Hallo.
Ich habe einen Vorstellungsgespräch in Nürnberg wahrgenommen und fuhr dafür von Berlin aus mit dem ICE (Kosten - 173 Euro). Die Fahrt dauerte jeweils 6 Stunden, also insgesamt 12 Stunden, und die Wahl fiel auf den ICE, um Übernachtungskosten zu vermeiden, die ansonsten angefallen wären, wenn ich mit dem RE gefahren wäre.
Nun wollte ich die Fahrtkosten erstattet haben, aber die Firma weigerte sich, mit der Begründung, dass sich nur im Falle einer Einstellung die Kosten erstatten liesen, zu der es ja noch nicht gekommen sei. Ich sollte die Kosten von der Steuer absetzen lassen. Ich bin aber Student und habe kein steuerrelevantes Einkommen. Außerdem arbeite ich als Werkstudent und bin nicht beim AA gemeldet, so dass ich dort keinen Antrag auf eine (Teil-)Erstattung stellen könnte. In der Einladung stand:
"Die Reisekosten erstatten wir nach erfolgter Einstellung."
Für mich hat dieser Satz nur die Bedeutung, dass die Kosten nach der Einstellung erstattet werden, und nicht davor. Ich kann da nicht herauslesen, dass die Kosten nicht erstattet werden, wenn es zur keiner Einstellung kommt. Außerdem habe ich den Satz so verstanden, dass ich angenommen werde, und deshalb mich auf den Weg machen sollte.
Fage: es muss doch explizit erwähnt werden, dass die Kosten nicht erstattet werden? Oder es muss sinngemäß etwas anderes vereinbart werden. Richtig?
Also kann der AG es nicht davon abhängig machen, ob man eingestellt wird oder nicht. Darauf hinzuweisen, dass die Kosten nach der Einstellung erstattet werden, schließt ja nicht aus, dass im Falle einer Ablehnung die Kosten sofort übernommen werden. Ausdrücklichen Ausschluss sehe ich in der Definition der Firma nicht
Ich habe einen Vorstellungsgespräch in Nürnberg wahrgenommen und fuhr dafür von Berlin aus mit dem ICE (Kosten - 173 Euro). Die Fahrt dauerte jeweils 6 Stunden, also insgesamt 12 Stunden, und die Wahl fiel auf den ICE, um Übernachtungskosten zu vermeiden, die ansonsten angefallen wären, wenn ich mit dem RE gefahren wäre.
Nun wollte ich die Fahrtkosten erstattet haben, aber die Firma weigerte sich, mit der Begründung, dass sich nur im Falle einer Einstellung die Kosten erstatten liesen, zu der es ja noch nicht gekommen sei. Ich sollte die Kosten von der Steuer absetzen lassen. Ich bin aber Student und habe kein steuerrelevantes Einkommen. Außerdem arbeite ich als Werkstudent und bin nicht beim AA gemeldet, so dass ich dort keinen Antrag auf eine (Teil-)Erstattung stellen könnte. In der Einladung stand:
"Die Reisekosten erstatten wir nach erfolgter Einstellung."
Für mich hat dieser Satz nur die Bedeutung, dass die Kosten nach der Einstellung erstattet werden, und nicht davor. Ich kann da nicht herauslesen, dass die Kosten nicht erstattet werden, wenn es zur keiner Einstellung kommt. Außerdem habe ich den Satz so verstanden, dass ich angenommen werde, und deshalb mich auf den Weg machen sollte.
Fage: es muss doch explizit erwähnt werden, dass die Kosten nicht erstattet werden? Oder es muss sinngemäß etwas anderes vereinbart werden. Richtig?
- Die durch die Beauftragung (=Bestellung des AN) entstehenden Kosten sind zu erstatten, und zwar unabhängig davon, wie das Gespräch ausgeht (BAG, Urteil vom 29.06.1988, Az: 5 AZR 433/87)
- Der AG muss darauf hinweisen, dass er die dem Bewerber entstehenden Kosten für das Vorstellungsgespräch nicht übernimmt (ArbG Kempten, Urteil vom 12.04.1994, Az: 4 Ca 720/94
Also kann der AG es nicht davon abhängig machen, ob man eingestellt wird oder nicht. Darauf hinzuweisen, dass die Kosten nach der Einstellung erstattet werden, schließt ja nicht aus, dass im Falle einer Ablehnung die Kosten sofort übernommen werden. Ausdrücklichen Ausschluss sehe ich in der Definition der Firma nicht
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