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Teilzeitvertrag und Vertragsanpassung

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  • Teilzeitvertrag und Vertragsanpassung

    Problem:
    Eine Arbeitnehmerin (angestellte Lehrerin) hat seit 7 Jahren einen unbefristeten Arbeitsvertrag von 14 Stunden. Ab dem zweiten Jahr wurde die Stundenzahl regelmäßig jährlich auf 20 Stunden erhöht (einmal sogar auf 25 Stunden). Jedes Jahr in den langen Sommerferien hat diese Arbeitnehmerin Angst, auf 14 Stunden zurückgesetzt zu werden, weil die Lehrerstunden von den Schüleranmeldezahlen abhängen. Im letzen Jahr waren es nur 19 Stunden, dieses Jahr sollen es nur 18 Stunden sein. Gleichzeitig ist ein Deutschlehrer eingestellt worden. Stundenumfang: 18 Stunden. Begründung: Jemand mit Deutsch-Fakulta wird benötigt, 18 Stunden müssen dem als Anreiz schon angeboten werden.
    Die Frage lautet: Hat diese Arbeitnehmerin ein Recht auf eine Vertragsanpassung von 20 Stunden, oder muss sie mit der jährlichen Planungsunsicherheit leben? Vielen Dank für Antworten im Voraus.

  • #2
    AW: Teilzeitvertrag und Vertragsanpassung

    Ich habe jetzt folgendes dazu gefunden:
    "Was passiert, wenn das wirksam befristete Arbeitsverhältnis über den vereinbarten Beendigungszeitpunkt hinaus fortgesetzt wird?
    Wird ein mit Sachgrund befristetes Arbeitsverhältnis trotz Ablauf der zeitlichen Befristung bzw. Erreichen des Zwecks mit Wissen des Arbeitgebers von den Parteien weiter fortgeführt, entsteht gemäß § 15 Abs. 5 TzBfG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers unverzüglich widersprochen oder im Fall einer Zweckbefristung dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung unverzüglich mitgeteilt hat."
    Das bedeutet doch, dass sich das Arbeitsverhältnis während und nach den Sommerferien in diesem Fall weiterhin auf 19 Stunden beläuft.
    Ziemlich kompliziert, verstehe, dass niemand antwortet.

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    • #3
      AW: Teilzeitvertrag und Vertragsanpassung

      Eigentlich müsten es sogar 20 Stunden sein, da der Vertrag vorher auch so weiter lief und erst am Ende der Ferien ein neuer Vertrag aufgesetzt wurde. Das Geld lief für einen Monat auf 20 Stunden weiter, wie jetzt auf 19 Stunden.
      Rückwirkend betrachtet, war auch die Kürzung der einen Stunde nicht rechtens. Da aber der neue Vertrag unterschrieben wurde, ist er wohl gültig.

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      • #4
        AW: Teilzeitvertrag und Vertragsanpassung

        Ich habe jetzt folgendes dazu gefunden:
        "Was passiert, wenn das wirksam befristete Arbeitsverhältnis über den vereinbarten Beendigungszeitpunkt hinaus fortgesetzt wird?
        Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung ist für die Befristung einzelner Vertragsbestandteile nicht das TzBfG anzuwenden, sondern eine Angemessenheitskontrolle nach § 307 BGB.

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        • #5
          AW: Teilzeitvertrag und Vertragsanpassung

          Da stellt sich die Frage, was "angemessen" ist? Ist es angemessen, Verträge mit wenig Stunden abzuschließen, wenn doch klar ist, dass der Mitarbeiter jedes Jahr mehr Stunden macht? ABER es könnte ja sein, dass die Schülerzahlen oder allgemein die Auftragslage schlechter wird. So sichert sich der Arbeitgeber ab und der Arbeitnehmer weiß nie, wie es weiter geht. Der Arbeitnehmer darf sich nichts erlauben, wird eingeschüchtert ... denn es können ihm jedes Jahr willkürlich Stunden gekürzt werden - immer unter dem Vorwand, die Auftragslage ist schlecht. Nun ist es aber so, dass mehrere betroffen sind und weniger Stunden erhalten.
          Da besteht wohl kaum eine Chance, oder? Das Bundesarbeitsgericht stützt sich nämlich auch nur auf die aktuelle Befristung. Wenn dann ein Grund vorliegt, kann der Mitarbeiter anscheinend nichts machen.
          Gerne würde ich zu einem anderen Ergebnis kommen.

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