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  • wiedereinstellung

    Hallo
    Mein arbeitgeber für mich gekündigt
    papier 1 um mitte januar - mit eine wiedereinstellung möglichkeit anfang marz.
    das war nicht erfolgreich wegen saisonliche gründe.
    beim papier 2. steht nachste date anfang april, und papier 3 steht momentan april mitte....
    Kann ich eine andere arbeitsplatz nehmen jetzt,wenn das ware arbeitsbeginn 1.5?
    Bekomme ich etwas strafe von Arbeitsamt?
    Vielen Dank

  • #2
    AW: wiedereinstellung

    du hättest möglich, im falle dieser zu tun. das ginge natürlich, nach regel besser oft. Dazu 1.5.
    Hast Du schon? Ansonste prüf mal, wenn das da ist, ob hier.

    Kommentar


    • #3
      AW: wiedereinstellung

      Hallo,

      da du Arbeitslos derzeit bist kannst du jederzeit einen neuen Job Antreten.

      Die Hinhaltetaktik deines alten Arbeitgebers ist für dich nicht bindend.

      Wenn du was findest, dann nehme den neuen job.

      Gruß
      Meistermacher

      Kommentar


      • #4
        AW: wiedereinstellung

        Zitat von Matrose Beitrag anzeigen
        du hättest möglich, im falle dieser zu tun. das ginge natürlich, nach regel besser oft. Dazu 1.5.
        Hast Du schon? Ansonste prüf mal, wenn das da ist, ob hier.
        Ein fieser Drecksack er ist, der junge Jedi-Ritter.
        mfg, Aktivist

        Ich gebe keine Rechtsberatung, sondern äußere nur meine Meinung.

        Franz Beckenbauer:
        "Ja, gut. Es gibt nur eine Möglichkeit: Sieg, Unentschieden oder Niederlage."

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