Hallo,
ich hatte von meinem ehem. Arbeitgeber vor etlichen Jahren eine Vorschuss für Reisekosten über X-Euro erhalten ( ständige Außendienst Tätigkeit).
Nach meinem Ausscheiden wurde dies bei der letzten Monatsabrechnung nicht berücksichtigt.
Jetzt 5 Monate nach dem Ausscheiden fordert der Arbeitgeber das Geld zurück.
Im Arbeitsvertrag gibt es eine Klausel "Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht spätestens 3 Monate nach dem Ausscheiden geltend gemacht werden verwirken."
Muss ich das noch zurück zahlen? Oder ist hier bereits die Verjährung eingetreten.
ich hatte von meinem ehem. Arbeitgeber vor etlichen Jahren eine Vorschuss für Reisekosten über X-Euro erhalten ( ständige Außendienst Tätigkeit).
Nach meinem Ausscheiden wurde dies bei der letzten Monatsabrechnung nicht berücksichtigt.
Jetzt 5 Monate nach dem Ausscheiden fordert der Arbeitgeber das Geld zurück.
Im Arbeitsvertrag gibt es eine Klausel "Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht spätestens 3 Monate nach dem Ausscheiden geltend gemacht werden verwirken."
Muss ich das noch zurück zahlen? Oder ist hier bereits die Verjährung eingetreten.
Kommentar