Hallo,
ich habe eine Frage zu folg. Klausel die in meinem Vertrag steht.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
1. Das Arbeitsverhältnis kann nach Ablauf der Probezeit beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
2. Die Firma X behält sich das Recht vor, die Mitarbeiterin bei berechtigem Interesse, insbesondere bei Ausspruch einer Kündigung, unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freizustellen. In diesem Fall entfällt die Verpflichtung zur tatsächlichen Beschäftigung.
Arbeitszeit:
1. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt max. 10 Stunden und wird nach entsprechendenm Stundennachweis abgerechnet. Die MItarbeiterin ist verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
2. Die Arbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Ordnung. Eine Änderung der Lage der Arbeitszeit ist jederzeit möglich, ohne dass es einer Änderungskündigung bedarf.
Jetzt meine Frage:
Gekündigt wurde mir nach Ablauf der Probezeit zum 31.8.14. Mit der Begründung, mir die 10 Stunden nicht mehr gewährleisten zu können. Normerweise arbeite ich dort mind. 10 Std. die Woche. Jetzt wurde mir Anfang der Woche mitgeteilt, dass ich diese u. auch nächste Woche nicht arbeiten braucht, weil sie keinen Bedarf haben, bzw. 2 Pc´s nicht funktionieren u. ich somit keinen Arbeitsplatz habe.
Ist es in diesem Fall rechtlich korrekt, dass die Chefin mir auch die 10 Std. / Wo. nicht zahlen muss, obwohl ich eigentlich gerne arbeiten würde, Sie mir dies aber verweigert?
Vielen Dank für Eure Antworten
T.
ich habe eine Frage zu folg. Klausel die in meinem Vertrag steht.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
1. Das Arbeitsverhältnis kann nach Ablauf der Probezeit beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
2. Die Firma X behält sich das Recht vor, die Mitarbeiterin bei berechtigem Interesse, insbesondere bei Ausspruch einer Kündigung, unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freizustellen. In diesem Fall entfällt die Verpflichtung zur tatsächlichen Beschäftigung.
Arbeitszeit:
1. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt max. 10 Stunden und wird nach entsprechendenm Stundennachweis abgerechnet. Die MItarbeiterin ist verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
2. Die Arbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Ordnung. Eine Änderung der Lage der Arbeitszeit ist jederzeit möglich, ohne dass es einer Änderungskündigung bedarf.
Jetzt meine Frage:
Gekündigt wurde mir nach Ablauf der Probezeit zum 31.8.14. Mit der Begründung, mir die 10 Stunden nicht mehr gewährleisten zu können. Normerweise arbeite ich dort mind. 10 Std. die Woche. Jetzt wurde mir Anfang der Woche mitgeteilt, dass ich diese u. auch nächste Woche nicht arbeiten braucht, weil sie keinen Bedarf haben, bzw. 2 Pc´s nicht funktionieren u. ich somit keinen Arbeitsplatz habe.
Ist es in diesem Fall rechtlich korrekt, dass die Chefin mir auch die 10 Std. / Wo. nicht zahlen muss, obwohl ich eigentlich gerne arbeiten würde, Sie mir dies aber verweigert?
Vielen Dank für Eure Antworten
T.
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