Muss in einem Arbeitszeugnis stehen, dass ich "geringfügig beschäftigt" war?
In meinem Zeugnis steht im Einleitungssatz: Ich (Name..) war von/bis bei Organisation XY 8 Stunden wöchentlich im Bereich XY geringfügig beschäftigt.
Ich habe den Arbeitgeber schon gebeten, das "geringfügig" zu streichen, bekam aber keine Antwort auf diese Bitte.
Ich würde es gerne rauslassen, da künftige Arbeitgeber nicht wissen sollen, wie viel ich in meinem Nebenjob verdient habe, um bessere Chancen bei Gehaltsverhandlungen zu haben. Kann ich das von meinem alten Arbeitgeber verlangen, da die Aussage auch gleichzeitig Hinweis auf mein Gehalt liefert, oder muss diese Info in einem Zeugnis stehen?
Da ich im Internet keine Antworten dazu gefunden habe
freue ich mich über Hinweise.
In meinem Zeugnis steht im Einleitungssatz: Ich (Name..) war von/bis bei Organisation XY 8 Stunden wöchentlich im Bereich XY geringfügig beschäftigt.
Ich habe den Arbeitgeber schon gebeten, das "geringfügig" zu streichen, bekam aber keine Antwort auf diese Bitte.
Ich würde es gerne rauslassen, da künftige Arbeitgeber nicht wissen sollen, wie viel ich in meinem Nebenjob verdient habe, um bessere Chancen bei Gehaltsverhandlungen zu haben. Kann ich das von meinem alten Arbeitgeber verlangen, da die Aussage auch gleichzeitig Hinweis auf mein Gehalt liefert, oder muss diese Info in einem Zeugnis stehen?
Da ich im Internet keine Antworten dazu gefunden habe

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