Hallo Forum,
in unserem Betrieb werden einige Schulungen an den Wochenenden (Sa + So) nötig sein. Ca. 3x im nächsten halben Jahr, danach nicht mehr. Die Schulungen sind zwingend nötig, das eine neue Software eingeführt wird.
Die Arbeitszeit wird den Mitarbeitern gutgeschrieben, aber kein Sonn- /Feiertagszuschlag ausbezahlt.
In den Arbeitsverträgen ist vereinbart, dass bei Sonn- /Feiertagsarbeit ein Zuschlag von 25% gewährt wird.
Die Geschäftsführung argumentiert, dass die Schulung nicht mit Arbeit geleichzusetzten sei. Außerdem befähigt die Schulung die Mitarbeiter, den sich ändernden Anforderungen im Betrieb gerecht zu werden, also fast wie eine persönliche Weiterbildung , die den Mitarbeitern selbst einen Vorteil verschafft.
Ich kann die Argumente beider Seiten nachvollziehen, weiß aber nicht, ob es eine gesetzliche Regelung hierzu gibt (gefunden habe ich nichts im www).
Wie bewertet Ihr die Situation?
LG
Logis
in unserem Betrieb werden einige Schulungen an den Wochenenden (Sa + So) nötig sein. Ca. 3x im nächsten halben Jahr, danach nicht mehr. Die Schulungen sind zwingend nötig, das eine neue Software eingeführt wird.
Die Arbeitszeit wird den Mitarbeitern gutgeschrieben, aber kein Sonn- /Feiertagszuschlag ausbezahlt.
In den Arbeitsverträgen ist vereinbart, dass bei Sonn- /Feiertagsarbeit ein Zuschlag von 25% gewährt wird.
Die Geschäftsführung argumentiert, dass die Schulung nicht mit Arbeit geleichzusetzten sei. Außerdem befähigt die Schulung die Mitarbeiter, den sich ändernden Anforderungen im Betrieb gerecht zu werden, also fast wie eine persönliche Weiterbildung , die den Mitarbeitern selbst einen Vorteil verschafft.
Ich kann die Argumente beider Seiten nachvollziehen, weiß aber nicht, ob es eine gesetzliche Regelung hierzu gibt (gefunden habe ich nichts im www).
Wie bewertet Ihr die Situation?
LG
Logis
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