Hallo,
In meinem Arbeitsvertrag stehen 2 unterschiedliche Kündigungsfristen. Zum Einen die Gesetzliche (4 Wochen zum Monatsende) und einmal 12 Wochen zum Quartalsende. Offensichtlich wurde vom AG vergessen die Gesetzliche zu streichen. Nun habe ich ein Jobangebot zum 01.11.2014. Kann ich mich auf Grund dieses Formfehlers auf die gesetzliche Kündigungsfrist berufen.
Gruß
Scorpio64
In meinem Arbeitsvertrag stehen 2 unterschiedliche Kündigungsfristen. Zum Einen die Gesetzliche (4 Wochen zum Monatsende) und einmal 12 Wochen zum Quartalsende. Offensichtlich wurde vom AG vergessen die Gesetzliche zu streichen. Nun habe ich ein Jobangebot zum 01.11.2014. Kann ich mich auf Grund dieses Formfehlers auf die gesetzliche Kündigungsfrist berufen.
Gruß
Scorpio64
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