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Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

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  • Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

    Hallo zusammen,

    mein Arbeitsverhältnis endet fristgerecht zum 28.2.14.

    Es ist wahrscheinlich zu erwarten, dass das letzte Gehalt nicht bezahlt wird und die aufgelaufenen Auslagen auch nicht. ( Wurden seit Fälligkeit im Dezember noch nicht erstattet, nun sind bereits welche dazu gekommen )

    Nicht genommener Urlaub wird bereits als "nicht vorhanden bzw ohne Zustimmung als genommen" erklärt, noch offener Resturlaub soll am 27./28. genommen werden.

    Nun bin ich noch im Besitz eines laut Vertrag zugestandenem Firmenwagen zur freien Nutzung.
    Diesen soll ich mit allen Unterlagen und Arbeitsmitteln ( Notebook ) am 28.2. abgeben.

    Habe ich ein Zurückbehaltungsrecht des Firmenwagen bis zur Bezahlung der ausstehenden Lohnforderung und Auslagen ? Oder muss ich den Firmenwagen abgeben und im Anschluß das wahrscheinlich nicht bezahlte Gehalt und die Auslagen einklagen ?

    Ein Arbeitszeugnis wurde bereits angefordert, auch das kam bisher nicht ( angefordert Anfang Februar )

    Danke für die Unterstützung.

    Gruß

  • #2
    AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

    Zitat von Lohnlos Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    mein Arbeitsverhältnis endet fristgerecht zum 28.2.14.

    Es ist wahrscheinlich zu erwarten, dass das letzte Gehalt nicht bezahlt wird und die aufgelaufenen Auslagen auch nicht. ( Wurden seit Fälligkeit im Dezember noch nicht erstattet, nun sind bereits welche dazu gekommen )

    Nicht genommener Urlaub wird bereits als "nicht vorhanden bzw ohne Zustimmung als genommen" erklärt, noch offener Resturlaub soll am 27./28. genommen werden.

    Nun bin ich noch im Besitz eines laut Vertrag zugestandenem Firmenwagen zur freien Nutzung.
    Diesen soll ich mit allen Unterlagen und Arbeitsmitteln ( Notebook ) am 28.2. abgeben.

    Habe ich ein Zurückbehaltungsrecht des Firmenwagen bis zur Bezahlung der ausstehenden Lohnforderung und Auslagen ? Oder muss ich den Firmenwagen abgeben und im Anschluß das wahrscheinlich nicht bezahlte Gehalt und die Auslagen einklagen ?

    Ein Arbeitszeugnis wurde bereits angefordert, auch das kam bisher nicht ( angefordert Anfang Februar )

    Danke für die Unterstützung.

    Gruß
    Hallo,lohnlos
    Das Überlassungsrecht des Firmenwagen endet meiner Meinug nach spätestens mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.Alle s andere wirst du einklagen müssen.
    Gruß FS
    In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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    • #3
      AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

      beides endet mit dem Vertragsende.
      So wie der Arbeitgeber seine Dinge einklagen musst, so musst du auch einklagen wenn du was zu bekommen hast.

      Ich habe vor Jahren auch die Dinge die mir überlassen wurden behalten mit den Worten, sobald ich die Ausstehenden Gehälter habe bekommen sie auch die Sachen zurück.
      Die ausstehenden Gehälter habe ich auch begründet schriftlich angefordert.

      bei mir hat es dann ohne Klage funktioniert.

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      • #4
        AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

        Recht abenteuerliche Ratschläge. Wenn Lohn nicht bezahlt wird, ist es kein strafrechtliches Delikt.

        Ein Auto zu entwenden hingegen schon. Die Folge könnte sein, dass man vorbestraft wird.

        Der AG muss bei einer Verurteilung nur Lohn mit Zinsen zahlen.(Zivilrecht)

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        • #5
          AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

          Zitat von Matrose Beitrag anzeigen
          Ein Auto zu entwenden hingegen schon. Die Folge könnte sein, dass man vorbestraft wird.
          Sehe ich anders: Der AG hat das Objekt freiwillig überlassen. Es steht ihm eine Rückgabe zu und ggf. auch Schadenersatz. Eine Straftat sehe ich in der versäumten Rückgabe jedoch genauso wenig wie bei Lohnzahlungssäumnis.
          mfg, Aktivist

          Ich gebe keine Rechtsberatung, sondern äußere nur meine Meinung.

          Franz Beckenbauer:
          "Ja, gut. Es gibt nur eine Möglichkeit: Sieg, Unentschieden oder Niederlage."

          Kommentar


          • #6
            AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

            Nein, man kann nur Geld gegen Geld aufrechnen, aber nicht Auto gegen Geld.

            Das könnte extrem teuer kommen: Kosten für einen Ersatzwagen, Gerichtskosten, bei Verwendung des Kfz ein Strafverfahren nach:
            § 248b StGB Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs - dejure.org

            "Pfänden" darf nur der Gerichtsvollzieher, und der macht das erst wenn ein vollstreckbarer Titel (meist rechtskräftiges Urteil) vorliegt.

            E.D.

            Kommentar


            • #7
              AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

              Zitat von E.D. Beitrag anzeigen
              Nein, man kann nur Geld gegen Geld aufrechnen, aber nicht Auto gegen Geld.

              Das könnte extrem teuer kommen: Kosten für einen Ersatzwagen, Gerichtskosten, bei Verwendung des Kfz ein Strafverfahren nach:
              § 248b StGB Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs - dejure.org

              "Pfänden" darf nur der Gerichtsvollzieher, und der macht das erst wenn ein vollstreckbarer Titel (meist rechtskräftiges Urteil) vorliegt.

              E.D.
              Danke für die bisherigen Antworten.

              Ich habe das bei "Hensche" Online gefunden:

              ...Der Arbeitnehmer kann daher nur in Ausnahmefällen ein Zurückbehaltungsrecht an dem Arbeitgeber gehörenden Sachen ausüben, falls er nämlich ausnahmsweise doch einmal Besitz an diesen Sachen hat. Das kommt insbesondere bei der Überlassung eines Firmenwagens in Betracht, falls dieser vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werden kann.
              ??? Habe freie Nutzung des Firmenwagens im AV stehen...

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              • #8
                AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

                Ich denke, der Text ist aus dem Zusammenhang gerissen: Das gilt meines Wissens nach nur, wenn du den Wagen vor Ende deines AV zurückgeben sollst. (z.B. Kündigung zum 28.02., freigestellt ab 14.02. - dann kannst du bei privater Nutzung noch bis 28.02. nutzen und mußt nicht eher zurückgeben).

                Länger behalten solltest du ihn auf keinen Fall. Die Vorredner haben schon geschrieben, weshalb nicht.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

                  Ok.

                  Danke. Dann geb ich den ab mit den restlichen Unterlagen und werde dann, falls kein Geld kommt, den Klageweg bestreiten.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

                    ...aber nicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Den Tipp würde ich allenfalls in Fällen umsetzen, wenn der Lohn bei einem bestehenden Arbeitsvertrag rückständig ist.

                    EDIT: war zu spät.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

                      Das stammt aus dieser Seite von Hensche:

                      Hensche - Zurückbehaltungsrech t

                      und ist etwas verwunderlich. Überwiegend geht es dort seitens des AN um das Zurückbehalten der Arbeitskraft, auf einmal taucht der Firmenwagen auf. Die Situation ist schwer vorstellbar: solange das Arbeitsverhältnis noch läuft, besteht ohnehin Anspruch auf den Besitz des Firmenwagens, da muss man nichts zurückbehalten. Wenn es beendigt ist, ist der Besitzanspruch erloschen, und die Argumentation greift nicht mehr.

                      E.D.

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

                        Ähnliches findet man ja immer wieder in den Medien, wo MA insolventer Betriebe versuchen, Betriebseigentümer für Lohnansprüche einzubehalten und zu "verrechnen".
                        mfg, Aktivist

                        Ich gebe keine Rechtsberatung, sondern äußere nur meine Meinung.

                        Franz Beckenbauer:
                        "Ja, gut. Es gibt nur eine Möglichkeit: Sieg, Unentschieden oder Niederlage."

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

                          Dann ist es immer noch nicht legal, nur weil andere es machen. Trotzdem eine Straftat.

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

                            Zitat von Matrose Beitrag anzeigen
                            Dann ist es immer noch nicht legal, nur weil andere es machen. Trotzdem eine Straftat.
                            Schon komisch,

                            als Unternehmer hat man bei drohendem Zahlungsausfall ein Pfandrecht, als AN ist man der Dumme.

                            Warum kann ein AG nicht einfach seine Pflicht erfüllen, wie es der AN ja auch getan hat...

                            Böse Welt...

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Zurückbehaltung bis Lohn bezahlt ?

                              Zitat von Lohnlos Beitrag anzeigen
                              Böse Welt...
                              So böse nun auch nicht. Denn dafür gibt es viele andere Sachen, wo der AG benachteiligt wird, z. B. Entgeltfortzahlung bei Krankheit.

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