Hallo,
ich habe meinen Arbeitsvertrag gekündigt, nachdem mich mein Arbeitgeber mit der Wahl konfrontierte, entweder selbst fristgerecht zu kündigen oder von ihm fristgerecht gekündigt zu werden. Mir war es wichtig, das Ende im Zeugnis als meine Initiative darstellen zu können, obwohl ich faktisch gekündigt wurde.
Deshalb die erste Frage: Wenn im Zeugnis "auf eigenen Wunsch" steht, kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht zur wahrheitgemäßen Auskunft nach, oder? Formell bleibt es ja bei meiner Kündigung.
Nun hat es leider nicht so schnell mit einer Folgeanstellung geklappt und ich beantrage Arbeitslosengeld. Ich überlege nun, meinen Arbeitgeber zu bitten, den Hergang der Dinge beim Arbeitsamt zu bestätigen.
Hier schließt meine zweite Frage an: Kann mir oder meinem Arbeitgeber rechtlich irgendein Nachteil daraus erwachsen, dass sich das Arbeitszeugnis und die Angaben beim Arbeitsamt widersprechen? Das tun sie gewissermaßen, weil man kaum schreiben kann, dass jemand auf eigenen Wunsch geht, wenn er zwar formell gekündigt hat, aber eigentlich kaum eine Wahl hatte.
Für euren Rat und jeden Hinweis auf einschlägige Fälle und Rechtsvorschriften wäre ich dankbar!
ich habe meinen Arbeitsvertrag gekündigt, nachdem mich mein Arbeitgeber mit der Wahl konfrontierte, entweder selbst fristgerecht zu kündigen oder von ihm fristgerecht gekündigt zu werden. Mir war es wichtig, das Ende im Zeugnis als meine Initiative darstellen zu können, obwohl ich faktisch gekündigt wurde.
Deshalb die erste Frage: Wenn im Zeugnis "auf eigenen Wunsch" steht, kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht zur wahrheitgemäßen Auskunft nach, oder? Formell bleibt es ja bei meiner Kündigung.
Nun hat es leider nicht so schnell mit einer Folgeanstellung geklappt und ich beantrage Arbeitslosengeld. Ich überlege nun, meinen Arbeitgeber zu bitten, den Hergang der Dinge beim Arbeitsamt zu bestätigen.
Hier schließt meine zweite Frage an: Kann mir oder meinem Arbeitgeber rechtlich irgendein Nachteil daraus erwachsen, dass sich das Arbeitszeugnis und die Angaben beim Arbeitsamt widersprechen? Das tun sie gewissermaßen, weil man kaum schreiben kann, dass jemand auf eigenen Wunsch geht, wenn er zwar formell gekündigt hat, aber eigentlich kaum eine Wahl hatte.
Für euren Rat und jeden Hinweis auf einschlägige Fälle und Rechtsvorschriften wäre ich dankbar!
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