Hallo,
ich war als Niederlassungsleiter mit einem ca. Bruttolohn von 5.000,- € beschäftigt. Nachdem ich meinen AG zur Zahlung von Überstunden verklagt habe (nach erfolglosem, auch schriftlichen Einigungsversuch von mir), habe ich eine fristlose Kündigung wegen angeblichen "Prozessbetrug zu lasten des AG" bekommen. Dieser Grund alleine ist schon lächerlich genug.
Nun habe ich heute von meinem AG ein Angebot in Form einer "Prozessbeschäftigung " bekommen. Allerdings nur als Lagermitarbeiter zu einem Bruttolohn von 52% unter meinem Bisherigen Lohn. Dies begründet der AG so, "dass wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Umstände und des offenbar zerrüttenten Verhältnisses der Parteien eine kaufm. verantwortungsvolle Tätigkeit nicht vorstellbar ist" !!
Ist dies nicht alleine schon Grund genug, dieses Angebot der Prozessbeschäftigung nicht anzunehmen ??
Bisher habe ich auch 2 Vergleiche abgelehnt, in denen hat man mir bisher immer "großzügig" ca. 20% angeboten, von dem was mir def. einfach zusteht.
Ich fühle mich schon wieder von meinem AG ziemlich verar.... Wie so oft vorher auch.
Denn ich würde ja mein Gesicht verlieren, wenn ich als bisheriger Niederlassungsleiter als "einfacher Mitarbeiter" unter meinen bisherigen Kollegen erscheinen würde.
Ist dies so umsetzbar, oder kann er mir nur für den gleichen Lohn wie bisher eine andere "Ersatzstelle" zuweisen ??
Würden mir durch eine Ablehnung Nachteile entstehen ??
Vielen Dank im Voraus.
Es Grüßt
Georg der 2.
ich war als Niederlassungsleiter mit einem ca. Bruttolohn von 5.000,- € beschäftigt. Nachdem ich meinen AG zur Zahlung von Überstunden verklagt habe (nach erfolglosem, auch schriftlichen Einigungsversuch von mir), habe ich eine fristlose Kündigung wegen angeblichen "Prozessbetrug zu lasten des AG" bekommen. Dieser Grund alleine ist schon lächerlich genug.
Nun habe ich heute von meinem AG ein Angebot in Form einer "Prozessbeschäftigung " bekommen. Allerdings nur als Lagermitarbeiter zu einem Bruttolohn von 52% unter meinem Bisherigen Lohn. Dies begründet der AG so, "dass wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Umstände und des offenbar zerrüttenten Verhältnisses der Parteien eine kaufm. verantwortungsvolle Tätigkeit nicht vorstellbar ist" !!
Ist dies nicht alleine schon Grund genug, dieses Angebot der Prozessbeschäftigung nicht anzunehmen ??
Bisher habe ich auch 2 Vergleiche abgelehnt, in denen hat man mir bisher immer "großzügig" ca. 20% angeboten, von dem was mir def. einfach zusteht.
Ich fühle mich schon wieder von meinem AG ziemlich verar.... Wie so oft vorher auch.
Denn ich würde ja mein Gesicht verlieren, wenn ich als bisheriger Niederlassungsleiter als "einfacher Mitarbeiter" unter meinen bisherigen Kollegen erscheinen würde.
Ist dies so umsetzbar, oder kann er mir nur für den gleichen Lohn wie bisher eine andere "Ersatzstelle" zuweisen ??
Würden mir durch eine Ablehnung Nachteile entstehen ??
Vielen Dank im Voraus.
Es Grüßt
Georg der 2.
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