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Wann Anspruch auf Endzeugnis

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    Hilfe! Mein Vertrag über drei Jahre läuft im Sommer aus und ich habe die "Nichtverlängerung" auch schriftlich erhalten. Auf die Bitte nach einem Zeugnis hatte man mich gebeten, selbst ein Zeugnis zu schreiben , was von mir längst abgegeben wurde. Daraufhin erhielt ich mehrere Gegenentwürfe, denn ich nörgelte mehrmals an der Form herum: Einmal war das Datum um ein Jahr nachdatiert und ich kriege immer bloß ein Zwischenzeugnis. Und das auf zwei Seiten. Die Anschrift und das Logo des Personalchefs nehmen die Hälfte der ersten Seite ein und es wurde kein einziges Wort im Text getrennt. Mehrere Gespräche mit ihm verliefen fruchtlos. Angeblich kann "man" trotz meiner Vorschläge nichts ändern. Da mein Austritt aus der Firma längst feststand, würde ich auch wirklich gern auf die Überschrift "Zeugnis" pochen. Was tun?

  • #2
    AW: Wann Anspruch auf Endzeugnis

    Zitat von Carmen J. Beitrag anzeigen
    Hilfe! Mein Vertrag über drei Jahre läuft im Sommer aus und ich habe die "Nichtverlängerung" auch schriftlich erhalten. Auf die Bitte nach einem Zeugnis hatte man mich gebeten, selbst ein Zeugnis zu schreiben , was von mir längst abgegeben wurde. Daraufhin erhielt ich mehrere Gegenentwürfe, denn ich nörgelte mehrmals an der Form herum: Einmal war das Datum um ein Jahr nachdatiert und ich kriege immer bloß ein Zwischenzeugnis. Und das auf zwei Seiten. Die Anschrift und das Logo des Personalchefs nehmen die Hälfte der ersten Seite ein und es wurde kein einziges Wort im Text getrennt. Mehrere Gespräche mit ihm verliefen fruchtlos. Angeblich kann "man" trotz meiner Vorschläge nichts ändern. Da mein Austritt aus der Firma längst feststand, würde ich auch wirklich gern auf die Überschrift "Zeugnis" pochen. Was tun?
    1) Solange das AV noch läuft, hast Du nur Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Endzeugnis erst nach Auslaufen des Vertrags.

    2) Der Personalchef hat ein Logo?!?

    3) Ein Zeugnis über 2 Seiten ist nicht ungewöhnlich. Lieber ausführlich anstatt kurz und knapp.

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    • #3
      AW: Wann Anspruch auf Endzeugnis

      Zitat von Carmen J. Beitrag anzeigen
      Hilfe! Mein Vertrag über drei Jahre läuft im Sommer aus ...
      ... es wurde kein einziges Wort im Text getrennt. Mehrere Gespräche mit ihm verliefen fruchtlos. Angeblich kann "man" trotz meiner Vorschläge nichts ändern. Da mein Austritt aus der Firma längst feststand, würde ich auch wirklich gern auf die Überschrift "Zeugnis" pochen. Was tun?
      Hallo,

      so lange das Beschäftigungsverhältnis noch besteht, ist die Bezeichnung "Zwischenzeugnis" korrekt. Erst mit Austritt aus der Firma wird daraus ein "Zeugnis" gemacht.

      Dass manche Menschen ohne Silbentrennung schreiben, sieht zwar teilweise unschön aus (große Flatterränder oder Blocksätze mit großen Lücken), muss aber vermutlich so akzeptiert werden. Das ist vielleicht eine schlechte Eigendarstellung der Firma, aber kein versteckter Zeugniscode oder sonst irgendwie etwas Abwertendes.

      Gruß,
      werner
      Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
      Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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