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Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag, Formfehler?

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  • Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag, Formfehler?

    Hallo,
    In meinem Arbeitsvertrag stehen 2 unterschiedliche Kündigungsfristen. Zum Einen die Gesetzliche (4 Wochen zum Monatsende) und einmal 12 Wochen zum Quartalsende. Offensichtlich wurde vom AG vergessen die Gesetzliche zu streichen. Nun habe ich ein Jobangebot zum 01.11.2014. Kann ich mich auf Grund dieses Formfehlers auf die gesetzliche Kündigungsfrist berufen.
    Gruß
    Scorpio64

  • #2
    AW: Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag, Formfehler?

    Zitat von Scorpio64 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    In meinem Arbeitsvertrag stehen 2 unterschiedliche Kündigungsfristen. Zum Einen die Gesetzliche (4 Wochen zum Monatsende) und einmal 12 Wochen zum Quartalsende. Offensichtlich wurde vom AG vergessen die Gesetzliche zu streichen. Nun habe ich ein Jobangebot zum 01.11.2014. Kann ich mich auf Grund dieses Formfehlers auf die gesetzliche Kündigungsfrist berufen.
    Gruß
    Scorpio64
    Hallo Scorpio64,
    handelt sich um KÜ-Fristen die für beide Seiten gelten sollen, oder einemal für AN und einmal für AG? Der genaue Wortlaut wäre gut zu wissen. Wie lange bist du dort beschäftigt?
    Gruß FS
    In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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    • #3
      AW: Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag, Formfehler?

      Zitat von Fussballsend Beitrag anzeigen
      Hallo Scorpio64,
      handelt sich um KÜ-Fristen die für beide Seiten gelten sollen, oder einemal für AN und einmal für AG? Der genaue Wortlaut wäre gut zu wissen. Wie lange bist du dort beschäftigt?
      Gruß FS
      Hallo,
      Die KÜ-Fristen gelten wohl für beide Seiten.
      Der genaue Wortlaut:

      Der Vertrag kann
      a) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats (gesetzliche Kündigungsfrist) *

      unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Wochen zum Quartalsende*

      gekündigt werden.

      *Nichtzutreffendes bitte streichen! (das wurde wohl vergessen)

      Der Vertrag ist von 1995, im Unternehmen bin ich einschließlich Ausbildung seit 22Jahren.

      Kommentar


      • #4
        AW: Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag, Formfehler?

        Zitat von Scorpio64 Beitrag anzeigen
        Hallo,
        Die KÜ-Fristen gelten wohl für beide Seiten.
        Der genaue Wortlaut:

        Der Vertrag kann
        a) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats (gesetzliche Kündigungsfrist) *

        unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Wochen zum Quartalsende*

        gekündigt werden.

        *Nichtzutreffendes bitte streichen! (das wurde wohl vergessen)

        Der Vertrag ist von 1995, im Unternehmen bin ich einschließlich Ausbildung seit 22Jahren.
        Hallo,

        da die Formulierung nicht eindeutig ist, wäre sie meiner Meinung nach zugunsten des Arbeitnehmers auszulegen. In diesem Fall gilt für dich also die kürzere gesetzliche Kündigungsfrist.

        Gruß,
        werner
        Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
        Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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