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Kündigung vor Arbeitsantritt

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  • Kündigung vor Arbeitsantritt

    Liebe Forum,

    ich bewerbe mich aus der Arbeitslosigkeit heraus. Nun wurde mir eine Stelle angeboten mit Arbeitsbeginn zum 01.02.2015. Ich bin mir nicht völlig sicher, ob die Stelle zu mir passt, zumal sie mit einem aufwändigen Umzug verbunden wäre. Trotzdem habe ich bei der Stelle zugesagt (per Mail) und jetzt den Vertrag vorliegen, den ich noch vor Weihnachten unterschreiben soll.

    Ich habe nun für Anfang Januar eine Einladung für ein Gespräch für eine andere Stelle bekommen und möchte mir erst diese Stelle genauer anschauen. Ich frage mich nun, wie es aussähe, wenn ich den Vertrag nun unterschreibe, aber vor Arbeitsantritt aus dem Vertrag rausmöchte, um die Stelle des noch bevorstehenden Gesprächs anzunehmen.

    Zu einer Kündigung (Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer) vor Arbeitsantritt steht nichts im Vertrag, ebensowenig zu einer Vertragsstrafe. Zur Kündigung ist folgendes niedergeschrieben:

    "Die Probezeit beträgt 6 Monate. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist gekündigt werden."

    "Das Arbeitsverhältnis ist befristet gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG; es endet mit Ablauf des 30.01.2018 ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.

    "Während der Dauer der Befristung ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages für beide Seiten 6 Wochen zum Monatsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform."

    Meine Frage:
    Wie ist nun die Kündigungsfrist, falls ich vor Arbeitsantritt aus dem Vertrag heraus möchte. 14 Tage oder 6 Wochen? Greift hier die Frist der Probezeit oder die 6-wöchige Frist?

    Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.

    Beste Grüße

  • #2
    AW: Kündigung vor Arbeitsantritt

    Hallo,
    die Frist ist meiner Meinung nach 14 Tage, da Kündigung in der Prozeit, ab Dienstbeginn.

    Lg,
    LohengrinII
    "Zuviel Aufklärung schafft nur unnötiges Wissen."(...beim AG)

    Kommentar


    • #3
      AW: Kündigung vor Arbeitsantritt

      Zitat von RollingRiver Beitrag anzeigen
      ... Ich frage mich nun, wie es aussähe, wenn ich den Vertrag nun unterschreibe, aber vor Arbeitsantritt aus dem Vertrag rausmöchte, um die Stelle des noch bevorstehenden Gesprächs anzunehmen.

      Zu einer Kündigung (Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer) vor Arbeitsantritt steht nichts im Vertrag, ebensowenig zu einer Vertragsstrafe. Zur Kündigung ist folgendes niedergeschrieben:

      "Die Probezeit beträgt 6 Monate. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist gekündigt werden."
      ...
      Meine Frage:
      Wie ist nun die Kündigungsfrist, falls ich vor Arbeitsantritt aus dem Vertrag heraus möchte. 14 Tage oder 6 Wochen? Greift hier die Frist der Probezeit oder die 6-wöchige Frist?
      ...
      Hallo,

      das ist auch meiner Meinung nach als Probezeitkündigung mit der entsprechend kürzeren Frist zu sehen.

      Außerdem wird der neue Arbeitgeber vermutlich kaum ein Interesse daran haben, dich für ein paar Wochen zur Arbeit zu zwingen, wenn du dann sowieso wieder weg bist.

      Daher wäre meine Empfehlung, dann (wenn es denn so weit ist) dem AG offen und ehrlich mitzuteilen, dass da noch ein zweites Angebot gekommen ist, das für dich interessanter ist. Du verlierst dadurch nicht, hinterlässt aber einen besseren Eindruck (wer weiß, vielleicht trifft man sich wieder?), als wenn du nur eine einzeilige Kündigung hinschickst.

      Gruß,
      werner
      Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
      Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

      Kommentar


      • #4
        AW: Kündigung vor Arbeitsantritt

        Zitat von Lohengrin_2 Beitrag anzeigen
        Hallo,
        die Frist ist meiner Meinung nach 14 Tage, da Kündigung in der Prozeit, ab Dienstbeginn.

        Lg,
        LohengrinII
        würde ich auch meinen.
        Gilt ein Tarifvertrag, in dem evtl. eine Kündigung vor Antritt
        geregelt ist?
        bewertet Arbeitgeber auf kununu.de - dann haben andere auch etwas von Euren Erfahrungen.

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