Hallo allerseits,
Ich habe vor kurzem ein Vertragsangebot zum 01.09. erhalten und will daher meine bisherige Anstellung zum 31.08. kündigen. Da ich schon zwei Jahre im Unternehmen angestellt bin und die Kündigung zum 31.08. greift, würde mich interessieren, ob ich jetzt nach §5 BuRlG meinen vollen Jahresurlaub vor Austritt aus dem Job wahrnehmen kann. Ich habe schon einiges an Urlaub verbraucht und auch für August bereits genehmigten Urlaub. Kann ich mir trotz vorzeitigem Ausscheiden jetzt die restlichen Tage auch noch nehmen?
Falls dies möglich ist, wie sieht der Urlaubsanspruch daraufhin im neuen Job aus? Hat man dort erneut Urlaubsanspruch gemäß der Dauer der Beschäftigung im Unternehmen, also pro Monat 1/12 des Jahresurlaubs (für die Weihnachtszeit sehr praktisch)? Oder steht mir im neuen Unternehmen kein Urlaub mehr zu, weil ich den Jahresurlaub im alten Unternehmen komplett aufgebraucht hätte?
Ich freue mich schon sehr auf eure Antworten und bedanke mich schon einmal vielmals.
Lg
Ich habe vor kurzem ein Vertragsangebot zum 01.09. erhalten und will daher meine bisherige Anstellung zum 31.08. kündigen. Da ich schon zwei Jahre im Unternehmen angestellt bin und die Kündigung zum 31.08. greift, würde mich interessieren, ob ich jetzt nach §5 BuRlG meinen vollen Jahresurlaub vor Austritt aus dem Job wahrnehmen kann. Ich habe schon einiges an Urlaub verbraucht und auch für August bereits genehmigten Urlaub. Kann ich mir trotz vorzeitigem Ausscheiden jetzt die restlichen Tage auch noch nehmen?
Falls dies möglich ist, wie sieht der Urlaubsanspruch daraufhin im neuen Job aus? Hat man dort erneut Urlaubsanspruch gemäß der Dauer der Beschäftigung im Unternehmen, also pro Monat 1/12 des Jahresurlaubs (für die Weihnachtszeit sehr praktisch)? Oder steht mir im neuen Unternehmen kein Urlaub mehr zu, weil ich den Jahresurlaub im alten Unternehmen komplett aufgebraucht hätte?
Ich freue mich schon sehr auf eure Antworten und bedanke mich schon einmal vielmals.
Lg
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