Vielleicht könnt ihr mir helfen. 
Darf ein Arbeitgeber ein Bild vom Mitarbeiter an Dritte, ohne dessen Zustimmung, per Email versenden? Das Bild ist vorhanden weil es zu Repräsentationszwecken in der Dienststelle hängt und auch nur dafür ist eine Zustimmung vorhanden.
Gibt es rechtliche Schritte die man vornehmen kann? (Schmerzensgeld, Unterlassung, ...?)
Danke für eure Hilfe.
Markus
Ich habe nur folgendes gefunden:
"Im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis tauchen immer wieder Fragen auf, die im Zusammenhang mit dem Recht am eigenen Bild stehen. Es geht oftmals um die Frage, was der Arbeitgeber darf, wenn es um die Veröffentlichung des eigenen Fotos im Zusammenhang mit der Arbeit geht. Folgende zwei Fragen sind relevant:
Muss ich ein Foto von mir machen lassen für die Internetseite des Unternehmens?
Oft werden Mitarbeiter auf der Homepage des Arbeitgebers abgebildet. Dazu besteht aber keine Pflicht des Arbeitnehmers. Aufgrund des Persönlichkeitsrechts, darf der Arbeitgeber auch nicht ungefragt ein Foto veröffentlichen: Ohne eine Einwilligung wäre die Veröffentlichung Ihres Bildes unzulässig, § 22 Kunsturhebergesetz. Wenn sich der Arbeitgeber daran nicht hält und trotzdem gegen den Willen ein Foto veröffentlicht, dann kann der Arbeitnehmer Unterlassungs- und gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen. Ein Arbeitnehmer muss daher nicht ungefragt eine Veröffentlichung dulden. Wenn aber ein Foto von dem Angestellten gemacht wird und diesem klar ist, dass das Foto für Repräsentationszwecke bestimmt ist (und nicht z.B. nur für die Personalakte), dann ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer, wenn er ein Foto von sich machen lässt, auch der Veröffentlichung zustimmt."

Darf ein Arbeitgeber ein Bild vom Mitarbeiter an Dritte, ohne dessen Zustimmung, per Email versenden? Das Bild ist vorhanden weil es zu Repräsentationszwecken in der Dienststelle hängt und auch nur dafür ist eine Zustimmung vorhanden.
Gibt es rechtliche Schritte die man vornehmen kann? (Schmerzensgeld, Unterlassung, ...?)
Danke für eure Hilfe.
Markus
Ich habe nur folgendes gefunden:
"Im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis tauchen immer wieder Fragen auf, die im Zusammenhang mit dem Recht am eigenen Bild stehen. Es geht oftmals um die Frage, was der Arbeitgeber darf, wenn es um die Veröffentlichung des eigenen Fotos im Zusammenhang mit der Arbeit geht. Folgende zwei Fragen sind relevant:
Muss ich ein Foto von mir machen lassen für die Internetseite des Unternehmens?
Oft werden Mitarbeiter auf der Homepage des Arbeitgebers abgebildet. Dazu besteht aber keine Pflicht des Arbeitnehmers. Aufgrund des Persönlichkeitsrechts, darf der Arbeitgeber auch nicht ungefragt ein Foto veröffentlichen: Ohne eine Einwilligung wäre die Veröffentlichung Ihres Bildes unzulässig, § 22 Kunsturhebergesetz. Wenn sich der Arbeitgeber daran nicht hält und trotzdem gegen den Willen ein Foto veröffentlicht, dann kann der Arbeitnehmer Unterlassungs- und gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen. Ein Arbeitnehmer muss daher nicht ungefragt eine Veröffentlichung dulden. Wenn aber ein Foto von dem Angestellten gemacht wird und diesem klar ist, dass das Foto für Repräsentationszwecke bestimmt ist (und nicht z.B. nur für die Personalakte), dann ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer, wenn er ein Foto von sich machen lässt, auch der Veröffentlichung zustimmt."
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