Problem:
Eine Arbeitnehmerin (angestellte Lehrerin) hat seit 7 Jahren einen unbefristeten Arbeitsvertrag von 14 Stunden. Ab dem zweiten Jahr wurde die Stundenzahl regelmäßig jährlich auf 20 Stunden erhöht (einmal sogar auf 25 Stunden). Jedes Jahr in den langen Sommerferien hat diese Arbeitnehmerin Angst, auf 14 Stunden zurückgesetzt zu werden, weil die Lehrerstunden von den Schüleranmeldezahlen abhängen. Im letzen Jahr waren es nur 19 Stunden, dieses Jahr sollen es nur 18 Stunden sein. Gleichzeitig ist ein Deutschlehrer eingestellt worden. Stundenumfang: 18 Stunden. Begründung: Jemand mit Deutsch-Fakulta wird benötigt, 18 Stunden müssen dem als Anreiz schon angeboten werden.
Die Frage lautet: Hat diese Arbeitnehmerin ein Recht auf eine Vertragsanpassung von 20 Stunden, oder muss sie mit der jährlichen Planungsunsicherheit leben? Vielen Dank für Antworten im Voraus.
Eine Arbeitnehmerin (angestellte Lehrerin) hat seit 7 Jahren einen unbefristeten Arbeitsvertrag von 14 Stunden. Ab dem zweiten Jahr wurde die Stundenzahl regelmäßig jährlich auf 20 Stunden erhöht (einmal sogar auf 25 Stunden). Jedes Jahr in den langen Sommerferien hat diese Arbeitnehmerin Angst, auf 14 Stunden zurückgesetzt zu werden, weil die Lehrerstunden von den Schüleranmeldezahlen abhängen. Im letzen Jahr waren es nur 19 Stunden, dieses Jahr sollen es nur 18 Stunden sein. Gleichzeitig ist ein Deutschlehrer eingestellt worden. Stundenumfang: 18 Stunden. Begründung: Jemand mit Deutsch-Fakulta wird benötigt, 18 Stunden müssen dem als Anreiz schon angeboten werden.
Die Frage lautet: Hat diese Arbeitnehmerin ein Recht auf eine Vertragsanpassung von 20 Stunden, oder muss sie mit der jährlichen Planungsunsicherheit leben? Vielen Dank für Antworten im Voraus.
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