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Züschlage am 25.12 und 31.01

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  • Züschlage am 25.12 und 31.01

    Hallo,

    ich arbeite in der Altenpflege. Wir hatten immer am 24 un 31.12 ab 14 uhr Zuschläge bekommen. Nun wurde dieses abgeschafft, angeblich ist es rechtlich nicht vorgeschrieben das man die Zuschläge bekommt. Stimmt dieses?

    Gruß shereen
    Zuletzt geändert von shereen; 06.03.2014, 19:08.

  • #2
    AW: Zuschläge am 25.12 und 31.01

    Das ist richtig, dass es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

    Es kann allerdings sein, dass wenn man es jahrelang bekommen hat, eine betriebliche Übung entstanden ist. Dann kann der AG die Zahlung nicht einfach wieder abschaffen.

    Wie groß ist die Firma?
    Gibt es einen Betriebsrat?`

    Kommentar


    • #3
      AW: Zuschläge am 25.12 und 31.01

      Zitat von matthias Beitrag anzeigen
      Das ist richtig, dass es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

      Es kann allerdings sein, dass wenn man es jahrelang bekommen hat, eine betriebliche Übung entstanden ist. Dann kann der AG die Zahlung nicht einfach wieder abschaffen.

      Wie groß ist die Firma?
      Gibt es einen Betriebsrat?`

      Hallo
      Einen Betriebsrat gibt es, aber der ist leider nicht so "Gut".
      Der Betrieb ist sehr groß. Wir haben 124 Bewohner. Ich arbeite seit 7 Jahren da.

      Gruß

      Kommentar


      • #4
        AW: Zuschläge am 25.12 und 31.01

        Zitat von shereen Beitrag anzeigen
        Wir haben 124 Bewohner.
        Nee.
        Mit Betriebsgröße war die Mitarbeiterzahl gemeint.

        Kommentar


        • #5
          AW: Zuschläge am 25.12 und 31.01

          Zusätzlich noch die Frage: wird ein Tarifvertrag angewendet? Ist in dem Bereich nicht gar ein allgemeinverbindlicher TG einschlägig? Dieser könnte Regelungen zu Feiertagszuschlägen enthalten, die der AG nicht einfach übergehen kann. Davon abgesehen sehe ich es wie Matthias, oft ist da eine sogenannte betriebliche Übung entstanden.

          Kommentar


          • #6
            AW: Zuschläge am 25.12 und 31.01

            Aktuell werden neue BR gewählt.

            Kommentar


            • #7
              AW: Zuschläge am 25.12 und 31.01

              Zitat von shereen Beitrag anzeigen
              Einen Betriebsrat gibt es, aber der ist leider nicht so "Gut".
              Wie matthias sagte: Momentan sind Neuwahlen!!!

              Zitat von shereen Beitrag anzeigen
              Der Betrieb ist sehr groß. Wir haben 124 Bewohner.
              süüüß Gemeint war die Frage nach den Mitarbeitern. Wenn Ihr einen Betriebsrat habt mit mindestens 3 Mitgliedern, dann ist unsere Frage schon geklärt.
              Zitat von shereen Beitrag anzeigen
              Ich arbeite seit 7 Jahren da. Wir hatten immer am 24 un 31.12 ab 14 uhr Zuschläge bekommen.
              Wenn Du 7 Jahre lang immer die Zuschläge bekommen hast, dann darfst Du das als Anspruch für die Zukunft ansehen.
              mfg, Aktivist

              Ich gebe keine Rechtsberatung, sondern äußere nur meine Meinung.

              Franz Beckenbauer:
              "Ja, gut. Es gibt nur eine Möglichkeit: Sieg, Unentschieden oder Niederlage."

              Kommentar


              • #8
                AW: Zuschläge am 25.12 und 31.01

                Zitat von Aktivist Beitrag anzeigen

                Wenn Du 7 Jahre lang immer die Zuschläge bekommen hast, dann darfst Du das als Anspruch für die Zukunft ansehen.
                Man muss es aber auch einfordern. Die betriebliche Übung kann auch wieder verfallen, wenn man es nicht einfordert.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Zuschläge am 25.12 und 31.01

                  Die Theorie der negativen betrieblichen Übung wurde doch vom BAG wieder aufgegeben. Von daher kann der grundsätzliche Anspruch m.M.n. nicht entfallen, wohl aber der jeweilige konkrete durch vertragliche oder gesetzliche Ausschlussfristen.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Zuschläge am 25.12 und 31.01

                    Zitat von filter Beitrag anzeigen
                    Die Theorie der negativen betrieblichen Übung wurde doch vom BAG wieder aufgegeben. Von daher kann der grundsätzliche Anspruch m.M.n. nicht entfallen, wohl aber der jeweilige konkrete durch vertragliche oder gesetzliche Ausschlussfristen.
                    Ah, OK!

                    MfG
                    Matthias

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