Hallo allerseits,
am Montag (den 28. Juli) kam ich aus dem Urlaub zurück und erfuhr, dass wir ab August in die Kurzarbeit geschickt werden (10-Mann Familienbetrieb, kein Betriebsrat).
Ich musste kurz nachdem ich von der Geschäftsleitung informiert wurde, direkt unterschreiben, dass ich mit der Kurzarbeit (50% d.h. 20 Stunden die Woche) einverstanden bin und am 18. Juli informiert wurde.
Als ich darum bat mich erstmal über die Rechtslage zur Kurzarbeit informieren zu dürfen und das ich genaugenommen ja erst 10 Tage später unterrichtet wurde, wurde die Dame aus der Geschäftsleitung sehr wütend und alle anderen hatten auf dem Schrieb bereits Ihre Unterschrift gesetzt. Derartig eingeschüchtert gab ich also auch meine Zustimmung aus Angst andernfalls direkt vor die Tür gesetzt zu werden.
Im Endeffekt weiß jedoch niemand aus der Belegschaft ob das Kurzarbeitergeld beim Arbeitsamt überhaupt genehmigt wurde und was nun mit uns passiert, wenn das Amt den Antrag ablehnt. Müssen wir dann zu 50% unseres Lohnes arbeiten, da wir ja nun der Kurzarbeit schriftlich zugestimmt haben?
Ein weiteres Kuriosum: Am Freitag den 01. August mussten wir volle 8 Stunden arbeiten, in der Folgewoche und auch in der kommenenden Woche hat sie jedoch dennoch alle für 20 Stunden eingeteilt und die 4 Stunden Mehrarbeit vom Freitag nicht abgezogen. Ich fürchte das wird sie auch nicht tun. Es hieß von ihrer Seite nur, das wäre von rechtswegen normal am ersten Tag der Kurzarbeit voll zu arbeiten. Ist das korrekt?
Vorletzte Frage: Besteht mein Anspruch auf 24 Urlaubstage weiterhin oder halbiert sich nun auch der Urlaubsanspruch? Ich habe den kompletten Urlaub Anfang des Jahres genehmigt bekommen und hätte noch 2 Tage zur freien Verfügung gehabt. Entfallen die nun?
Letzte Frage: Wenn ich nun doch noch gekündigt werde oder ich die Geschäftsführung von mir aus um meine Kündigung bitte, hätte die Kurzarbeit Auswirkungen auf mein Arbeitslosengeld (statt 60% des ursprünglichen Bruttogehalts, nur noch 60% vom aktuellen Gehalt)?
Danke!
am Montag (den 28. Juli) kam ich aus dem Urlaub zurück und erfuhr, dass wir ab August in die Kurzarbeit geschickt werden (10-Mann Familienbetrieb, kein Betriebsrat).
Ich musste kurz nachdem ich von der Geschäftsleitung informiert wurde, direkt unterschreiben, dass ich mit der Kurzarbeit (50% d.h. 20 Stunden die Woche) einverstanden bin und am 18. Juli informiert wurde.
Als ich darum bat mich erstmal über die Rechtslage zur Kurzarbeit informieren zu dürfen und das ich genaugenommen ja erst 10 Tage später unterrichtet wurde, wurde die Dame aus der Geschäftsleitung sehr wütend und alle anderen hatten auf dem Schrieb bereits Ihre Unterschrift gesetzt. Derartig eingeschüchtert gab ich also auch meine Zustimmung aus Angst andernfalls direkt vor die Tür gesetzt zu werden.
Im Endeffekt weiß jedoch niemand aus der Belegschaft ob das Kurzarbeitergeld beim Arbeitsamt überhaupt genehmigt wurde und was nun mit uns passiert, wenn das Amt den Antrag ablehnt. Müssen wir dann zu 50% unseres Lohnes arbeiten, da wir ja nun der Kurzarbeit schriftlich zugestimmt haben?
Ein weiteres Kuriosum: Am Freitag den 01. August mussten wir volle 8 Stunden arbeiten, in der Folgewoche und auch in der kommenenden Woche hat sie jedoch dennoch alle für 20 Stunden eingeteilt und die 4 Stunden Mehrarbeit vom Freitag nicht abgezogen. Ich fürchte das wird sie auch nicht tun. Es hieß von ihrer Seite nur, das wäre von rechtswegen normal am ersten Tag der Kurzarbeit voll zu arbeiten. Ist das korrekt?
Vorletzte Frage: Besteht mein Anspruch auf 24 Urlaubstage weiterhin oder halbiert sich nun auch der Urlaubsanspruch? Ich habe den kompletten Urlaub Anfang des Jahres genehmigt bekommen und hätte noch 2 Tage zur freien Verfügung gehabt. Entfallen die nun?
Letzte Frage: Wenn ich nun doch noch gekündigt werde oder ich die Geschäftsführung von mir aus um meine Kündigung bitte, hätte die Kurzarbeit Auswirkungen auf mein Arbeitslosengeld (statt 60% des ursprünglichen Bruttogehalts, nur noch 60% vom aktuellen Gehalt)?
Danke!
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