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Kündigung Zeitarbeit

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  • Kündigung Zeitarbeit

    Guten abend liebes Forum,

    Ich möchte mich für einen Freund von mir erkundigen.

    Er hat am 01.07.2014 bei eine Zeitarbeitsfirma angefangen. Er hat einen Vertrag auf unbestimmte Zeit bekommen.

    Er hat schon einen anderen Job gefunden, direkt, nicht über Zeitarbeitsfirma und möchte gerne wissen wann soll er Kündigen.

    Auf seinen Arbeitsvertrag steht:

    Für die Kündigung während der Probezeit gilt § 9.3 MTV BAP
    (Die Probezeit endet zum 31.12.2014)

    Dannach beträgt während der ersten drei Monate die Kündigungsfrist eine Woche, anschliessend gilt während der Probezeit die gesetzliche Frist von 2 Wochen.Bei neueinstellungen verkürzt sich die Kündigungsfrist während der ersten zwei Wochen das Beschäftigungsverhältniss es auf einen Tag.(Er arbeitet ab 01.07.2014 also über einen Monat schon)

    Im Übrigen gelten für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beiderseits die Fristen des § 622 Abs.1 und 2 BGB.

    Er hat bisher noch nie durch eine Zeitarbeitfirma gearbeitet und deswegen wollte er fragen wann er kündigen soll, weil er auf der Sicheren Seiten sein will, damit er auch rechtzeitig kündigen kann.

    Er bedankt sich im voraus.

  • #2
    AW: Kündigung Zeitarbeit

    Er kann dann im Moment kündigen mit 1 Woche.
    Will er bei der neuen Firma am 1.9. anfangen muss er spätestens am 24.8. kündigen was allerdings ein Sonntag ist. Ich würde dann am Freitag 22.8. spätestens kündigen.

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    • #3
      AW: Kündigung Zeitarbeit

      Sehr hilfreich mattias, und danke für die schnelle Antwort..

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      • #4
        AW: Kündigung Zeitarbeit

        Und unbedingt zum 31.8. kündigen, dann kommt man auf 2 Beschäftigungsmonate und hätte Urlaubsanspruch für 2 und nicht nur für einen Monat. Allerdings muss man damit rechnen, dass der AG mit einer Gegenkündigung reagiert und in dem Fall hoffen, dass diese nicht mehr rechtzeitig beim AN zugeht.

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        • #5
          AW: Kündigung Zeitarbeit

          Also es geht mir nicht um den urlaub zu nehmen sondern wichtig dass ich diesen job ab 01 september bekommen kann.Eigentlich brauche ich den Urlaub nicht.Ich möchte diese gute Stelle nicht verlieren.

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          • #6
            AW: Kündigung Zeitarbeit

            Dann wird der Urlaub eben ausgezahlt, wenn er nicht mehr genommen werden kann, ist doch auch nicht verkehrt.

            War nur ein Hinweis.

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            • #7
              AW: Kündigung Zeitarbeit

              Er fragt ob man früher kündigen kann z.B Mittwoch den 20.8 oder Donnerstag statt Freitag den 22.8.

              Wenn er jetzt am Mittwoch kündigt dann wird der 28.08 sein letzer arbeitstag sein oder?

              LG

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