hallo, ich habe folgende Frage: Ich seit vier Jahren im öffentlichen Dienst in einem Gemeindekindergarten mit 58 % beschäftigt. Dies entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 22,62 Std. ICh arbeite 22,5 Std in der Woche und habe einmal im Monat Diesnstbesprechung die drei Stunden dauert. Alle Aktivitäten die ausserhalb der regulären Arbeitszeit liegen ( z.B. Elterngespräche, Elternabende, Dokumentationen usw...) sollen in diesen 22,6 Stunden enthalten sein. Jetzt hat meine Kollegin seit September von 58% auf 80% "aufgestockt". Das entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 32 Stunden. Sie muss aber nur 26 Stunden in der Gruppe arbeiten und die restlichen 6 Stunden stehen ihr zur Vorbereitung und zum Ausgleich für obengenannte Dienstbesprechung und Elterngespräche usw... Das bedeutet dass ich mit 58% dann einen auf 4,7 Stunden Vorbereitungszeit hätte. Ich habe aber nur 0,12 Stunden. WIr sind fünf Mitarbeiterinnen die so arbeiten wie ich bzw. bis September so gearbeitet haben. Meine Frage ist ob wir einen Anspruch auch Nachzahlung haben. Vielen Dank
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ZU wenig Stunden
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AW: ZU wenig Stunden
** Off-topic **
Wenn 22,62 Stunden gleich 58 % sind, dann sind demnach Vollzeit = 39 Stunden.
Wieso kommt es eigentlich zustande, dass solch krumme Werte vereinbart wurden (58 % / 26,62 Std.). Warum nicht 60 %? Oder gleich 27 Std.? Manchmal denke ich, dass es im öffentlichen Dienst immer noch nur um "Minuten schinden" geht....
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AW: ZU wenig Stunden
Du bist natürlich nicht dazu verpflichtet in Deiner Freizeit zu arbeiten. Die Sache ist mit dem zuständigen Personalreferat ggf. mit Unterstützung Personalrat zu klären. Was steht zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag. Welche weiteren Regelungen gibt es. Entweder nichts außerhalb der Arbeitszeit machen oder wenn man davon ausgehen kann, dass diese Tätigkeiten vom Arbeitgeber angeordnet ist die Zeiten dokumentieren und dann einreichen zur Bezahlung der Mehrarbeit oder Freizeitausgleich.
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