Einbehalt Gehalt nach Kündigung
Hallo zusammen,
Folgende Situation:
AG kündigt Arbeitsvertrag in der Probezeit unter Berücksichtigung der Fristen. AN ist seitdem krank geschrieben und in psychologischer Behandlung. Den Büroschlüssel hat AN bereits zurück gegeben, weitere Arbeitsmittel oder -unterlagen besitzt AN nicht.
AG möchte einen Übergabetermin machen, den AN aber aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen möchte. AN sieht außerdem keine Notwendigkeit für einen solchen Termin, da ja bereits alles übergeben wurde. Über den aktuellen Projektstand kann sich AG beim Projektleiter informieren, dem AN unter stand. Außerdem hat AG vollen Zugriff auf alle Programme im Firmencomputer von AN.
Für AN ist es nicht tragbar, noch einmal in die Firma zu gehen und AG zu begegnen. AN hat den Termin deshalb abgelehnt.
Nun droht AG per Email, das noch ausstehende Gehalt von AN einzubehalten, bis eine ordnungsgemäße Übergabe erfolgt ist.
Kann AG das Gehalt ohne weiteres einbehalten? Muss AN diesen Termin wahrnehmen, damit AN Anspruch auf sein Gehalt hat?
Vielen Dank!
Hallo zusammen,
Folgende Situation:
AG kündigt Arbeitsvertrag in der Probezeit unter Berücksichtigung der Fristen. AN ist seitdem krank geschrieben und in psychologischer Behandlung. Den Büroschlüssel hat AN bereits zurück gegeben, weitere Arbeitsmittel oder -unterlagen besitzt AN nicht.
AG möchte einen Übergabetermin machen, den AN aber aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen möchte. AN sieht außerdem keine Notwendigkeit für einen solchen Termin, da ja bereits alles übergeben wurde. Über den aktuellen Projektstand kann sich AG beim Projektleiter informieren, dem AN unter stand. Außerdem hat AG vollen Zugriff auf alle Programme im Firmencomputer von AN.
Für AN ist es nicht tragbar, noch einmal in die Firma zu gehen und AG zu begegnen. AN hat den Termin deshalb abgelehnt.
Nun droht AG per Email, das noch ausstehende Gehalt von AN einzubehalten, bis eine ordnungsgemäße Übergabe erfolgt ist.
Kann AG das Gehalt ohne weiteres einbehalten? Muss AN diesen Termin wahrnehmen, damit AN Anspruch auf sein Gehalt hat?
Vielen Dank!
Kommentar