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Kündigung wegen Krankheit

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  • Kündigung wegen Krankheit

    Hallo zusammen,

    ich habe mich hier angemeldet, weil ich mittlerweile sehr verzweifelt bin.

    Seit Mai 2012 arbeite ich in einem kleinen Unternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter).

    Leider hatte ich seit genau dieser Zeit untertrieben gesagt eine ziemliche "Pechsträhne" - gesundheitlich betrachtet. Ich bin häufiger krankheitsbedingt ausgefallen, allerdings immer wegen einer anderen Erkrankung und auch immer eher kurzzeitig (nicht mehr als 15 Tage im Jahr).

    Mein Chef und meine Chefin waren trotzdem immer begeistert von meiner Arbeit und meinem Einsatz und sparten nicht mit Lob. Über die Krankheitszeiten wurde nie ein Wort verloren.

    Jetzt habe ich leider einen Bandscheibenvorfall und bin die 2. Woche krank geschrieben.

    Gestern bekam ich meine Kündigung (fristgerecht und ohne Angabe von Gründen) und fiel aus allen Wolken, weil ich bisher nie etwas negatives über meine Person gehört habe. Auch meine Kolleginnen waren entsetzt, weil ich mich mit allen - wie gesagt, auch mit der Chefin selbst - prima verstehe und auch von diesen für meine gute Arbeit geschätzt werde. Meine Kolleginnen haben darauf hin die Chefin nach dem Grund für die Kündigung gefragt, woraufhin sie antwortete, dass ich zwar tolle Leistungen erbringe, aber so oft krank sei.

    Ich habe natürlich schon an verschiedenen Stellen nachgefragt, ob ich irgendwelche Rechte hätte, dagegen vorzugehen und bekam immer wieder andere Antworten.
    Die meisten sagten, da das Kündigungsschutzgesetz nicht greift, habe ich keine Chancen, andere sagten, ich könne Klage einreichen. Ich bin mittlerweile sehr verwirrt und - wie oben schon erwähnt - verzweifelt.

    Habe ich wirklich keine Chancen, obwohl ich mich immer für das Unternehmen eingesetzt habe und mir sonst nix zu Schulden kommen hab lassen, außer dass ich gesundheitlich wirklich Pech hatte?

    Ich möchte natürlich auch kein Verfahren ins Rollen bringen, wenn ich keine Chancen vor Gericht habe und am Schluss trotzdem arbeitslos dastehe und dann noch den Anwalt bezahlen muss.

    Ich würde mich sehr über Antworten freuen.

  • #2
    AW: Kündigung wegen Krankheit

    Da der Kündigungsschutz nicht greift, spielt das alles keine Rolle. Solange die Kündigung nicht aus sonstigen Gründen rechtswidrig ist (etwa Diskriminierung wegen Religion, Geschlecht usw.) gibt es da keinen Ansatzpunkt. Zu prüfen wäre noch, ob der Betriebsrat korrekt angehört wurde (gibt es bereits ab 5 Beschäftigten).

    Die Ausnahme für Kleinbetriebe soll gerade auch so etwas ermöglichen: wenn bei einem Konzern mit Tausenden von Beschäftigten jemand oft krank wird, lässt sich das verkraften. Bei nur 10 Beschäftigten, die oft auch nicht gegenseitig vertretbar sind, sehr viel schwieriger.

    Einen besonderen Kü-Schutz gibt es hier nur bei Schwerbehinderung, also mit anerkanntem Grad der Behinderung ab 50 (in best. Fällen ab 30). Wird hier wohl nicht relevant sein.

    Du musst dich nun umgehend bei der Agentur für Arbeit melden (reicht auch erst mal online), allerdings gilt während der AU:

    - der Arbeitgeber muss dennoch 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten, auch wenn dies über den Kündigungstermin hinaus geht (weil er wegen der Krankheit kündigte)

    - anschließend gibt es nicht Arbeitslosen-, sondern Krankengeld, was auch meist höher ist.

    Will man die Kündigung arbeitsrechtlich prüfen lassen - es sind immer Fehler denkbar - bleiben dafür nur 3 Wochen ab Erhalt.

    E.D.

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    • #3
      AW: Kündigung wegen Krankheit

      Hallo E.D.,

      vielen Dank für deine Antwort.

      Das habe ich mir schon gedacht. Einen Betriebsrat haben wir leider nicht.

      Beim Arbeitsamt habe ich mich als erstes gemeldet, damit ich da nichts versäume, aber danke für den Hinweis!

      Wie meinst du, das "die Kündigung arbeitsrechtlich prüfen lassen"? Beim Arbeitsgericht? Dort wurde mir nämlich mitgeteilt, dass man mir nicht weiterhelfen kann, weil ich nicht unter das Kündigungsschutzgesetz falle.

      Oder meinst du das Kündigungsschreiben an sich? Dort ist soweit ich das beurteilen kann, alles richtig. Oder kann man als Laie da so viel übersehen?

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      • #4
        AW: Kündigung wegen Krankheit

        Ich würde gerne was anderes schreiben.
        Aber leider darf der AG einem MA aus krankheitsbdingten Gründen kündigen.

        Die Größe eines Betriebes und die Dauer der Beschäftigung spielt keine Rolle.

        Man sollte schnellst möglich beim Arbeitsamt vorstellig werden bevor irgend welche Sperrfristen verhängt werden.

        Ich hatte diese Erfahrung mit ATU auch machen dürfen.
        Nach 10 Jahren kam der Rauswurf.
        Bin innerhalb eines Jahres 3mal wegen Erschöpfung zusammen gebrochen. Beim dritten mal sogar mit Nierenversagen.

        ATU hat Doppelschichten verlangt bis zum Erbrechen.

        Die Klagen gegen die Kündigung wurde in 2 Instantzen abgelehnt.

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        • #5
          AW: Kündigung wegen Krankheit

          Zitat von Zwerg Beitrag anzeigen
          Wie meinst du, das "die Kündigung arbeitsrechtlich prüfen lassen"? Beim Arbeitsgericht? Dort wurde mir nämlich mitgeteilt, dass man mir nicht weiterhelfen kann, weil ich nicht unter das Kündigungsschutzgesetz falle.
          Nein, das Arbeitsgericht darf keine Rechtsberatung erteilen und die Antwort war auch möglicherweise falsch. Denn wie bereits erwähnt kann es auch andere Gründe geben, weshalb eine Kündigung unwirksam ist. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist allerdings eher gering, und wenn es gar keinen Betriebsrat gibt noch geringer.

          Für die erste Prüfung wäre ein Rechtsanwalt oder die Gewerkschaft (wenn man Mitglied ist) zuständig. Wenn diese einen Ansatzpunkt finden, können sie Klage erheben, dann beurteilt das anhand der vorgebrachten Argumente beim Arbeitsgericht das Gericht selbst, nicht nur ein Rechtspfleger.

          E.D.

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          • #6
            AW: Kündigung wegen Krankheit

            10 Jahre bei ATU ist nun allerdings eine ganz andere Situation als im Ausgangsfall. Da sind die Chancen einer Klage gegen eine krankheitsbedingte Kündigung weitaus höher, aber natürlich auch nicht bei 100 %.

            E.D.

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            • #7
              AW: Kündigung wegen Krankheit

              Hallo rodeo,

              das tut mir leid für dich. Ich hoffe, dir geht es mittlerweile wieder besser.

              Danke, dass du mir deine Erfahrung mitgeteilt hast!

              Ich dachte mir, wie gesagt, schon dass ich nichts machen kann, aber meine Kolleginnen und Freunde waren alle der Meinung, dass ich einen Anwalt einschalten und dagegen vorgehen muss. Aber es ist ja oft so, dass das eigene Rechtsempfinden nicht den gesetzlichen Regelungen entspricht.

              Kommentar


              • #8
                AW: Kündigung wegen Krankheit

                Ok, dann weiß ich Bescheid, vielen Dank.
                Das werde ich mir dann wohl zweimal überlegen.

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                • #9
                  AW: Kündigung wegen Krankheit

                  Hallo noch einmal,

                  ich muss doch noch einmal nachfragen, ich habe nämlich eine Sache völlig vergessen, ich weiß aber nicht, ob das irgendetwas zur Sache tut.

                  Ende Mai hat mein Chef eine Stellenanzeige für unsere Filiale und eine andere Filiale ins Internet gestellt. Uns hat er erklärt, dass er mich, wenn er einen passenden Mitarbeiter für die jetzige Filiale findet, in die andere Filiale versetzen möchte (weil diese für mich wesentlich näher ist). Deshalb habe er für beide Filialen eine Stellenanzeige aufgegeben, dass er zur Not auch mich in der anderen Filiale behalten kann.

                  Als dann meine Kollegin nach meiner Kündigung nachfragte, wie es nun weitergehen soll, sagte die Chefin, dass sie ja nun genug Bewerber haben, die ab 1.9. anfangen können. Und das, nachdem sie den Kolleginnen mitgeteilt hat, dass sie mich schon länger loswerden wollen.

                  Ich denke zwar trotzdem nicht, dass das irgendetwas ändert, aber es kommt mir einfach alles so ungerecht vor.

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                  • #10
                    AW: Kündigung wegen Krankheit

                    Aber leider darf der AG einem MA aus krankheitsbdingten Gründen kündigen.

                    Die Größe eines Betriebes und die Dauer der Beschäftigung spielt keine Rolle.
                    Was spilet denn dann eine Rolle bei einer krankheitsbedingten Kündigung?

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Kündigung wegen Krankheit

                      Hi,
                      wurde dir den ein BEM ( Betriebliches Eingliedrungsmanagement ) angeboten ? Auch Kleinunternehmen sind dazu nicht aus der Pflicht und ohne BEM eine Krankheitsbedingte Kü. beim Arb.gericht durchzubekommen sollte normalerweise für den AG schwer zu begründen sein.

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                      • #12
                        AW: Kündigung wegen Krankheit

                        Zitat von Zwerg Beitrag anzeigen
                        ... unsere Filiale und eine andere Filiale ...
                        Hallo,

                        bezieht sich deine Größenangabe des Unternehmens (unter 10 MA) auf den Gesamtbetrieb einschließlich aller Filialen oder lediglich auf die Filiale, in der du beschäftigt bist?

                        Gruß,
                        werner
                        Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
                        Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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                        • #13
                          AW: Kündigung wegen Krankheit

                          Hallo werner,

                          die Größenangabe bezieht sich auf 2 der 3 Filialen.

                          Die dritte Filiale ist eine andere Firma (im Handelsregister eingetragen). Ich dachte deshalb, dass ich diese MA nicht mitzählen darf, sonst würde man auf über 10 MA kommen.

                          Allerdings hat mir eine Freundin gerade mitgeteilt, dass es auch so etwas wie einen "Gemeinschaftsbetrieb " gibt?

                          Reicht es dazu aus, dass ich und andere MA aus unseren Filialen (unserer Firma) auch schon wegen Personalmangel in eben dieser dritten Filiale eingesprungen sind, der Chef bei beiden Unternehmen die MA einstellt und z.B. Geschenkpapier bei uns bestellt wird und an diese Firma weitergegeben wird? Ich glaube, wir haben auch eine gemeinsame Buchhaltung.
                          Zuletzt geändert von Zwerg; 25.07.2014, 11:01.

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                          • #14
                            AW: Kündigung wegen Krankheit

                            Nein, das wurde mir nicht angeboten, darüber bin ich auch gestolpert. Allerdings steht auf der Kündigung nicht, dass es wegen Krankheit ist, sondern dies wurde nur mündlich (und auch nur meinen Kolleginnen) mitgeteilt.

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                            • #15
                              AW: Kündigung wegen Krankheit

                              Hi, wenn es dir die Kolleginnen schriftlich bestätigen würden hättest du was an der Hand.

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