenn wer sie anwendet ?

    2. müssen die Arbeitsstunden (Monat) auf den Lohn/Gehaltszettel stehen ?

    3. muss ich immer mit 45 std. rechnen?! sprich ab 45 std. oder ab 40 std. Überstunden?

    4. wo nach wird dann mein Festgehalt gezahlt ? 40 std. ? oder 45 Std.


    ! Ein Dank an all denen die mir weitergeholfen haben !
    Zuletzt geändert von Oh-Leut82; 13.01.2015, 21:29.

  • #2
    AW: 32/40/45 Std. Arbeitszeitflexibilitat

    Mir ist nicht klar, was der AG bei 2. regeln möchte. Geht es um einen generelle Flexibilisierung der abgerufenen Arbeitszeit pro Woche, die dann entsprechend mehr oder weniger bezahlt wird - § 12 TzBfG? Oder werden immer 40h bezahlt, jedoch kann sich die Arbeitszeit unterschiedlich auf die verschiedenen Wochen verteilen?

    Es bringt wahrscheinlich mehr, wenn man alle Passagen zur Bezahlung und zur Arbeitszeit kennt.

    Kommentar


    • #3
      AW: 32/40/45 Std. Arbeitszeitflexibilitat

      [QUOTE=filter;1176863]

      Es bringt wahrscheinlich mehr, wenn man alle Passagen zur Bezahlung und zur Arbeitszeit kennt.
      4. Vergütung

      1. Für die Tätigkeit des Mitarbeiters beträgt der Monatslohn zunächst X.yyy,zz Euro.
      2. Die Firma xy wird Höhe und Struktur der Vergütung unaufgefordert in den im Untemehmen üblichen Zeitabständen überprüfen und leistungsorientiert anpassen.


      Mehr Passagen zur Bezahlung gibt es da nicht.

      Mir ist nicht klar, was der AG bei 2. regeln möchte.
      Wir haben ab und zu mal Schulungen 2 bis max. 3 im jahr ich denke das gehört zur arbeitszeit sind ja auch immer von früh bis spät nachmittags da.

      Punkt 1 & 2 sind für mich äußerst wichtig !!!

      1. muss der Chef uns die 45 std. anmelden, bekanntgeben oder Sichtbar machen wenn wer sie anwendet ?

      2. müssen die Arbeitsstunden (Monat) auf den Lohn/Gehaltszettel stehen ?

      Kommentar


      • #4
        AW: 32/40/45 Std. Arbeitszeitflexibilitat

        Anmelden wo? Bei Dir als Arbeitnehmer?
        Sichtbar machen - was meinst Du damit?
        Bekannt geben? Ja natürlich, der AN muss ja wissen wie lange er arbietn soll. Das hat rechtzeitig (ersatzweise wird oft eine $-Tagesfrist aus § 12 TzBfG heran gezogen) und nach billigen Ermessen (§ 106 GeWO) zu erfolgen.

        2. da kenne ich mich nicht wirklich aus --> GewO - Einzelnorm

        sieht für mich so aus, als ob die Stunden nicht dastehen müssen

        Das kann sich bei einem Lohn in der Nähe des Mindestlohnes natürlich ändern seit dem 1.1.2015

        Wir haben ab und zu mal Schulungen 2 bis max. 3 im jahr ich denke das gehört zur arbeitszeit sind ja auch immer von früh bis spät nachmittags da.
        Was die Passage unter 2. Arbeitszeitflexibilsierun g mit Schulungen zu tun hat, erschliesst sich mir nicht. Aber der Teil ist Dir offenbar nicht wichtig.
        Und ja, Schulungen sofern durch den AG veranlasst gehören natürlich zur Arbeitszeit.

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        • #5
          AW: 32/40/45 Std. Arbeitszeitflexibilitat

          Anmelden wo? Bei Dir als Arbeitnehmer?

          Sichtbar machen - was meinst Du damit?
          Hast du schon beantwortet !

          Bekannt geben? Ja natürlich, der AN muss ja wissen wie lange er arbeiten soll. Das hat rechtzeitig (ersatzweise wird oft eine $-Tagesfrist aus § 12 TzBfG heran gezogen) und nach billigen Ermessen (§ 106 GeWO) zu erfolgen.

          Kommentar


          • #6
            AW: 32/40/45 Std. Arbeitszeitflexibilitat

            Naja anmelden ist für mich kein zutreffender Begriff. Klingt so, als ob der AN dann ablehnen kann, wenn er kein Zeit oder Lust hat. Dem ist natürlich nicht so. Bekannt geben, passt m.E. besser.

            Kommentar


            • #7
              AW: 32/40/45 Std. Arbeitszeitflexibilitat

              Anmelden wo? Bei Dir als Arbeitnehmer?

              Sichtbar machen - was meinst Du damit?
              Hast du schon beantwortet !

              Bekannt geben? Ja natürlich, der AN muss ja wissen wie lange er arbeiten soll. Das hat rechtzeitig (ersatzweise wird oft eine $-Tagesfrist aus § 12 TzBfG heran gezogen) und nach billigen Ermessen (§ 106 GeWO) zu erfolgen.

              Kommentar


              • #8
                AW: 32/40/45 Std. Arbeitszeitflexibilitat

                Was die Passage unter 2. Arbeitszeitflexibilsierun g mit Schulungen zu tun hat, erschliesst sich mir nicht. Aber der Teil ist Dir offenbar nicht wichtig.
                doch das ist auch wichtig !

                ich als arbeitnehmer gehe davon aus das es als normale Arbeitszeit gilt.

                Kommentar


                • #9
                  AW: 32/40/45 Std. Arbeitszeitflexibilitat

                  ist mein Arbeitsvertrag ein Fall für ein rechtsanwalt ??? oder reicht es wenn ich es so kläre ?

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: 32/40/45 Std. Arbeitszeitflexibilitat

                    Kommt darauf an, wass Du von einem RA erwartest.
                    Was möchtest Du denn klären?
                    Im ersten Beitrag steht noch unterstrichen:

                    Es geht wegen die Minus/Plus Stunden Monats / Jahresende.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: 32/40/45 Std. Arbeitszeitflexibilitat

                      Zitat von filter Beitrag anzeigen
                      Kommt darauf an, wass Du von einem RA erwartest.
                      Was möchtest Du denn klären?
                      Im ersten Beitrag steht noch unterstrichen:

                      genau !!

                      ich weiß nicht wie er das rechnet !
                      rechnet er ab 40 std. die plus std.
                      oder ab 45 std. die plus std. ?

                      Ich habe nie die Info bekommen ob ich die Woche 40 oder 45 std. arbeiten muss oder gearbeitet habe, es ist nirgends hinterlegt.
                      Ich habe mir aber die Std. aufgeschrieben.

                      Ich gehe davon aus das ich für 40 Std. bezahlt werde und alles was über 40 ist sind Überstunden.

                      Und muss mein chef mir sagen wann ich 45 std. arbeiten muss !

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: 32/40/45 Std. Arbeitszeitflexibilitat

                        Ich habe mir aber die Std. aufgeschrieben.
                        Das ist schon mal sehr gut.

                        Ich gehe davon aus das ich für 40 Std. bezahlt werde und alles was über 40 ist sind Überstunden.
                        So verstehe ich den Vertrag.

                        Hast Du zu viele Stunden geleistet, die der AG nicht bezahlt?

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: 32/40/45 Std. Arbeitszeitflexibilitat

                          Zitat von filter Beitrag anzeigen
                          Das ist schon mal sehr gut.



                          So verstehe ich den Vertrag.

                          Hast Du zu viele Stunden geleistet, die der AG nicht bezahlt?

                          ja da ich von bezahlten (Festlohn) 40 std. die woche ausgehe sind es schon ein paar std. plus... somal er mir ja mit minus std. kommt !!!!!!! (Im Sommer mach ich schon gute 2-3 std. Plus am tag) arbeite meist im Sommer bis 18 uhr & länger (19.00). Pause schon abgezogen.
                          Der Vertrag scheint ein Standard Vertrag zu sein aus dem netz.
                          Der hat selbst kein Plan anscheinend bis ich komme mit ein Anwalt !!!
                          Ist der Arbeitgeber in der Pflicht die Arbeitszeiten nachzuweisen oder der Arbeitnehmer ?

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: 32/40/45 Std. Arbeitszeitflexibilitat

                            Zitat von Oh-Leut82 Beitrag anzeigen
                            ja da ich von bezahlten (Festlohn) 40 std. die woche ausgehe sind es schon ein paar std. plus... somal er mir ja mit minus std. kommt !!!!!!! (Im Sommer mach ich schon gute 2-3 std. Plus am tag) arbeite meist im Sommer bis 18 uhr & länger (19.00). Pause schon abgezogen.
                            Der Vertrag scheint ein Standard Vertrag zu sein aus dem netz.
                            Der hat selbst kein Plan anscheinend bis ich komme mit ein Anwalt !!!
                            Ist der Arbeitgeber in der Pflicht die Arbeitszeiten nachzuweisen oder der Arbeitnehmer ?
                            Hallo Oh,
                            der AG ist verpflichtet, einen Abdruck des
                            ArbZG, der darauf beruhenden Rechtsverordnungen und der von den Vorschriften des ArbZG abweichenden TV und BV an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhändigen.Außerdem muss der AG - bezogen auf jeden AN -die über die werktägliche AZ des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende AZ aufzeichnen. auch die Arbeitsstunden an Sonn-und Feiertagen geleisteten Std. sind aufzuzeichnen.
                            Gruß FS
                            In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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