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Zurückzahlung Weihnachtsgeld zulässig?? - Bitte um Hilfe

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  • Zurückzahlung Weihnachtsgeld zulässig?? - Bitte um Hilfe

    Guten Abend,

    ich habe eine Frage bzgl. der Rückzahlung von Weihnachtsgeld und würde mich sehr über Antworten freuen.

    Mit dem Novembergehalt 2013 erhielt ich Weihnachtsgeld in Höhe von 500,00 € brutto. Dieses wurde in der Gehaltsabrechnung explizit als Weihnachtsgeld ausgewiesen und auf mein Bruttogehalt drauf gerechnet. Netto blieben ca. 320,00 € übrig.

    Nun habe ich - gesundheitsbedingt - zum 28.02.2014 gekündigt. Aus meinem Kontoauszug, Gehaltsabrechnung liegt mir noch nicht vor - geht hervor, dass mir diese 500,00 € vom Gehalt abgezogen wurden.

    Nun stellen sich mir zwei Fragen.
    1) Ist die Rückzahlung/Einbehaltung rechtmäßig, obwohl in meinem Arbeitsvertrag keine Rückzahlungsklausel vereinbart ist? Zudem gibt es kein anderes Dokument, was eine Rückzahlungsklausel enthält.

    2) Wie kann es sein, dass der Arbeitgeber den vollen Bruttobetrag von 500,00 € einbehält, obwohl ich nur 330,00 € netto als Weihnachtsgeld erhalten habe.

    Mir ist das alles suspekt und ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

    Vielen Dank und einen schönen Abend

    Lara

  • #2
    AW: Zurückzahlung Weihnachtsgeld zulässig?? - Bitte um Hilfe

    Zitat von Lara89 Beitrag anzeigen
    Guten Abend,

    ich habe eine Frage bzgl. der Rückzahlung von Weihnachtsgeld und würde mich sehr über Antworten freuen.

    Mit dem Novembergehalt 2013 erhielt ich Weihnachtsgeld in Höhe von 500,00 € brutto. Dieses wurde in der Gehaltsabrechnung explizit als Weihnachtsgeld ausgewiesen und auf mein Bruttogehalt drauf gerechnet. Netto blieben ca. 320,00 € übrig.

    Nun habe ich - gesundheitsbedingt - zum 28.02.2014 gekündigt. Aus meinem Kontoauszug, Gehaltsabrechnung liegt mir noch nicht vor - geht hervor, dass mir diese 500,00 € vom Gehalt abgezogen wurden.

    Nun stellen sich mir zwei Fragen.
    1) Ist die Rückzahlung/Einbehaltung rechtmäßig, obwohl in meinem Arbeitsvertrag keine Rückzahlungsklausel vereinbart ist? Zudem gibt es kein anderes Dokument, was eine Rückzahlungsklausel enthält.

    2) Wie kann es sein, dass der Arbeitgeber den vollen Bruttobetrag von 500,00 € einbehält, obwohl ich nur 330,00 € netto als Weihnachtsgeld erhalten habe.

    Mir ist das alles suspekt und ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

    Vielen Dank und einen schönen Abend

    Lara
    Hallo, Lara
    Weihnachtsgeld ist ja eine Sondervergütung. Ein Rechtsanspruch besteht nur dann, wenn ein TV eine BV oder ein AV dies vorsehen. Wie lange wird dieses denn schon gezahlt? In Frage kämme auch noch der Begriff der "betrieblichen Übung".
    Gruß FS
    In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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    • #3
      AW: Zurückzahlung Weihnachtsgeld zulässig?? - Bitte um Hilfe

      Zitat von Lara89 Beitrag anzeigen
      Wie kann es sein, dass der Arbeitgeber den vollen Bruttobetrag von 500,00 € einbehält, obwohl ich nur 330,00 € netto als Weihnachtsgeld erhalten habe.
      Wieso nicht. Bei der ersten Abrechnung hat sich Dein Bruttoentgelt um 500,- € erhöht. Daraus ergab sich der Nettolohn.

      Bei der zweiten Abrechnung ist Dein Bruttoentgelt nun um 500,- € geringer als normal. Somit hast Du auch weniger Abzüge (Steuern, SV) als sonst, so dass es sich ausgleicht.

      Mal ganz banal gerechnet:

      Du verdienst normalerweise 1.000,- € brutto und hast 500,- € netto.

      Kriegst dann aber brutto 1.500,- € und hast 750,- € netto.

      Bei der Korrektur werden Dir brutto 500,- € Weihnachtgeld wieder abgezogen vom normalen Lohn, so dass Du 500,- € brutto und 250,- € netto hast.

      Für die beiden Monat hast Du also netto insgesamt 1.000,- € erhalten (750 + 250), so wie es normal ist.

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      • #4
        AW: Zurückzahlung Weihnachtsgeld zulässig?? - Bitte um Hilfe

        Vielen Dank für eure schnellen Antworten!

        @Fußballsend
        Nein, weder im AV noch in einem anderen Vertrag existiert eine derartige Rückzahlungsklausel. Ich hatte Einsicht in alle Verträge/Dokumente des Unternehmens.
        Ich habe im Februar 2012 dort angefangen zu arbeiten. Ein Weihnachtsgeld in Höhe von 500,00 € gab es sowohl im Jahr 2012 als auch 2013. Allerdings existiert das Unternehmen erst seit drei Jahren, sofern das von Relevanz ist.

        @Matrose
        Sorry, ich habe mich etwas schwammig ausgedrückt. Deine Rechnung ist natürlich vollkommen logisch, allerdings hat der Arbeitgeber nicht 500,00 € von meinem Bruttogehalt, sondern von meinem Nettogehalt einbehalten. Mir wurden also die 500,00 € von meinem Nettogehalt abgezogen, sodass ich einen Verlust von 280,00 € habe.

        Das kann doch nicht rechtens sein?

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        • #5
          AW: Zurückzahlung Weihnachtsgeld zulässig?? - Bitte um Hilfe

          Wenn weder individuell, noch durch Betriebsvereinbarung oder in einem anzuwenden Tarifvertrag eine Rückforderungsmöglichkeit vorgesehen ist, dann ist der AG schon aus diesem Grunde nicht berechtigt das Geld einzubehalten bzw. zurückzuverlangen.

          Gruß
          AZ


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          • #6
            AW: Zurückzahlung Weihnachtsgeld zulässig?? - Bitte um Hilfe

            Vielen Dank für deine Antwort, Arbeits-Zorro.
            Ich denke, mein Arbeitgeber wird morgen einen netten, charmanten Anruf von mir bekommen, mit dem Hinweis, dass eine Rückzahlungsklausel leider nicht existent ist.

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            • #7
              AW: Zurückzahlung Weihnachtsgeld zulässig?? - Bitte um Hilfe

              Zitat von Lara89 Beitrag anzeigen
              allerdings hat der Arbeitgeber nicht 500,00 € von meinem Bruttogehalt, sondern von meinem Nettogehalt einbehalten. Mir wurden also die 500,00 € von meinem Nettogehalt abgezogen, sodass ich einen Verlust von 280,00 € habe.

              Das kann doch nicht rechtens sein?
              nein, ist es in dieser Form auch nicht.

              Durch die zusätzlichen 500,- Brutto mussten in dem Monat ja mehr Steuern und mehr Sozialabgaben bezahlt werden.

              Die Abgaben an die Sozialversicherungen muss sich der AG von den Versicherungsträgern holen und nicht von dir.

              Deine zuviel bezahlten Steuern muss du dir allerdings selber über den Weg einer Steuerklärung vom Finanzamt zurück holen.

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              • #8
                AW: Zurückzahlung Weihnachtsgeld zulässig?? - Bitte um Hilfe

                Zitat von Lara89 Beitrag anzeigen
                Vielen Dank für deine Antwort, Arbeits-Zorro.
                Ich denke, mein Arbeitgeber wird morgen einen netten, charmanten Anruf von mir bekommen, mit dem Hinweis, dass eine Rückzahlungsklausel leider nicht existent ist.
                das reicht alleine nicht, du solltest schriftlich deinen Arbeitgeber auffordern, dir die 500€ dir auszuzahlen, da keine Rückzahlungsklausel vereinbart ist.
                Hierbei auch eine Frist setzen: Ich erwarte den Zahlungseingang bis zum 05.03.2014 auf mein Konto xy.

                Sollte dann zu dem fristgesetzten Termin keine Zahlung eingehen, die rechtlich erforderlichen Schritte einreichen.

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