AW: Zusage,kein Vertrag, 2tes Jobangebot
Durch das Zusenden des Arbeitsvertrages ist ja klar, dass dieser erst wirksam ist, wenn du ihn auch unterschreibst.
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Keine Ankündigung bisher.
Zusage, keine Vetragsunterschrift, anderes Jobangebot
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AW: Zusage,kein Vertrag, 2tes Jobangebot
Schick ihm ne mail, dass du nicht mehr an einer Zusammenarbeit interessiert bist und gut ist.
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Zusage, keine Vetragsunterschrift, anderes Jobangebot
Hallo,
Ich habe per E-Mail einem Arbeitsgeber zugesagt, das ich Mitte Nächsten Monats bei im anfange. Er hat mir einen Arbeitsvertrag zugeschickt, den ich noch nicht unterschrieben habe.
In der Zwischenzeit habe ich ein anderes Jobangebot das ich aus persönlichen Gründen lieber annehmen würde.
Was muss ich tun, um rechtlich korrekt dem Ersten abzusagen. Muss ich eine offizielle Kündigung schreiben? Obwohl ich noch keinen Vertrag unterschrieben habe? Kann er mich verklagen?
Ich weis nicht was ich jetzt tun soll!
Bitte helft mir!
Mit freundlichen GrüßenZuletzt geändert von WWWaber; 15.03.2014, 08:09.Stichworte: -
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