Im Dezember 2008 wurde ich als Marketing Manager in einem 5* Hotel angestellt, bei 169 Monatsstunden.
Im August 2010 bin ich in Mutterschutz gegangen, und nach Elternzeit zum 1.2.2012 wiedergekehrt. Es gab einen Änderungsvertrag, über eine Teilzeitanstellung von 24 Stunden pro Woche und dem angepasstem Gehalt, alle anderen Vereinbarungen blieben unberührt.
Nebenher gab es bei meiner Rückkehr mündliche Absprachen mit meinem mir direkt vorgesetzten Direktor, die Arbeitszeit betreffend (Mo-Do, 8-14h), und darüber, dass ich den in Hotels üblichen MOD (Manager on Duty) Dienst nicht machen müsse. (Geht von 18-23h, und am WE von 8-23h, üblicherweise an beiden Tagen, was aber ggf. gesplittet werden könnte)
Im November 2012 gab es einen Direktorenwechsel, mir wurde im ersten Gespräch vom neuen Direktor klar mitgeteilt, dass Manager in Teilzeit eine unglückliche Lösung sind.
Der neue Direktor hat bald über die Abteilungsleiterebene eine weitere Ebene, das 'Executive Team' aufgebaut, und mir den bisherigen Salesdirektor als Director of Sales & Marketing vorgesetzt.
Da diese Person grundsätzlich völlig kontrovers zu mir arbeitet (immer andere Meinung, menchlich ganz andere Einstellung), führte es zu immer mehr Reibungspunkten.
Im Februar 2014 wurde die bisher mir unterstellte Mitarbeiterin (Junior Marketing Manager) zum Online Marketing Manager auf eine Ebene mit mir befördert (was ich befürworte), und meine Assistentin (auch Mutter in Teilzeit) in eine andere Abteilung versetzt. Alle sind direkt dem Director of Sales unterstellt. Seither gibt es in meiner Tätigkeit so gut wie keine Managerverantwortung mehr, ich treffen keine Entscheidungen mehr selbstständig, bin nur noch für 'Offline' zuständig.
Ausserdem muss ich nun auch die MOD Dienste leisten (13 x pro Jahr in der Woche, gegen Stundenausgleich), aber nun soll ich auch 6 Wochenenden im Jahr übernehmen. Da solch ein Wochenend MOD also 30 Stunden dauert, habe ich gefragt, ob ich dafür denn auch 4 freie Tage erhalte.
Die Antwort: Nein, es gibt 2 freie Tage (wie bei allen Vollzeitkräften auch), da man zwar anwesend sein muss, jedoch ja nicht die ganze Zeit über wirklich arbeiten müsse. Ich soll übernachten und darf gerne Mann und Kind mitbringen.
Als Manager müsse man eben etwas on the top legen.
Auf mein Argument hin, dass es für mich essentiell für diesen Job sei, die Wochenenden frei zu haben, und die besprochenen Regelzeiten mit der Kinderbetreuung meiner 3 jährigen Tochter abgestimmt sind, hiess es, wenn ich kein Manager mehr sein möchte, würde ein neuer Vertrag zu Tariflohn aufgesetzt.
In meinem Vertrag steht die Klausel: Bei Vereinbarung von übertariflicher Vergütung des Arbeitnehmers gilt Mehr- Sonn- und Feiertagsarbeit als abgegolten.
Muss ich das so hinnehmen?
Im August 2010 bin ich in Mutterschutz gegangen, und nach Elternzeit zum 1.2.2012 wiedergekehrt. Es gab einen Änderungsvertrag, über eine Teilzeitanstellung von 24 Stunden pro Woche und dem angepasstem Gehalt, alle anderen Vereinbarungen blieben unberührt.
Nebenher gab es bei meiner Rückkehr mündliche Absprachen mit meinem mir direkt vorgesetzten Direktor, die Arbeitszeit betreffend (Mo-Do, 8-14h), und darüber, dass ich den in Hotels üblichen MOD (Manager on Duty) Dienst nicht machen müsse. (Geht von 18-23h, und am WE von 8-23h, üblicherweise an beiden Tagen, was aber ggf. gesplittet werden könnte)
Im November 2012 gab es einen Direktorenwechsel, mir wurde im ersten Gespräch vom neuen Direktor klar mitgeteilt, dass Manager in Teilzeit eine unglückliche Lösung sind.
Der neue Direktor hat bald über die Abteilungsleiterebene eine weitere Ebene, das 'Executive Team' aufgebaut, und mir den bisherigen Salesdirektor als Director of Sales & Marketing vorgesetzt.
Da diese Person grundsätzlich völlig kontrovers zu mir arbeitet (immer andere Meinung, menchlich ganz andere Einstellung), führte es zu immer mehr Reibungspunkten.
Im Februar 2014 wurde die bisher mir unterstellte Mitarbeiterin (Junior Marketing Manager) zum Online Marketing Manager auf eine Ebene mit mir befördert (was ich befürworte), und meine Assistentin (auch Mutter in Teilzeit) in eine andere Abteilung versetzt. Alle sind direkt dem Director of Sales unterstellt. Seither gibt es in meiner Tätigkeit so gut wie keine Managerverantwortung mehr, ich treffen keine Entscheidungen mehr selbstständig, bin nur noch für 'Offline' zuständig.
Ausserdem muss ich nun auch die MOD Dienste leisten (13 x pro Jahr in der Woche, gegen Stundenausgleich), aber nun soll ich auch 6 Wochenenden im Jahr übernehmen. Da solch ein Wochenend MOD also 30 Stunden dauert, habe ich gefragt, ob ich dafür denn auch 4 freie Tage erhalte.
Die Antwort: Nein, es gibt 2 freie Tage (wie bei allen Vollzeitkräften auch), da man zwar anwesend sein muss, jedoch ja nicht die ganze Zeit über wirklich arbeiten müsse. Ich soll übernachten und darf gerne Mann und Kind mitbringen.
Als Manager müsse man eben etwas on the top legen.
Auf mein Argument hin, dass es für mich essentiell für diesen Job sei, die Wochenenden frei zu haben, und die besprochenen Regelzeiten mit der Kinderbetreuung meiner 3 jährigen Tochter abgestimmt sind, hiess es, wenn ich kein Manager mehr sein möchte, würde ein neuer Vertrag zu Tariflohn aufgesetzt.
In meinem Vertrag steht die Klausel: Bei Vereinbarung von übertariflicher Vergütung des Arbeitnehmers gilt Mehr- Sonn- und Feiertagsarbeit als abgegolten.
Muss ich das so hinnehmen?

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