Hallo,
lt. meinem Arbeitsvertrag werden Arbeitszeit und Gratifikation in der "aktuellen Betriebsvereinbarung" geregelt. So bin ich mit 40 Std. Wochenarbeitszeit und einem 13. Monatsgehalt als Weihnachtsgeld eingestiegen. Aktuell werden 42 Std. gearbeitet und es wird kein Weihnachtsgeld mehr gezahlt.
Jetzt stehen Betriebsratswahlen an und es sieht danach aus, als kommt kein BR mehr zustande.
Der Arbeitgeber plant in diesem Fall die Betriebsvereinbarung zu kündigen.
Was gilt, wenn es keine aktuelle Betriebsvereinbarung mehr gibt, auf die sich der Arbeitsvertrag ja bezieht?
Gilt die zuletzt gültige, die zum Vertragsabschluss gültige oder kann der AG Wochenarbeitszeit etc. dann willkürlich festlegen?
lt. meinem Arbeitsvertrag werden Arbeitszeit und Gratifikation in der "aktuellen Betriebsvereinbarung" geregelt. So bin ich mit 40 Std. Wochenarbeitszeit und einem 13. Monatsgehalt als Weihnachtsgeld eingestiegen. Aktuell werden 42 Std. gearbeitet und es wird kein Weihnachtsgeld mehr gezahlt.
Jetzt stehen Betriebsratswahlen an und es sieht danach aus, als kommt kein BR mehr zustande.
Der Arbeitgeber plant in diesem Fall die Betriebsvereinbarung zu kündigen.
Was gilt, wenn es keine aktuelle Betriebsvereinbarung mehr gibt, auf die sich der Arbeitsvertrag ja bezieht?
Gilt die zuletzt gültige, die zum Vertragsabschluss gültige oder kann der AG Wochenarbeitszeit etc. dann willkürlich festlegen?
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