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Wer erstattet die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

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  • Wer erstattet die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

    Hallo.

    Ich habe einen Vorstellungsgespräch in Nürnberg wahrgenommen und fuhr dafür von Berlin aus mit dem ICE (Kosten - 173 Euro). Die Fahrt dauerte jeweils 6 Stunden, also insgesamt 12 Stunden, und die Wahl fiel auf den ICE, um Übernachtungskosten zu vermeiden, die ansonsten angefallen wären, wenn ich mit dem RE gefahren wäre.

    Nun wollte ich die Fahrtkosten erstattet haben, aber die Firma weigerte sich, mit der Begründung, dass sich nur im Falle einer Einstellung die Kosten erstatten liesen, zu der es ja noch nicht gekommen sei. Ich sollte die Kosten von der Steuer absetzen lassen. Ich bin aber Student und habe kein steuerrelevantes Einkommen. Außerdem arbeite ich als Werkstudent und bin nicht beim AA gemeldet, so dass ich dort keinen Antrag auf eine (Teil-)Erstattung stellen könnte. In der Einladung stand:

    "Die Reisekosten erstatten wir nach erfolgter Einstellung."

    Für mich hat dieser Satz nur die Bedeutung, dass die Kosten nach der Einstellung erstattet werden, und nicht davor. Ich kann da nicht herauslesen, dass die Kosten nicht erstattet werden, wenn es zur keiner Einstellung kommt. Außerdem habe ich den Satz so verstanden, dass ich angenommen werde, und deshalb mich auf den Weg machen sollte.

    Fage: es muss doch explizit erwähnt werden, dass die Kosten nicht erstattet werden? Oder es muss sinngemäß etwas anderes vereinbart werden. Richtig?

    1. Die durch die Beauftragung (=Bestellung des AN) entstehenden Kosten sind zu erstatten, und zwar unabhängig davon, wie das Gespräch ausgeht (BAG, Urteil vom 29.06.1988, Az: 5 AZR 433/87)
    2. Der AG muss darauf hinweisen, dass er die dem Bewerber entstehenden Kosten für das Vorstellungsgespräch nicht übernimmt (ArbG Kempten, Urteil vom 12.04.1994, Az: 4 Ca 720/94

    Also kann der AG es nicht davon abhängig machen, ob man eingestellt wird oder nicht. Darauf hinzuweisen, dass die Kosten nach der Einstellung erstattet werden, schließt ja nicht aus, dass im Falle einer Ablehnung die Kosten sofort übernommen werden. Ausdrücklichen Ausschluss sehe ich in der Definition der Firma nicht
    Zuletzt geändert von iKostik; 21.03.2014, 21:22.

  • #2
    AW: Wer erstattet die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

    Zitat von iKostik Beitrag anzeigen
    ... Ausdrücklichen Ausschluss sehe ich in der Definition der Firma nicht
    Hallo,

    das hast du ja schon richtig gut ausgearbeitet. Da widerspreche ich dir nicht.

    Jetzt musst du das nur noch deinem potentiellen (Nicht-mehr-)Arbeitgeber erklären. Entweder sieht er das dann genauso und zahlt - oder du musst das Geld einklagen.

    Gruß,
    werner
    Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
    Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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    • #3
      AW: Wer erstattet die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

      Zitat von iKostik Beitrag anzeigen
      "Die Reisekosten erstatten wir nach erfolgter Einstellung."

      Für mich hat dieser Satz nur die Bedeutung, dass die Kosten nach der Einstellung erstattet werden, und nicht davor. Ich kann da nicht herauslesen, dass die Kosten nicht erstattet werden, wenn es zur keiner Einstellung kommt.
      Ich will's mal so sagen: deine Textinterpretation ist sehr weit weg vom Wortlaut.

      E.D.

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      • #4
        AW: Wer erstattet die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

        Ich denke mal, der AG wird es auf eine Klage deinerseits ankommen lassen. Der Erfolg einer Klage ist angesichts der Umstände relativ unsicher. Ob man es dennoch wegen 173 € wagen möchte, bleibt jedem selbst überlassen.

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        • #5
          AW: Wer erstattet die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

          Zitat von E.D. Beitrag anzeigen
          Ich will's mal so sagen: deine Textinterpretation ist sehr weit weg vom Wortlaut.

          E.D.
          Meiner Annahme liegen mehreren Fakten zugrunde.

          Zum einen wurden im Vorfeld des Vorstellungsgespräches mehrere Telefonate und ein Erstinterview geführt, so dass ich sehr wohl in der Annahme sein könnte, dass ich auf diese Stelle passe, und es deshalb zu einer Anstellung kommt, worauf hin dann Kosten übernommen werden.

          Zum anderen arbeite ich selbst in der Personalabteilung und bin für die Bewerbungen unserer Kandidaten zuständig. Wir laden generell nur die Kandidaten ein, die unseren Anforderungen in vollem Umfang entsprechen. Daraus resultierend, war meine Annahme, dass es zur Anstellung kommt plausibel. Erst im Gespräch habe ich erfahren, dass weitere 29 Kandidaten auf diese Stelle eingeladen wurden.

          Des Weiteren war meine Annahme, dass die Kosten übernommen werden dadurch begründet, dass weder auf der Webseite des AG, noch auf den AG Bewertungsportalen Informationen vorlagen, dass keine Kosten übernommen werden. Erst in dem Ablehnungsschreiben habe ich gelesen, dass dies "eine übliche Vorgehensweise im Unternehmen" darstellt.

          Wenn sie so üblich ist, warum ist sie nirgends zu lesen?

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          • #6
            AW: Wer erstattet die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

            Ich teile Deine grundsätzliche Sicht der Dinge. Aus dem Satz "Die Reisekosten erstatten wir nach erfolgter Einstellung." lässt sich für mich nicht erkennen, das andernfalls der Bewerber seine Kosten selber tragen muss.

            Erst in dem Ablehnungsschreiben habe ich gelesen, dass dies "eine übliche Vorgehensweise im Unternehmen" darstellt.
            Wenn die Übernahme erst hinterher abgelehnt wird, dann ist das eindeutig zu spät.


            @all

            Wenn man den Klage wollte. Wo müsste man diese vorbringen? Ginge das auch beim Arbeitsgericht des Wohnortes?

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            • #7
              AW: Wer erstattet die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

              Zitat von filter Beitrag anzeigen
              @all
              Wenn man den Klage wollte. Wo müsste man diese vorbringen? Ginge das auch beim Arbeitsgericht des Wohnortes?
              Ergänzung zur Frage:

              Gerichtsstand wäre wohl Nürnberg.

              Zuvor könnte ich ja schriftlich abmahnen, daraufhin dann den Mahnbescheid, daraufhin dann den Vollstreckungsbescheid, daraufhin dann die Klage. Richtig?

              Evtl. einen Mediator hinzuziehen?

              Kommentar


              • #8
                AW: Wer erstattet die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

                Zitat von iKostik Beitrag anzeigen
                so dass ich sehr wohl in der Annahme sein könnte, dass ich auf diese Stelle passe, und es deshalb zu einer Anstellung kommt, worauf hin dann Kosten übernommen werden.
                Na damit zeigst Du doch eindeutig, dass Du eben doch davon ausgegangen bist, dass Fahrtkosten nur gezahlt werden, wenn es zur Einstellung kommt.

                Zitat von iKostik Beitrag anzeigen
                Wir laden generell nur die Kandidaten ein, die unseren Anforderungen in vollem Umfang entsprechen.
                Und alle eingeladenen Kandidaten werden ausnahmslos eingestellt? Naja, wer's glaubt wird selig....

                Zitat von iKostik Beitrag anzeigen
                Ich habe einen Vorstellungsgespräch in Nürnberg wahrgenommen
                ... ich vermute, in der Einladung wurde das Gespräch ebenfalls als "Vorstellungsgespräch " betitelt und nicht als "Termin zwecks Vertragsunterschrift".

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                • #9
                  AW: Wer erstattet die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

                  Zitat von Matrose Beitrag anzeigen
                  Und alle eingeladenen Kandidaten werden ausnahmslos eingestellt? Naja, wer's glaubt wird selig....
                  Das hat jetzt mit der Sache nichts zu tun, aber das ist eine Frage der Einstellung zur Arbeit. Alle HR Fragen lassen sich im Vorfeld am Telefon klären. Ich bin seit Jahren im Recruitment Bereich tätig, daher kenne ich mich mit Vorstellungsgesprächen so weit aus, dass alleine schon aus moralischer Sicht, ich niemanden einladen würde, der nur eventuell passen könnte. Aus dem Umkehrschluss Deiner Frage: wir laden niemanden ein, den wir nicht einstellen werden. Die Rede ist natürlich von Kandidaten, die von außerhalb kommen

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                  • #10
                    AW: Wer erstattet die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

                    Gerichtsstand wäre wohl Nürnberg.

                    Zuvor könnte ich ja schriftlich abmahnen, daraufhin dann den Mahnbescheid, daraufhin dann den Vollstreckungsbescheid, daraufhin dann die Klage. Richtig?
                    Nicht ganz.
                    Erst kommt der Mahnbescheid.
                    Bei Widerspruch des Adressaten -> Gerichtsverfahren
                    Kein Widerspruch-> Vollstreckungsbescheid

                    Hier wirst du wohl mit einem Widerspruch des Gegners rechnen können. Denn er ist unabhängig von der Rechtslage erstmal in einer relativ günstigen Position.

                    Der Gerichtsstand wäre wohl in der Tat Nürnberg.
                    D.h., kommt es zu einer Verhandlung müsstest du nochmals nach Nürnberg reisen. Dir entstünden erneut Fahrtkosten, die du nur im Fall eines für dich günstigen Urteils vom Gegner ersetzt verlangen könntest. Einen Vergleich, der auch die (erneuten) Reisekosten vollständig abdeckt, wird der Gegner wohl kaum schließen.

                    Einen Anwalt vor Ort zu beauftragen macht für dich, sofern du keine Rechtsschutzversicherung hast, aus witschaftlicher Sicht keinen Sinn, denn selbst bei einem Obsiegen, würdest du dessen Honorar nicht vom Gegner erstattet bekommen.


                    Ich würde es zumindest mal mit einem Mahnbescheid versuchen. Falls widersprochen wird, kannst du dir immer noch überlegen, ob ein weiteres gerichtliches Vorgehen sinnvoll erscheint.

                    Gruß
                    AZ


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                    • #11
                      AW: Wer erstattet die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

                      Zitat von Arbeits-Zorro Beitrag anzeigen
                      Einen Anwalt vor Ort zu beauftragen macht für dich, sofern du keine Rechtsschutzversicherung hast, aus witschaftlicher Sicht keinen Sinn, denn selbst bei einem Obsiegen, würdest du dessen Honorar nicht vom Gegner erstattet bekommen.
                      Eine RSV habe ich, allerdings nicht im AR Bereich.

                      Alternative: sich selbst zu vertreten? Einen Anspruch aus §§ 670, 662 BGB geltend zu machen, wäre wohl mit einer gründlichen Vorbereitung machbar. Oder?

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                      • #12
                        AW: Wer erstattet die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

                        Alternative: sich selbst zu vertreten? Einen Anspruch aus §§ 670, 662 BGB geltend zu machen, wäre wohl mit einer gründlichen Vorbereitung machbar. Oder?
                        Machbar ist das bestimmt und rein rechtlich sehe ich die Erfolgsaussichten bis jetzt auf deiner Seite.

                        Es ist eher die Kosten/Nutzen-Rechnung, die das ganze evtl. unschön macht.


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                        • #13
                          AW: Wer erstattet die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

                          Würden Gerichtskosten entstehen wenn iKostik selbst ohne Anwalt eine Klage schriftlich einreicht und sie vor dem Gütetermin zurückzieht? So könnte er die Firma zumindest ärgern weil diese ja wohl einen Anwalt einschalten wird und somit bezahlen muss. Würde diese Gemeinheit aufgehen ?

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Wer erstattet die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

                            Zitat von iKostik Beitrag anzeigen
                            wir laden niemanden ein, den wir nicht einstellen werden.
                            Also die Interviews rein telefonisch und der Termin im Unternehmen ist nur noch wegen Vertragsunterschrift? Crazy.

                            Und Du weißt, dass die Firma, von der Du eingeladen worden bist, das genauso macht?

                            Also ich sehe für eine Klage nicht so eindeutig das Recht auf Deiner Seite.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Wer erstattet die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

                              Zitat von Matrose Beitrag anzeigen
                              Also die Interviews rein telefonisch und der Termin im Unternehmen ist nur noch wegen Vertragsunterschrift? Crazy.
                              Genauso soll es sein. Darin besteht auch die Arbeit eines Personalverantwortlichen. Wenn der Kandidat von außerhalb kommt, muss er alles notwendige dafür tun, dass der Kandidat keinen Nachteil durch die Beaftragung erleidet. Vielmehr verpflichtet sich der Auftraggeber die damit in Verbindung stehenden Aufwendungen zu tragen (siehe §662 BGB). Ein Architekt baut auch keine Brücke, und schaut danach, ob diese steht oder nicht. Falls der Kandidat nicht passt - ist es nicht die Schuld des Kandidaten.

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