Liebe Forum,
ich bewerbe mich aus der Arbeitslosigkeit heraus. Nun wurde mir eine Stelle angeboten mit Arbeitsbeginn zum 01.02.2015. Ich bin mir nicht völlig sicher, ob die Stelle zu mir passt, zumal sie mit einem aufwändigen Umzug verbunden wäre. Trotzdem habe ich bei der Stelle zugesagt (per Mail) und jetzt den Vertrag vorliegen, den ich noch vor Weihnachten unterschreiben soll.
Ich habe nun für Anfang Januar eine Einladung für ein Gespräch für eine andere Stelle bekommen und möchte mir erst diese Stelle genauer anschauen. Ich frage mich nun, wie es aussähe, wenn ich den Vertrag nun unterschreibe, aber vor Arbeitsantritt aus dem Vertrag rausmöchte, um die Stelle des noch bevorstehenden Gesprächs anzunehmen.
Zu einer Kündigung (Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer) vor Arbeitsantritt steht nichts im Vertrag, ebensowenig zu einer Vertragsstrafe. Zur Kündigung ist folgendes niedergeschrieben:
"Die Probezeit beträgt 6 Monate. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist gekündigt werden."
"Das Arbeitsverhältnis ist befristet gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG; es endet mit Ablauf des 30.01.2018 ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.
"Während der Dauer der Befristung ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages für beide Seiten 6 Wochen zum Monatsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform."
Meine Frage:
Wie ist nun die Kündigungsfrist, falls ich vor Arbeitsantritt aus dem Vertrag heraus möchte. 14 Tage oder 6 Wochen? Greift hier die Frist der Probezeit oder die 6-wöchige Frist?
Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.
Beste Grüße
ich bewerbe mich aus der Arbeitslosigkeit heraus. Nun wurde mir eine Stelle angeboten mit Arbeitsbeginn zum 01.02.2015. Ich bin mir nicht völlig sicher, ob die Stelle zu mir passt, zumal sie mit einem aufwändigen Umzug verbunden wäre. Trotzdem habe ich bei der Stelle zugesagt (per Mail) und jetzt den Vertrag vorliegen, den ich noch vor Weihnachten unterschreiben soll.
Ich habe nun für Anfang Januar eine Einladung für ein Gespräch für eine andere Stelle bekommen und möchte mir erst diese Stelle genauer anschauen. Ich frage mich nun, wie es aussähe, wenn ich den Vertrag nun unterschreibe, aber vor Arbeitsantritt aus dem Vertrag rausmöchte, um die Stelle des noch bevorstehenden Gesprächs anzunehmen.
Zu einer Kündigung (Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer) vor Arbeitsantritt steht nichts im Vertrag, ebensowenig zu einer Vertragsstrafe. Zur Kündigung ist folgendes niedergeschrieben:
"Die Probezeit beträgt 6 Monate. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist gekündigt werden."
"Das Arbeitsverhältnis ist befristet gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG; es endet mit Ablauf des 30.01.2018 ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.
"Während der Dauer der Befristung ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages für beide Seiten 6 Wochen zum Monatsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform."
Meine Frage:
Wie ist nun die Kündigungsfrist, falls ich vor Arbeitsantritt aus dem Vertrag heraus möchte. 14 Tage oder 6 Wochen? Greift hier die Frist der Probezeit oder die 6-wöchige Frist?
Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.
Beste Grüße
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