Folgender Fall: AN wurde auf Grund einer starken Bronchitis für zwei Wochen krankgeschrieben. Gleich im Anschluss wurde er wegen starken Bluthochdruck erneut für nicht ganz 6 Wochen krankgeschrieben und in dieser Zeit medizinisch eingestellt. Dann hat der AN seine Arbeit wieder aufgenommen. Obwohl dem AG bekannt war, dass der AN Probleme mit dem Rücken hat, wurde dieser um Unkrauthacken abgestellt. (Der AN ist eigentlich als Skipper bei dem AG eingestellt) Der AN hat an diesem Tag nur 1,5 Stunden gearbeitet und es stellten sich die Probleme mit dem Rücken ein, wie erwartet. Er hat im Büro Bescheid gegeben, dass er nach Hause ginge und wenn es nicht besser wird das er dann am nächsten Tag zum Arzt ginge, was der AN dann auch tat und für ca. 4 Wochen ausfiel. Jetzt hat der AN seinen Lohn bekommen und musste feststellen, dass der AG Kürzungen vorgenommen hat. Daraufhin hat er seinen AG angeschrieben und um Korrektur der Abrechnung gebeten, da es sich ja um unterschiedliche Krankmeldungen gehandelt habe. Daraufhin kam ein Schreiben von seinem Anwalt, das man angeblich nicht nachvollziehen kann, das es sich nicht um die gleiche Krankheit handele und die Lohnkürzung korrekt sei. Also man kann eindeutig anhand der Krankmeldungen ersehen, das es drei verschiedene Krankschreibungen sind, da ja immer das Datum des ersten Krankschreibungstages drauf steht. So, nun hat der AN seine betriebsbedingte Kündigung zum Ende Oktober bekommen (wie jedes Jahr). Daraufhin hat der AN den AG angeschrieben, (der AN war bis einschl. 5.10. krankgeschrieben) dass er ab dem 6.10. seinen Urlaubsanspruch von 14 Tagen in Anspruch nehmen möchte und anschließen einen Teil seiner Überstunden von 48 Stunden abbummeln möchte. (Der AN hat von der Zeit April 2014 bis August 2014 ca. 400 Überstunden aufgebaut). Der AG hat über seinen Anwalt ausrichten lassen, dass dem AN 12 Urlaubstage gewährt werden und er dann wieder zur Arbeit zu erscheinen hat......
So jetzt meine Fragen:
Darf der AG den Lohn kürzen, wenn keine der Erkrankungen länger als 6 Wochen war?
Kann der AN seine Arbeitskraft jetzt verweigern, weil der AG die Lohnkürzung vorgenommen hat und diese nicht gewillt ist zu zahlen? Wie kann man hier vorgehen?
Und muss der AN bei den vielen Überstunden die letzte Woche wirklich noch die Arbeit antreten, obwohl das Vertrauensverhältnis nach vielem hin und her gestört ist?
Der AG hat dem AN gegenüber geäußert, dass er die Überstunden nicht anerkenne (obwohl diese von der damaligen Betriebsleitung abgezeichnet wurden).
Leider hat der AN kein Geld um sich einen Anwalt zu leisten...
So jetzt meine Fragen:
Darf der AG den Lohn kürzen, wenn keine der Erkrankungen länger als 6 Wochen war?
Kann der AN seine Arbeitskraft jetzt verweigern, weil der AG die Lohnkürzung vorgenommen hat und diese nicht gewillt ist zu zahlen? Wie kann man hier vorgehen?
Und muss der AN bei den vielen Überstunden die letzte Woche wirklich noch die Arbeit antreten, obwohl das Vertrauensverhältnis nach vielem hin und her gestört ist?
Der AG hat dem AN gegenüber geäußert, dass er die Überstunden nicht anerkenne (obwohl diese von der damaligen Betriebsleitung abgezeichnet wurden).
Leider hat der AN kein Geld um sich einen Anwalt zu leisten...
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