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Überstunden für den Arbeitgeber?!

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  • Überstunden für den Arbeitgeber?!

    Hallo liebe Forumsgemeinde

    Ich frage mich, ob es tatsächlich richtig sein kann, dass geleistete Überstunden so einfach "zweckentfremdet genutzt" werden dürfen??

    kleine Vorabinformation:

    beschäftigt als Angestellter auf Basis des TVöD
    5-Tage-Woche bei 39h
    mögliche Arbeitszeiten für den Innendienst:
    MO-DO: 6.00 – 18.00
    FR: 6.00 – 14.00


    Schilderung des Sachverhalts:

    Eingesetzt bin ich in einer Dienststelle, in der sowohl Elemente des Innen- als auch des Außendienstes vorkommen.
    Ich muss also unregelmäßig im Außendienst tätig werden, an Tagen ohne anfallende Außendienste bin ich jedoch normal im Büro beschäftigt.
    Ärgerlich ist nun die Situation, dass sich herauskristallisiert, im Außendienst geleistete Mehrarbeit/Überstunden für die Aufstockung des Zeitkontingents des Innendienstes nutzen zu müssen.

    Eine Beispielwoche:

    MO – Innendienst:
    IST- Arbeitszeit von 6.00 – 14.00 (Nettoarbeitszeit: 7,5h – 30 Min Pause)

    SOLL – Arbeitszeit : 8h
    = Minus von 0,5h
    (es ist eine 11-stündige gesetzliche Pausenzeit zwischen zwei Arbeitstagen zu wahren: Vorgriff auf den Dienstag)


    DI – Außendienst:
    IST- Arbeitszeit von 1.00 – 9.30 (Nettoarbeitszeit: 8h – 30 Min Pause)

    SOLL – Arbeitszeit: 8h

    MI – Innendienst:
    IST- Arbeitszeit von 6.00 – 14.30 (Nettoarbeitszeit: 8h – 30 Min Pause)

    SOLL – Arbeitszeit: 8h

    DO – Außendienst:
    IST- Arbeitszeit von 12.00 – 23.45 (Nettoarbeitszeit: 11h – 45 Min Pause)

    SOLL- Arbeitszeit: 9,5h
    = Plus von 1,5h
    (geplantes Dienstende um 22.15 – durch dienstliche Notwendigkeit fielen aber Überstunden an)


    FR – Innendienst:
    IST- Arbeitszeit von 10.45 – 14.00 (Nettoarbeitszeit: 3,25h)

    SOLL- Arbeitszeit: 5,5h
    = Minus von 2,25h
    (aufgrund der 11h Freizeitregelung darf ich vor 10.45 nicht anfangen)

    Rechnerisch hätte ich diese Woche unter dem Strich
    (2,75h Minus bzw. 1,5h Plus = 1,25h Minusstunden) gemacht, da die Einsatzplanung und der gesetzliche Rahmen keine anderen Arbeitszeiten zuließen.


    Kann es nun wirklich sein, dass ich die Überstunden, die ich in dieser Woche und ggf. in vorangehenden Wochen gesammelt haben (durch dienstliche Notwendigkeiten!) dafür aufwenden muss, um die nicht leistbaren Stunden damit auszugleichen?

    Die Dienstzeiten sind jede Woche variabel.

    Vielleicht hat ja schon jemand vergleichbare oder sogar ähnliche Situationen erlebt und würde mir seine Erfahrungen schildern wollen.
    Vielleicht gibt es aber auch eine klare gesetzliche Regelung, die hier anzuwenden ist und damit den Sachverhalt aufklären würde.

    Bin für alle Tipps + Ratschläge sehr dankbar!

    Vielen lieben Dank...



  • #2
    AW: Überstunden für den Arbeitgeber?!

    Willkommen in der mordernen Arbeitswelt. Dass man Heute Arbeitszeitkonten hat mit flexibler Arbeitszeit, das ist normal.

    Ob es rechtlich auch zulässig ist, hängt davon ab was zur Verteilung der Arbeitszeit vereinbart ist, ob es Dienstvereinbarungen gibt oder Regelungen im Tarifvertrag z.b..

    Kommentar


    • #3
      AW: Überstunden für den Arbeitgeber?!

      Selbst auf'm Amt ist es schon so weit gekommen....na toll

      Kommentar


      • #4
        AW: Überstunden für den Arbeitgeber?!

        wenn die Mehrarbeit nicht angeordnet ist ist es keine Mehrarbeit.

        eine ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit lassen Tarifverträge heute zu

        Meistermacher

        Kommentar


        • #5
          AW: Überstunden für den Arbeitgeber?!

          JA auf dem Amt gibt es schon lange keine 9 to 5 Sesselpfurzer mehr.

          Kommentar


          • #6
            AW: Überstunden für den Arbeitgeber?!

            Da sind ja unhaltbare Zustände. Dagegen muss doch was unternommen werden. Hier ist der Staat gefordert!

            Kommentar


            • #7
              AW: Überstunden für den Arbeitgeber?!

              OK ein paar gibts noch :-)

              Kommentar


              • #8
                AW: Überstunden für den Arbeitgeber?!

                Am Donnerstag hast du schon mal übwer 11 Stunden garbeitet, das ist nicht zulässig.
                Normal sind 8 Std. die Az kann bia auf 10h verlängert werden, wenn entsprechende ausgleichzeiträume eingehalten werden (google mal nach Arbeitszeitgesetz).
                Ich gehe davon aus, es gibt bei euch einen Personalrat oder Betriebsrat. Wir haben das so geregelt, dass Arbeitszeiten die ausfallen müssen um der gesetzlichen Ruhezeit von 11h zu genügen, nicht zu Lasten der AN gehen.
                Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.
                Bertold Brecht

                Kommentar

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