Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Lohnlos
    antwortet
    AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

    Ok.

    Danke. Dann geb ich den ab mit den restlichen Unterlagen und werde dann, falls kein Geld kommt, den Klageweg bestreiten.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Lilly21
    antwortet
    AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

    Ich denke, der Text ist aus dem Zusammenhang gerissen: Das gilt meines Wissens nach nur, wenn du den Wagen vor Ende deines AV zurückgeben sollst. (z.B. Kündigung zum 28.02., freigestellt ab 14.02. - dann kannst du bei privater Nutzung noch bis 28.02. nutzen und mußt nicht eher zurückgeben).

    Länger behalten solltest du ihn auf keinen Fall. Die Vorredner haben schon geschrieben, weshalb nicht.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Lohnlos
    antwortet
    AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

    Zitat von E.D. Beitrag anzeigen
    Nein, man kann nur Geld gegen Geld aufrechnen, aber nicht Auto gegen Geld.

    Das könnte extrem teuer kommen: Kosten für einen Ersatzwagen, Gerichtskosten, bei Verwendung des Kfz ein Strafverfahren nach:
    § 248b StGB Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs - dejure.org

    "Pfänden" darf nur der Gerichtsvollzieher, und der macht das erst wenn ein vollstreckbarer Titel (meist rechtskräftiges Urteil) vorliegt.

    E.D.
    Danke für die bisherigen Antworten.

    Ich habe das bei "Hensche" Online gefunden:

    ...Der Arbeitnehmer kann daher nur in Ausnahmefällen ein Zurückbehaltungsrecht an dem Arbeitgeber gehörenden Sachen ausüben, falls er nämlich ausnahmsweise doch einmal Besitz an diesen Sachen hat. Das kommt insbesondere bei der Überlassung eines Firmenwagens in Betracht, falls dieser vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werden kann.
    ??? Habe freie Nutzung des Firmenwagens im AV stehen...

    Einen Kommentar schreiben:


  • E.D.
    antwortet
    AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

    Nein, man kann nur Geld gegen Geld aufrechnen, aber nicht Auto gegen Geld.

    Das könnte extrem teuer kommen: Kosten für einen Ersatzwagen, Gerichtskosten, bei Verwendung des Kfz ein Strafverfahren nach:
    § 248b StGB Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs - dejure.org

    "Pfänden" darf nur der Gerichtsvollzieher, und der macht das erst wenn ein vollstreckbarer Titel (meist rechtskräftiges Urteil) vorliegt.

    E.D.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Aktivist
    antwortet
    AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

    Zitat von Matrose Beitrag anzeigen
    Ein Auto zu entwenden hingegen schon. Die Folge könnte sein, dass man vorbestraft wird.
    Sehe ich anders: Der AG hat das Objekt freiwillig überlassen. Es steht ihm eine Rückgabe zu und ggf. auch Schadenersatz. Eine Straftat sehe ich in der versäumten Rückgabe jedoch genauso wenig wie bei Lohnzahlungssäumnis.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Matrose
    antwortet
    AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

    Recht abenteuerliche Ratschläge. Wenn Lohn nicht bezahlt wird, ist es kein strafrechtliches Delikt.

    Ein Auto zu entwenden hingegen schon. Die Folge könnte sein, dass man vorbestraft wird.

    Der AG muss bei einer Verurteilung nur Lohn mit Zinsen zahlen.(Zivilrecht)

    Einen Kommentar schreiben:


  • meistermacher
    antwortet
    AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

    beides endet mit dem Vertragsende.
    So wie der Arbeitgeber seine Dinge einklagen musst, so musst du auch einklagen wenn du was zu bekommen hast.

    Ich habe vor Jahren auch die Dinge die mir überlassen wurden behalten mit den Worten, sobald ich die Ausstehenden Gehälter habe bekommen sie auch die Sachen zurück.
    Die ausstehenden Gehälter habe ich auch begründet schriftlich angefordert.

    bei mir hat es dann ohne Klage funktioniert.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Fussballsend
    antwortet
    AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

    Zitat von Lohnlos Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    mein Arbeitsverhältnis endet fristgerecht zum 28.2.14.

    Es ist wahrscheinlich zu erwarten, dass das letzte Gehalt nicht bezahlt wird und die aufgelaufenen Auslagen auch nicht. ( Wurden seit Fälligkeit im Dezember noch nicht erstattet, nun sind bereits welche dazu gekommen )

    Nicht genommener Urlaub wird bereits als "nicht vorhanden bzw ohne Zustimmung als genommen" erklärt, noch offener Resturlaub soll am 27./28. genommen werden.

    Nun bin ich noch im Besitz eines laut Vertrag zugestandenem Firmenwagen zur freien Nutzung.
    Diesen soll ich mit allen Unterlagen und Arbeitsmitteln ( Notebook ) am 28.2. abgeben.

    Habe ich ein Zurückbehaltungsrecht des Firmenwagen bis zur Bezahlung der ausstehenden Lohnforderung und Auslagen ? Oder muss ich den Firmenwagen abgeben und im Anschluß das wahrscheinlich nicht bezahlte Gehalt und die Auslagen einklagen ?

    Ein Arbeitszeugnis wurde bereits angefordert, auch das kam bisher nicht ( angefordert Anfang Februar )

    Danke für die Unterstützung.

    Gruß
    Hallo,lohnlos
    Das Überlassungsrecht des Firmenwagen endet meiner Meinug nach spätestens mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.Alle s andere wirst du einklagen müssen.
    Gruß FS

    Einen Kommentar schreiben:


  • Lohnlos
    hat ein Thema erstellt Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?.

    Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

    Hallo zusammen,

    mein Arbeitsverhältnis endet fristgerecht zum 28.2.14.

    Es ist wahrscheinlich zu erwarten, dass das letzte Gehalt nicht bezahlt wird und die aufgelaufenen Auslagen auch nicht. ( Wurden seit Fälligkeit im Dezember noch nicht erstattet, nun sind bereits welche dazu gekommen )

    Nicht genommener Urlaub wird bereits als "nicht vorhanden bzw ohne Zustimmung als genommen" erklärt, noch offener Resturlaub soll am 27./28. genommen werden.

    Nun bin ich noch im Besitz eines laut Vertrag zugestandenem Firmenwagen zur freien Nutzung.
    Diesen soll ich mit allen Unterlagen und Arbeitsmitteln ( Notebook ) am 28.2. abgeben.

    Habe ich ein Zurückbehaltungsrecht des Firmenwagen bis zur Bezahlung der ausstehenden Lohnforderung und Auslagen ? Oder muss ich den Firmenwagen abgeben und im Anschluß das wahrscheinlich nicht bezahlte Gehalt und die Auslagen einklagen ?

    Ein Arbeitszeugnis wurde bereits angefordert, auch das kam bisher nicht ( angefordert Anfang Februar )

    Danke für die Unterstützung.

    Gruß

Ad Widget rechts

Einklappen

Google

Einklappen
Lädt...
X