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Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

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  • #16
    AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

    Hallo

    Ich sehe hier schon ein Zurückbehaltungsrecht als gegeben.

    In diesem Fall ergibt es sich m. E. aus § 273 I BGB.
    § 273 BGB Zurückbehaltungsrecht - dejure.org

    Mir fällt jedenfalls auf Anhieb kein Grund ein, warum § 273 I BGB hier nicht einschlägig sein sollte.

    Gruß
    AZ


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    • #17
      AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

      Dann lies Dir den § mal ganz genau durch. Dann wird es bei Dir "Klick" machen. ;-)

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      • #18
        AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

        Nein da macht nichts klick. Was übersehe ich denn deiner Ansicht nach?


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        • #19
          AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

          So,
          wie zu erwarten...alles abgegeben, kein Geld am Konto, kein Urlaub bezahlt...
          Auf zum Anwalt und einklagen.
          Hurra !

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          • #20
            AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

            Du hattest mit dem Firmenwagen einen Vorteil in der Hand, von dem andere Arbeitnehmer in vergleichbarer Situation nur träumen können. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass du sehr wahrscheinlich ein Zurückbehaltungsrecht hättest geltend machen können und dann nur Zug um Zug gegen Befriedigung deiner eigenen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis bzw gegen Sicherheitsleistung den Wagen hättest herausgeben müssen.

            Da der Ärger ja absehbar war und du schon in die richtige Richtung gedacht hattest, hättest du dich besser schon vorab von einem Anwalt beraten lassen sollen. Ich denke, das hätte dir Ärger, Geld, Zeit und Nerven sparen können.

            Schade.

            Gruß
            AZ


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            • #21
              AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

              Zitat von Arbeits-Zorro Beitrag anzeigen
              Du hattest mit dem Firmenwagen einen Vorteil in der Hand, von dem andere Arbeitnehmer in vergleichbarer Situation nur träumen können. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass du sehr wahrscheinlich ein Zurückbehaltungsrecht hättest geltend machen können und dann nur Zug um Zug gegen Befriedigung deiner eigenen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis bzw gegen Sicherheitsleistung den Wagen hättest herausgeben müssen.

              Da der Ärger ja absehbar war und du schon in die richtige Richtung gedacht hattest, hättest du dich besser schon vorab von einem Anwalt beraten lassen sollen. Ich denke, das hätte dir Ärger, Geld, Zeit und Nerven sparen können.

              Schade.

              Gruß
              AZ
              Yep,

              morgen gehts zum Anwalt...

              da sich noch Neuigkeiten ergeben haben und andere Kollegen inkl GF auch kein Gehalt bekommen haben, sind alle Sachen momentan wieder im Besitz und werden nun endgültig erst Zug um Zug gegen offene Lohn, Auslagen und Resturlaubsforderungen herausgegeben.

              Danke für die Antworten

              Gruß

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              • #22
                AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

                Zitat von Lohnlos Beitrag anzeigen
                inkl GF
                ...dann scheint die Firma wohl bald kurz vorm Insolvenzantrag stehen.....

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                • #23
                  AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

                  Zitat von Matrose Beitrag anzeigen
                  ...dann scheint die Firma wohl bald kurz vorm Insolvenzantrag stehen.....
                  Da darf man gespannt sein was der Insolvenzverwalter davon hält, wenn frühere Beschäftigte den Betrieb aufsuchen und Gegenstände "pfänden".

                  E.D.

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                  • #24
                    AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

                    Die Anführungszeichen wohl deshalb, weil es eher Diebstahl ist. Immerhin wurde der Wagen ja bereits zurückgegeben.

                    Auch die Rolle des GF ist interessant. Wegen eigener Interessen gibt er Unternehmenseigentum raus. Strafrechtlich sehr grenzwertig. Ob die Gläubiger nachsichtig sein werden, kann ich mir kaum vorstellen.

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