AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?
Die Anführungszeichen wohl deshalb, weil es eher Diebstahl ist. Immerhin wurde der Wagen ja bereits zurückgegeben.
Auch die Rolle des GF ist interessant. Wegen eigener Interessen gibt er Unternehmenseigentum raus. Strafrechtlich sehr grenzwertig. Ob die Gläubiger nachsichtig sein werden, kann ich mir kaum vorstellen.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?
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AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?
Zitat von Matrose Beitrag anzeigen...dann scheint die Firma wohl bald kurz vorm Insolvenzantrag stehen.....
E.D.
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AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?
Zitat von Lohnlos Beitrag anzeigeninkl GF
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AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?
Zitat von Arbeits-Zorro Beitrag anzeigenDu hattest mit dem Firmenwagen einen Vorteil in der Hand, von dem andere Arbeitnehmer in vergleichbarer Situation nur träumen können. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass du sehr wahrscheinlich ein Zurückbehaltungsrecht hättest geltend machen können und dann nur Zug um Zug gegen Befriedigung deiner eigenen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis bzw gegen Sicherheitsleistung den Wagen hättest herausgeben müssen.
Da der Ärger ja absehbar war und du schon in die richtige Richtung gedacht hattest, hättest du dich besser schon vorab von einem Anwalt beraten lassen sollen. Ich denke, das hätte dir Ärger, Geld, Zeit und Nerven sparen können.
Schade.
Gruß
AZ
morgen gehts zum Anwalt...
da sich noch Neuigkeiten ergeben haben und andere Kollegen inkl GF auch kein Gehalt bekommen haben, sind alle Sachen momentan wieder im Besitz und werden nun endgültig erst Zug um Zug gegen offene Lohn, Auslagen und Resturlaubsforderungen herausgegeben.
Danke für die Antworten
Gruß
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AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?
Du hattest mit dem Firmenwagen einen Vorteil in der Hand, von dem andere Arbeitnehmer in vergleichbarer Situation nur träumen können. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass du sehr wahrscheinlich ein Zurückbehaltungsrecht hättest geltend machen können und dann nur Zug um Zug gegen Befriedigung deiner eigenen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis bzw gegen Sicherheitsleistung den Wagen hättest herausgeben müssen.
Da der Ärger ja absehbar war und du schon in die richtige Richtung gedacht hattest, hättest du dich besser schon vorab von einem Anwalt beraten lassen sollen. Ich denke, das hätte dir Ärger, Geld, Zeit und Nerven sparen können.
Schade.
Gruß
AZ
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AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?
So,
wie zu erwarten...alles abgegeben, kein Geld am Konto, kein Urlaub bezahlt...
Auf zum Anwalt und einklagen.
Hurra !
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AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?
Nein da macht nichts klick. Was übersehe ich denn deiner Ansicht nach?
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AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?
Dann lies Dir den § mal ganz genau durch. Dann wird es bei Dir "Klick" machen. ;-)
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AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?
Hallo
Ich sehe hier schon ein Zurückbehaltungsrecht als gegeben.
In diesem Fall ergibt es sich m. E. aus § 273 I BGB.
§ 273 BGB Zurückbehaltungsrecht - dejure.org
Mir fällt jedenfalls auf Anhieb kein Grund ein, warum § 273 I BGB hier nicht einschlägig sein sollte.
Gruß
AZ
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AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?
Zitat von Lohnlos Beitrag anzeigenBöse Welt...
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AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?
Zitat von Matrose Beitrag anzeigenDann ist es immer noch nicht legal, nur weil andere es machen. Trotzdem eine Straftat.
als Unternehmer hat man bei drohendem Zahlungsausfall ein Pfandrecht, als AN ist man der Dumme.
Warum kann ein AG nicht einfach seine Pflicht erfüllen, wie es der AN ja auch getan hat...
Böse Welt...
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AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?
Dann ist es immer noch nicht legal, nur weil andere es machen. Trotzdem eine Straftat.
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AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?
Ähnliches findet man ja immer wieder in den Medien, wo MA insolventer Betriebe versuchen, Betriebseigentümer für Lohnansprüche einzubehalten und zu "verrechnen".
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AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?
Das stammt aus dieser Seite von Hensche:
Hensche - Zurückbehaltungsrech t
und ist etwas verwunderlich. Überwiegend geht es dort seitens des AN um das Zurückbehalten der Arbeitskraft, auf einmal taucht der Firmenwagen auf. Die Situation ist schwer vorstellbar: solange das Arbeitsverhältnis noch läuft, besteht ohnehin Anspruch auf den Besitz des Firmenwagens, da muss man nichts zurückbehalten. Wenn es beendigt ist, ist der Besitzanspruch erloschen, und die Argumentation greift nicht mehr.
E.D.
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AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?
...aber nicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Den Tipp würde ich allenfalls in Fällen umsetzen, wenn der Lohn bei einem bestehenden Arbeitsvertrag rückständig ist.
EDIT: war zu spät.
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