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Lohnkürzung wegen Krankmeldung

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  • Lohnkürzung wegen Krankmeldung

    Folgender Fall: AN wurde auf Grund einer starken Bronchitis für zwei Wochen krankgeschrieben. Gleich im Anschluss wurde er wegen starken Bluthochdruck erneut für nicht ganz 6 Wochen krankgeschrieben und in dieser Zeit medizinisch eingestellt. Dann hat der AN seine Arbeit wieder aufgenommen. Obwohl dem AG bekannt war, dass der AN Probleme mit dem Rücken hat, wurde dieser um Unkrauthacken abgestellt. (Der AN ist eigentlich als Skipper bei dem AG eingestellt) Der AN hat an diesem Tag nur 1,5 Stunden gearbeitet und es stellten sich die Probleme mit dem Rücken ein, wie erwartet. Er hat im Büro Bescheid gegeben, dass er nach Hause ginge und wenn es nicht besser wird das er dann am nächsten Tag zum Arzt ginge, was der AN dann auch tat und für ca. 4 Wochen ausfiel. Jetzt hat der AN seinen Lohn bekommen und musste feststellen, dass der AG Kürzungen vorgenommen hat. Daraufhin hat er seinen AG angeschrieben und um Korrektur der Abrechnung gebeten, da es sich ja um unterschiedliche Krankmeldungen gehandelt habe. Daraufhin kam ein Schreiben von seinem Anwalt, das man angeblich nicht nachvollziehen kann, das es sich nicht um die gleiche Krankheit handele und die Lohnkürzung korrekt sei. Also man kann eindeutig anhand der Krankmeldungen ersehen, das es drei verschiedene Krankschreibungen sind, da ja immer das Datum des ersten Krankschreibungstages drauf steht. So, nun hat der AN seine betriebsbedingte Kündigung zum Ende Oktober bekommen (wie jedes Jahr). Daraufhin hat der AN den AG angeschrieben, (der AN war bis einschl. 5.10. krankgeschrieben) dass er ab dem 6.10. seinen Urlaubsanspruch von 14 Tagen in Anspruch nehmen möchte und anschließen einen Teil seiner Überstunden von 48 Stunden abbummeln möchte. (Der AN hat von der Zeit April 2014 bis August 2014 ca. 400 Überstunden aufgebaut). Der AG hat über seinen Anwalt ausrichten lassen, dass dem AN 12 Urlaubstage gewährt werden und er dann wieder zur Arbeit zu erscheinen hat......

    So jetzt meine Fragen:
    Darf der AG den Lohn kürzen, wenn keine der Erkrankungen länger als 6 Wochen war?
    Kann der AN seine Arbeitskraft jetzt verweigern, weil der AG die Lohnkürzung vorgenommen hat und diese nicht gewillt ist zu zahlen? Wie kann man hier vorgehen?
    Und muss der AN bei den vielen Überstunden die letzte Woche wirklich noch die Arbeit antreten, obwohl das Vertrauensverhältnis nach vielem hin und her gestört ist?
    Der AG hat dem AN gegenüber geäußert, dass er die Überstunden nicht anerkenne (obwohl diese von der damaligen Betriebsleitung abgezeichnet wurden).
    Leider hat der AN kein Geld um sich einen Anwalt zu leisten...

  • #2
    AW: Lohnkürzung wegen Krankmeldung

    Zitat von maamaagrandi Beitrag anzeigen
    So jetzt meine Fragen:
    Darf der AG den Lohn kürzen, wenn keine der Erkrankungen länger als 6 Wochen war?
    Kann der AN seine Arbeitskraft jetzt verweigern, weil der AG die Lohnkürzung vorgenommen hat und diese nicht gewillt ist zu zahlen? Wie kann man hier vorgehen?
    Entgeltfortzahlung vom AG bei Krankheit erhält man 6 Wochen lang.
    Danach vom AG nichts mehr.
    Richtig ist, dass der AG nicht wissen kann, ob es die selbe Krankheit ist, aber er nimmt es im Zweifel einfach mal an.

    Natürlich wäre es ein Leichtes, einfach bei der Krankenkasse anzurufen und zu fragen, wie lange der AG Lohnfortzahlung leisten muss. Die Kasse hat nämlich die Durchschläge der Krankzettel (AU - Exemplar für die Krankenkasse, mit Diagnose drauf - wenn man sie denen auch geschickt hat!).
    Wenn der AG diesen Anruf nicht macht, ruf selber an und frag, ob die das dem AG eben mitteilen könnten, wenn es denn so ist.


    Das größere Problem scheint mir aber die Kündigung.
    Und noch was: wenn der AG einen Anwalt auffährt, sollte man für "Waffengleichheit" sorgen, und sich selber ebenfalls einen nehmen.... um nicht elegant über den Tisch gezogen zu werden.

    Ein Forum kann erste Hinweise geben, aber wenn es ernst wird, sollte man sich einen Profi an die Seite holen.
    bewertet Arbeitgeber auf kununu.de - dann haben andere auch etwas von Euren Erfahrungen.

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    • #3
      AW: Lohnkürzung wegen Krankmeldung

      Zitat von maamaagrandi Beitrag anzeigen
      Folgender Fall: AN wurde auf Grund einer starken Bronchitis für zwei Wochen krankgeschrieben. Gleich im Anschluss wurde er wegen starken Bluthochdruck erneut für nicht ganz 6 Wochen krankgeschrieben und in dieser Zeit medizinisch eingestellt. Dann hat der AN seine Arbeit wieder aufgenommen. Obwohl dem AG bekannt war, dass der AN Probleme mit dem Rücken hat, wurde dieser um Unkrauthacken abgestellt. (Der AN ist eigentlich als Skipper bei dem AG eingestellt) Der AN hat an diesem Tag nur 1,5 Stunden gearbeitet und es stellten sich die Probleme mit dem Rücken ein, wie erwartet. Er hat im Büro Bescheid gegeben, dass er nach Hause ginge und wenn es nicht besser wird das er dann am nächsten Tag zum Arzt ginge, was der AN dann auch tat und für ca. 4 Wochen ausfiel. Jetzt hat der AN seinen Lohn bekommen und musste feststellen, dass der AG Kürzungen vorgenommen hat. Daraufhin hat er seinen AG angeschrieben und um Korrektur der Abrechnung gebeten, da es sich ja um unterschiedliche Krankmeldungen gehandelt habe. Daraufhin kam ein Schreiben von seinem Anwalt, das man angeblich nicht nachvollziehen kann, das es sich nicht um die gleiche Krankheit handele und die Lohnkürzung korrekt sei. Also man kann eindeutig anhand der Krankmeldungen ersehen, das es drei verschiedene Krankschreibungen sind, da ja immer das Datum des ersten Krankschreibungstages drauf steht. So, nun hat der AN seine betriebsbedingte Kündigung zum Ende Oktober bekommen (wie jedes Jahr). Daraufhin hat der AN den AG angeschrieben, (der AN war bis einschl. 5.10. krankgeschrieben) dass er ab dem 6.10. seinen Urlaubsanspruch von 14 Tagen in Anspruch nehmen möchte und anschließen einen Teil seiner Überstunden von 48 Stunden abbummeln möchte. (Der AN hat von der Zeit April 2014 bis August 2014 ca. 400 Überstunden aufgebaut). Der AG hat über seinen Anwalt ausrichten lassen, dass dem AN 12 Urlaubstage gewährt werden und er dann wieder zur Arbeit zu erscheinen hat......

      So jetzt meine Fragen:
      Darf der AG den Lohn kürzen, wenn keine der Erkrankungen länger als 6 Wochen war?
      Kann der AN seine Arbeitskraft jetzt verweigern, weil der AG die Lohnkürzung vorgenommen hat und diese nicht gewillt ist zu zahlen? Wie kann man hier vorgehen?
      Und muss der AN bei den vielen Überstunden die letzte Woche wirklich noch die Arbeit antreten, obwohl das Vertrauensverhältnis nach vielem hin und her gestört ist?
      Der AG hat dem AN gegenüber geäußert, dass er die Überstunden nicht anerkenne (obwohl diese von der damaligen Betriebsleitung abgezeichnet wurden).
      Leider hat der AN kein Geld um sich einen Anwalt zu leisten...
      Hallo,
      wie groß ist der Betrieb?
      warum eine "betriebsbedingte KÜ?" Nach Erhalt der KÜ hat man 3 Wochen Zeit um eine KÜ-Schutzklage einzureichen.
      Betriebsrat vorhanden?
      Gruß FS
      In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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      • #4
        AW: Lohnkürzung wegen Krankmeldung

        Der Betrieb hat weniger als 6 Mitarbeiter. Mit der Kündigung hat der An gerechnet, da er auch im Vorjahr, trotz unbefristetem AV, zum Saisonende gekündigt wurde. Der AN hat auch kein Interesse mehr an einer Weiterbeschäftigung, da das Verhältnis zwischen den beiden aufgrund der ersten Krankmeldung gespalten ist. Wie gesagt, der AG erkennt nicht mal die vielen Überstunden an. Weiterhin ist auch noch merkwürdig, der AG hat zweit Betriebe, eine Einzelfirma und eine GmbH, Der AN ist in der Einzelfirma beschäftigt. Bekommt seine Abrechnungen, Abmahnungen und Kündigung über die Einzelfirma und seinen Lohn hat er seit August von der GmbH bekommen. Auf Nachfragen, warum er das Geld von der GmbH bekommen meine der AG, dass er seine Firma langsam umstrukturiere.... Viele, viel ???????

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        • #5
          AW: Lohnkürzung wegen Krankmeldung

          Wie gesagt du solltest erstmal bei der Krankenkasse anrufen. Die sollen dem AG sagen, ob er Lohnfortzahlung zu leisten hat oder nicht oder dir das Krankengeld auszahlen.

          Dann wenn der AG nicht korrekt zahlt, beibt die Lohnklage.

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          • #6
            AW: Lohnkürzung wegen Krankmeldung

            Zitat von maamaagrandi Beitrag anzeigen
            Folgender Fall: AN wurde auf Grund einer starken Bronchitis für zwei Wochen krankgeschrieben. Gleich im Anschluss wurde er wegen starken Bluthochdruck erneut für nicht ganz 6 Wochen krankgeschrieben und in dieser Zeit medizinisch eingestellt. ...
            Hallo,

            was heißt "gleich im Anschluss"? Wurde die neue Krankmeldung am letzten Tag der vorhergehenden Krankmeldung ausgestellt oder erst am Folgetag, also nach Ablauf der alten Krankmeldung? Das macht einen wesentlichen Unterschied.

            Kann der AN seine Arbeitskraft jetzt verweigern
            Verweigerung der Arbeitskraft ist immer eine eher schlechte Idee. Damit riskierst du die fristlose Kündigung. Ob die gerechtfertig ist, müsste dann der Arbeitsrichter entscheiden. Aber wenn du dir sowieso keinen Anwalt leisten willst, solltest du dieses zusätzliche Risiko nicht eingehen.

            weil der AG die Lohnkürzung vorgenommen hat und diese nicht gewillt ist zu zahlen?
            Möglicherweise hat er ja zu Recht gekürzt. Dann wäre die Arbeitsverweigerung unrecht.

            Wie kann man hier vorgehen?
            Wie bereits von den anderen Forumsteilnehmern gesagt: Lohnklage erheben.

            Und muss der AN bei den vielen Überstunden die letzte Woche wirklich noch die Arbeit antreten,
            Die Entscheidung, ob Überstunden ausgezahlt oder abgefeiert werden, bleibt grundsätzlich dem AG überlassen.

            Der AG hat dem AN gegenüber geäußert, dass er die Überstunden nicht anerkenne (obwohl diese von der damaligen Betriebsleitung abgezeichnet wurden).
            Zu Überstunden gibt es ganz viel Rechtssprechung. Das wäre gegebenenfalls ebenfalls per Klage zu klären.

            Gruß,
            werner
            Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
            Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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