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Die Theorie der negativen betrieblichen Übung wurde doch vom BAG wieder aufgegeben. Von daher kann der grundsätzliche Anspruch m.M.n. nicht entfallen, wohl aber der jeweilige konkrete durch vertragliche oder gesetzliche Ausschlussfristen.
Die Theorie der negativen betrieblichen Übung wurde doch vom BAG wieder aufgegeben. Von daher kann der grundsätzliche Anspruch m.M.n. nicht entfallen, wohl aber der jeweilige konkrete durch vertragliche oder gesetzliche Ausschlussfristen.
Zusätzlich noch die Frage: wird ein Tarifvertrag angewendet? Ist in dem Bereich nicht gar ein allgemeinverbindlicher TG einschlägig? Dieser könnte Regelungen zu Feiertagszuschlägen enthalten, die der AG nicht einfach übergehen kann. Davon abgesehen sehe ich es wie Matthias, oft ist da eine sogenannte betriebliche Übung entstanden.
Das ist richtig, dass es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Es kann allerdings sein, dass wenn man es jahrelang bekommen hat, eine betriebliche Übung entstanden ist. Dann kann der AG die Zahlung nicht einfach wieder abschaffen.
Wie groß ist die Firma?
Gibt es einen Betriebsrat?`
Hallo
Einen Betriebsrat gibt es, aber der ist leider nicht so "Gut".
Der Betrieb ist sehr groß. Wir haben 124 Bewohner. Ich arbeite seit 7 Jahren da.
Das ist richtig, dass es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Es kann allerdings sein, dass wenn man es jahrelang bekommen hat, eine betriebliche Übung entstanden ist. Dann kann der AG die Zahlung nicht einfach wieder abschaffen.
Wie groß ist die Firma?
Gibt es einen Betriebsrat?`
ich arbeite in der Altenpflege. Wir hatten immer am 24 un 31.12 ab 14 uhr Zuschläge bekommen. Nun wurde dieses abgeschafft, angeblich ist es rechtlich nicht vorgeschrieben das man die Zuschläge bekommt. Stimmt dieses?
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