Hallo,
Person A beantragt jetzt ALG2.
Person A hat eine geringfügige Nebentätigkeit mit Einkünfte 100 bis über 200 Euro monatlich.
Person A fährt zur Betriebsstätte seiner Tätigkeit 60 km und 60 km dann auch zurück.
A hat Betriebsausgaben vor allem als Fahrtkosten.
1. Ist für ALG2 nur Einnahmen von A wichtig oder könnte A Einnahmenüberschuss (Einnahmen - Ausgaben) vorlegen? Werden die Betriebsausgaben berücksichtigt als km-Pauschale 0.3 Euro pro km?
2. Oder gibt es bei ALG2 nur pauschale Berücksichtigung von Betriebsausgaben als Prozent zum Betriebseinnahmen?
3. A hat laufende
a) Privat-Haftpflichtversicherung;
b) Rechtschutzversicherung Privat- und Arbeitsrecht;
c) KFZ-Haftpflichtversicherung und Kasko
d) ADAC-Klub-Mitgliedschaft (Pannenhilfe) + Rechtsschutzversicherung Verkehrsrecht.
Was davon könnte A von seiner geringfügigen Tätigkeit als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) abschreiben, damit bei ALG2 für A was über 100 Euro Freibetrag was übrig bliebe?
Person A beantragt jetzt ALG2.
Person A hat eine geringfügige Nebentätigkeit mit Einkünfte 100 bis über 200 Euro monatlich.
Person A fährt zur Betriebsstätte seiner Tätigkeit 60 km und 60 km dann auch zurück.
A hat Betriebsausgaben vor allem als Fahrtkosten.
1. Ist für ALG2 nur Einnahmen von A wichtig oder könnte A Einnahmenüberschuss (Einnahmen - Ausgaben) vorlegen? Werden die Betriebsausgaben berücksichtigt als km-Pauschale 0.3 Euro pro km?
2. Oder gibt es bei ALG2 nur pauschale Berücksichtigung von Betriebsausgaben als Prozent zum Betriebseinnahmen?
3. A hat laufende
a) Privat-Haftpflichtversicherung;
b) Rechtschutzversicherung Privat- und Arbeitsrecht;
c) KFZ-Haftpflichtversicherung und Kasko
d) ADAC-Klub-Mitgliedschaft (Pannenhilfe) + Rechtsschutzversicherung Verkehrsrecht.
Was davon könnte A von seiner geringfügigen Tätigkeit als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) abschreiben, damit bei ALG2 für A was über 100 Euro Freibetrag was übrig bliebe?
Kommentar