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Prozessbeschäftigung

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  • Prozessbeschäftigung

    Hallo,

    ich war als Niederlassungsleiter mit einem ca. Bruttolohn von 5.000,- € beschäftigt. Nachdem ich meinen AG zur Zahlung von Überstunden verklagt habe (nach erfolglosem, auch schriftlichen Einigungsversuch von mir), habe ich eine fristlose Kündigung wegen angeblichen "Prozessbetrug zu lasten des AG" bekommen. Dieser Grund alleine ist schon lächerlich genug.

    Nun habe ich heute von meinem AG ein Angebot in Form einer "Prozessbeschäftigung " bekommen. Allerdings nur als Lagermitarbeiter zu einem Bruttolohn von 52% unter meinem Bisherigen Lohn. Dies begründet der AG so, "dass wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Umstände und des offenbar zerrüttenten Verhältnisses der Parteien eine kaufm. verantwortungsvolle Tätigkeit nicht vorstellbar ist" !!

    Ist dies nicht alleine schon Grund genug, dieses Angebot der Prozessbeschäftigung nicht anzunehmen ??

    Bisher habe ich auch 2 Vergleiche abgelehnt, in denen hat man mir bisher immer "großzügig" ca. 20% angeboten, von dem was mir def. einfach zusteht.

    Ich fühle mich schon wieder von meinem AG ziemlich verar.... Wie so oft vorher auch.
    Denn ich würde ja mein Gesicht verlieren, wenn ich als bisheriger Niederlassungsleiter als "einfacher Mitarbeiter" unter meinen bisherigen Kollegen erscheinen würde.

    Ist dies so umsetzbar, oder kann er mir nur für den gleichen Lohn wie bisher eine andere "Ersatzstelle" zuweisen ??

    Würden mir durch eine Ablehnung Nachteile entstehen ??

    Vielen Dank im Voraus.

    Es Grüßt
    Georg der 2.

  • #2
    AW: Prozessbeschäftigung

    Zitat von Georg der 2. Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich war als Niederlassungsleiter mit einem ca. Bruttolohn von 5.000,- € beschäftigt. Nachdem ich meinen AG zur Zahlung von Überstunden verklagt habe (nach erfolglosem, auch schriftlichen Einigungsversuch von mir), habe ich eine fristlose Kündigung wegen angeblichen "Prozessbetrug zu lasten des AG" bekommen. Dieser Grund alleine ist schon lächerlich genug.

    Nun habe ich heute von meinem AG ein Angebot in Form einer "Prozessbeschäftigung " bekommen. Allerdings nur als Lagermitarbeiter zu einem Bruttolohn von 52% unter meinem Bisherigen Lohn. Dies begründet der AG so, "dass wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Umstände und des offenbar zerrüttenten Verhältnisses der Parteien eine kaufm. verantwortungsvolle Tätigkeit nicht vorstellbar ist" !!

    Ist dies nicht alleine schon Grund genug, dieses Angebot der Prozessbeschäftigung nicht anzunehmen ??

    Bisher habe ich auch 2 Vergleiche abgelehnt, in denen hat man mir bisher immer "großzügig" ca. 20% angeboten, von dem was mir def. einfach zusteht.

    Ich fühle mich schon wieder von meinem AG ziemlich verar.... Wie so oft vorher auch.
    Denn ich würde ja mein Gesicht verlieren, wenn ich als bisheriger Niederlassungsleiter als "einfacher Mitarbeiter" unter meinen bisherigen Kollegen erscheinen würde.

    Ist dies so umsetzbar, oder kann er mir nur für den gleichen Lohn wie bisher eine andere "Ersatzstelle" zuweisen ??

    Würden mir durch eine Ablehnung Nachteile entstehen ??

    Vielen Dank im Voraus.

    Es Grüßt
    Georg der 2.
    Hallo Georg,
    was genau sagt dein Arbeitsvertrag zum Tätigkeitsbereich denn aus?
    Gruß FS
    In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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    • #3
      AW: Prozessbeschäftigung

      Zitat von Fussballsend Beitrag anzeigen
      Hallo Georg,
      was genau sagt dein Arbeitsvertrag zum Tätigkeitsbereich denn aus?
      Gruß FS
      a) der Mitarbeiter wird als kaufmännischer Mitarbeiter in der Funktion "Niederlassungsleiter für den Standort X unbefristet eingstellt.

      b) Die Arbeitgeberin behält sich vor, dem Mitarbeiter vorübergehend oder dauerhaft anderweitige, gleichwertige, seiner Vorbildung, seiner Kenntnisse und/oder seiner Fähigkeiten entsprechende Aufgabe zu übertragen und ihm einen anderen Arbeitsplatz oder Tätigkeitsort zuzuweisen bzw. zu versetzen. Diese Rechte der Arbeitgeberin werden auch durch eine längere Tätigkeit des Mitarbeiters in ein und demselben Aufgabenbereich oder an ein und demselben Tätigkeitsort nicht beschränkt.

      -> wie erwähnt, ich habe eine fristlose Kündigung erhalten! Darf bzw. muss sich dann der AG an den vorhandenen Arbeitsvertrag halten ??

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      • #4
        AW: Prozessbeschäftigung

        ZITAT: wegen angeblichen "Prozessbetrug zu lasten des AG" bekommen.

        Und warum strebst du nicht weitere Gerichtsverhandlungen an?

        Nimm dir einen Anwalt.

        1) Verleumdung und übler Nachrede
        2) gegen die Fristlose Kündigung

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        • #5
          AW: Prozessbeschäftigung

          Prozessbeschäftigung ist eine heikle Sache. Wenn man die als AN komplett ablehnt, dann besteht durchaus Gefahr die Annahmeverzugslohnansprüc he einzubüssen:
          HENSCHE Arbeitsrecht: Bundesarbeitsgericht beschränkt Annahmeverzugslohn.



          Trotzdem müsste sich diese m.E. wenn irgend möglich am bisherigen Arbeitsvertrag orientieren. Und davon kann bei halbem Gehalt ja nicht mehr die Rede sein. Arbeitsvertraglich ist das also auf keinen Fall gedeckt.

          Hast Du keinen Rechtsbeistand?

          Kommentar


          • #6
            AW: Prozessbeschäftigung

            Ich würde dringend empfeheln einen Anwalt einzuschalten.
            Hier steht der zum einen der vorwurf des Prozessbetruges im Raum was echte Strafrechtliche konsequenzen haben kann, dann hier die Fristlose Kündigung, wobei auffällt das hier der Arbeitgeber sich widerspricht mit dem angebotenen Prozessbeschäftigungsverh ältnis.

            Hier vermute ich mal das der Arbeitgeber dieses schlechte Arbeitsverältnis nur angeboten hat, in der hoffnung der Arbeitnehmer lehnt es ab und er dann evtl. so nicht den Annnahmeverzug sprich vollen Lohn zahlen muss.

            Ob das Prozessbeschäftigungsverh ältnis zumutbar im sinne von §615 Satz 2 wage ich selbst mal zu bezweifeln.
            Dies kann aber nur ein Rechtsbeistand beurteilen.

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            • #7
              AW: Prozessbeschäftigung

              Zitat von filter Beitrag anzeigen
              Prozessbeschäftigung ist eine heikle Sache. Wenn man die als AN komplett ablehnt, dann besteht durchaus Gefahr die Annahmeverzugslohnansprüc he einzubüssen:
              HENSCHE Arbeitsrecht: Bundesarbeitsgericht beschränkt Annahmeverzugslohn.



              Trotzdem müsste sich diese m.E. wenn irgend möglich am bisherigen Arbeitsvertrag orientieren. Und davon kann bei halbem Gehalt ja nicht mehr die Rede sein. Arbeitsvertraglich ist das also auf keinen Fall gedeckt.

              Hast Du keinen Rechtsbeistand?
              Danke für die Info, war schon mal ganz hilfreich.
              Wie gesgt, Rechtsstreit ist bereits beim Arbeitsgericht und wird auch von meinem Anwalt vertreten.
              Eine weitere Meinung schadet aber NIE....

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              • #8
                AW: Prozessbeschäftigung

                Zitat von Quattroman Beitrag anzeigen
                Ich würde dringend empfeheln einen Anwalt einzuschalten.
                Hier steht der zum einen der vorwurf des Prozessbetruges im Raum was echte Strafrechtliche konsequenzen haben kann, dann hier die Fristlose Kündigung, wobei auffällt das hier der Arbeitgeber sich widerspricht mit dem angebotenen Prozessbeschäftigungsverh ältnis.

                Hier vermute ich mal das der Arbeitgeber dieses schlechte Arbeitsverältnis nur angeboten hat, in der hoffnung der Arbeitnehmer lehnt es ab und er dann evtl. so nicht den Annnahmeverzug sprich vollen Lohn zahlen muss.

                Ob das Prozessbeschäftigungsverh ältnis zumutbar im sinne von §615 Satz 2 wage ich selbst mal zu bezweifeln.
                Dies kann aber nur ein Rechtsbeistand beurteilen.
                Wie gesagt, Rechtsstreit ist bereits beim Arbeitsgericht und wird auch von meinem Anwalt vertreten. Danke für die Info.
                Eine weitere Meinung schadet aber NIE....

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                • #9
                  AW: Prozessbeschäftigung

                  Zitat von rodeo Beitrag anzeigen
                  ZITAT: wegen angeblichen "Prozessbetrug zu lasten des AG" bekommen.

                  Und warum strebst du nicht weitere Gerichtsverhandlungen an?

                  Nimm dir einen Anwalt.

                  1) Verleumdung und übler Nachrede
                  2) gegen die Fristlose Kündigung
                  Wie gesagt, Rechtsstreit ist bereits beim Arbeitsgericht und wird auch von meinem Anwalt vertreten. Eine Strafanzeige gegen meinen Chef wegen Verleumdung und bler Nachrede habe ich auch schon gestellt.
                  Eine weitere Meinung schadet aber NIE....

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                  • #10
                    AW: Prozessbeschäftigung

                    Zitat von Georg der 2. Beitrag anzeigen
                    a) der Mitarbeiter wird als kaufmännischer Mitarbeiter in der Funktion "Niederlassungsleiter für den Standort X unbefristet eingstellt.

                    b) Die Arbeitgeberin behält sich vor, dem Mitarbeiter vorübergehend oder dauerhaft anderweitige, gleichwertige, seiner Vorbildung, seiner Kenntnisse und/oder seiner Fähigkeiten entsprechende Aufgabe zu übertragen und ihm einen anderen Arbeitsplatz oder Tätigkeitsort zuzuweisen bzw. zu versetzen. Diese Rechte der Arbeitgeberin werden auch durch eine längere Tätigkeit des Mitarbeiters in ein und demselben Aufgabenbereich oder an ein und demselben Tätigkeitsort nicht beschränkt.

                    -> wie erwähnt, ich habe eine fristlose Kündigung erhalten! Darf bzw. muss sich dann der AG an den vorhandenen Arbeitsvertrag halten ??
                    eine außerordentliche KÜ (fristlose) ist nur unter den Voraussetzungen des § 626 BGB zulässig und wirksam.
                    Gruß FS
                    In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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                    • #11
                      AW: Prozessbeschäftigung

                      Zitat von Georg der 2. Beitrag anzeigen
                      Danke für die Info, war schon mal ganz hilfreich.
                      Wie gesgt, Rechtsstreit ist bereits beim Arbeitsgericht und wird auch von meinem Anwalt vertreten.
                      Eine weitere Meinung schadet aber NIE....
                      Das NIE würde ich mal anzweifeln - wenn man dem Anwalt das x.te mal schreibt im Internet hätte jemand gesagt dies und jenes wäre ganz anders, und er soll dazu mal Stellung nehmen, könnte es sein dass er das Mandat niederlegt. Irgendwann wird dann der Zeitaufwand zu groß. Das ist wie beim Arzt, dessen Patient mit 20 ausgedruckten wikipedia-Artikeln kommt.

                      E.D.

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Prozessbeschäftigung

                        Zitat von E.D. Beitrag anzeigen
                        Das NIE würde ich mal anzweifeln - wenn man dem Anwalt das x.te mal schreibt im Internet hätte jemand gesagt dies und jenes wäre ganz anders, und er soll dazu mal Stellung nehmen, könnte es sein dass er das Mandat niederlegt. Irgendwann wird dann der Zeitaufwand zu groß. Das ist wie beim Arzt, dessen Patient mit 20 ausgedruckten wikipedia-Artikeln kommt.

                        E.D.
                        Das mag sein. Allerdings ist für mich der Fall inzw. so verzwickt, dass ich hier eben teilw. keine Ahnung habe, wie ich reagieren soll !! Jedoch habe ich einen sehr sehr guten Anwalt, mit dem ich auch durchaus offen diskutieren kann. Und allwissend ist wohl niemand. Und Prozessbeschäftigung ist nicht alltäglich und auch sehr kompliziert - und letztendlich geht es für mich um viel Geld.
                        Sorry für die Umstände.

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Prozessbeschäftigung

                          Zitat von Fussballsend Beitrag anzeigen
                          eine außerordentliche KÜ (fristlose) ist nur unter den Voraussetzungen des § 626 BGB zulässig und wirksam.
                          Gruß FS
                          Danke für den Hi nweis. Eine Kündigungsschutzklage läuft schon. Allerdings hat der Areitgeber schon die Zweiwochenfrist nicht eingehalten. Nachdem aber vom Arbeitsgericht die Terminierung in den Oktober gelegt wurde, hat er mir nun ein Angebot zur Prozessbeschäftigung gemacht - leider zu seltsamen Bedingungen.

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Prozessbeschäftigung

                            Zitat von Georg der 2. Beitrag anzeigen
                            Das mag sein. Allerdings ist für mich der Fall inzw. so verzwickt, dass ich hier eben teilw. keine Ahnung habe, wie ich reagieren soll !! Jedoch habe ich einen sehr sehr guten Anwalt, mit dem ich auch durchaus offen diskutieren kann. Und allwissend ist wohl niemand. Und Prozessbeschäftigung ist nicht alltäglich und auch sehr kompliziert - und letztendlich geht es für mich um viel Geld.
                            Sorry für die Umstände.
                            Klar ist niemand allwissend. Aber der RA kennt den Fall, in einem Forum kennt niemand die Einzelheiten, und der Fragesteller selbst weiß oft nicht, dass etwas wichtig ist. Sogar bei telefonischen Beratungen (wo man schon mal viel besser nachfragen kann als per Mail/Forum) stelle ich immer wieder fest, dass wichtige Einzelheiten nicht erwähnt werden, die sieht man erst wenn man die schriftlichen Unterlagen vor sich hat.

                            Wenn dann noch Rechtsfragen offen sind, ist ein Anwalt aufgrund seines Studiums schon in der Lage, die Antworten zu finden - der hat da andere Möglichkeiten als nur google und Foren.

                            Wenn der Arbeitgeber nun aktuell eine Prozessbeschäftigung angeboten hat (ich habe nicht alle Texte im thread gelesen), muss man als Mandant das sofort dem RA mitteilen sofern es nicht ohnehin über diesen ging und fragen, wie man sich verhalten soll. Es kann auch sein, dass der RA entscheidet dieses Angebot lieber selbst zu beantworten. Wenn man zu voreilig selbst Stellungnahmen abgibt, kann das auch für das Verfahren insgesamt schädlich sein.

                            E.D.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Prozessbeschäftigung

                              Wenn der Arbeitgeber nun aktuell eine Prozessbeschäftigung angeboten hat (ich habe nicht alle Texte im thread gelesen), muss man als Mandant das sofort dem RA mitteilen sofern es nicht ohnehin über diesen ging und fragen, wie man sich verhalten soll.
                              Sehr richtig, dieser Hinweis!


                              Wenn dann noch Rechtsfragen offen sind, ist ein Anwalt aufgrund seines Studiums schon in der Lage, die Antworten zu finden - der hat da andere Möglichkeiten als nur google und Foren.
                              Wenn es in der Praxis mal so wäre. Klar hast Du einerseits recht: wer einen Profi engagiert, sollte voll und ganz diesem vertrauen. Anderseits ist das für Anwälte Tagesgeschäft und die Klienten sind letztlich eine Nummer, der Rechtsstreit Kündigungsschutzklage bringt XXXX Euro nach vorgeschriebener Rechtsanwaltsvergütung ein und das wars. Auch wenn der RA ungern verliert, am Ende ist das Honorar sicher.

                              Viele Anwälte haben gar nicht die Zeit (oder Lust) umfangreiche Recherchen zu betreiben. Da wird dann nach Schema F abgearbeitet. Wenn der Einzelfall ein wenig komplizierter ist, dann kann das auch schnell gegen den Baum gehen.

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